Sachbeschädigung
Wer kennt das nicht? Man kommt zu seinem Auto und muss feststellen, der lange Kratzer im Lack war gestern noch nicht da, oder das Graffiti an meiner Hauswand gehört dort nicht hin. Solche oder ähnliche Beispiele sind für die Betroffenen nicht nur sehr ärgerlich, sondern auch sehr kostspielig.
Sie haben den Verdacht, ein ehemaliger Lebenspartner, oder ein missgünstiger Nachbar könnte für diese Sachbeschädigung / Vandalismus verantwortlich sein? Ohne handfeste Beweise haben Sie aber vor Gericht keine Chanche den Täter überführen zu lassen. Vertrauen Sie auf die professionellen Detektive unserer Detektei und vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch mit einem unserer Kundenberater.
Was ist zutun bei Sachbeschädigung / Vandalismus?
Sachbeschädigung und Vandalismus ist kein Kavaliersdelikt sondern wird zu Recht strafrechtlich verfolgt. In den meisten Fällen aber können die Täter nicht überführt werden, da belastende Beweise fehlen, um die Täter strafrechtlich zu Verfolgen.
In diesen Fällen ist der Einsatz unserer Detektei mit ihren erfahrenen Detektiven auf dem Gebiet Sachbeschädigung / Vandalismus von großem Vorteil, um beweiskräftiges Material zu sichern, oder die Täter auf frischer Tat zu ertappen.
Aufklärung von Sachbeschädigung / Vandalismus durch unsere Detektei!
Sollte es sich nicht um eine einmalige Sachbeschädigung handeln, besprechen wir mit Ihnen, zu welchem Zeitpunkt der Täter wieder zuschlagen könnte. Es werden mindestens 2 Detektive mit der Observierung beauftragt, um den Täter bis zum eintreffen der Polizei festzuhalten. Sollten Sie es wünschen, wird in dieser Angelegenheit auch mit verdeckter Videotechnik gearbeitet, um gerichtsverwertbare Beweise zu sichern.
Bei der Observation erstellen die Detektive unserer Detektei - soweit möglich - Fotos oder Videos vom der Tat. Diese tragen dazu bei, den Tathergang, auch für eine eventuelle Gerichtsverhandlung, zu dokumentieren. Ergänzt durch den detaillierten Observationsbericht und die Zeugenaussagen unserer qualifizierten Detektive erhalten Sie eine optimale Beweislage vor Gericht um die Schäden an Ihrem Eigentum erstattet zu bekommen.
Die entstandenen Kosten für den Detektiveinsatz bei Ermittlung von Sachbeschädigung und Vandalismus hat nach §91 Absatz 1 ZPO in diesem Fall der Täter zu tragen.