Detektei Silber

Sie haben den Verdacht.

Wir liefern die Beweise.

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Stalker - Überwachung - Stalkingopfer

Das Stalking betrifft nicht nur prominente Persönlichkeiten, sondern kommt oftmals auch im privaten Bereich vor. Sie hegen den Verdacht, dass Ihnen nachgestellt wird? Sie bekommen Drohbriefe ohne Absender, ungewollte Geschenke, Sie haben das Gefühl beobachtet zu werden oder ähnliche für Sie unangenehme Situationen?

Die Detektive unserer Detektei verfügen über langjährige Erfahrung in der Ermittlungs- und Observationsarbeit und sind bundesweit innerhalb nur weniger Stunden in der Lage, für Sie bei Stalking-Angelegenheiten tätig zu werden. Die Kosten für den Detektiveinsatz beim Verdacht auf Stalking sind erstattungsfähig, wenn sich der Verdacht bestätigen sollte.

Wer oder was sind Stalker?

Das Stalken ist eine geschlechtsunabhängige Kriminalität, die von Männern und von Frauen begangen werden. Laut einer Stalking-Statistik führen aber die Männer diese traurige Statistik an. Stalker kommen aus jeder Gesellschaftsschicht und somit kann jeder ein Stalker oder das Opfer eines Stalkers sein.

Die bekanntesten Stalker sind jene, die den promineten Personen das Leben zur Hölle machen. Die meisten Stalkingfälle aber sind aus ehmaligen Beziehungen bekannt, wo sich Opfer und Täter einmal sehr nahe standen. In solchen Fällen ist es erforderlich eine professionelle Detektei zu beauftragen, die gerichtsverwertbare Beweise liefern kann.

Circa zwölf Prozent aller in Deutschland lebenden Personen werden mindestens einmal in ihrem Leben Opfer eines Stalking-Vorfalls. Polizei und Staatsanwaltschaft werden aber nicht zwangsläufig aktiv. Die staatliche Organe verfolgen die sogenannte einfache Nachstellung nur auf Antrag, es sei denn ein spezielles öffentliches Interesse (§ 238 Abs. 4 StGB) wird angenommen.

Wie kann Stalking durch unsere Detektei nachgewiesen werden?

Ein Detektiv-Team unserer Detektei bekleitet Sie verdeckt in Ihrem Lebensalltag um ungewöhnliche Situationen festzustellen und greift in Gefahrensituationen sofort ein. Sollten Sie schon eine bestimmte Person in Verdacht haben die Sie belästigt, observieren unsere Detektive diese Person, um festzustellen ob diese sich regelmäßig in Ihrer Umgebung aufhält und was sie dann dort macht. Sollte sich der Verdacht auf Stalking bestätigen, erhalten Sie einen vor Gericht verwertbaren detaillierten Feststellungsbericht über den Observationszeitraum.

Im März 2007 wurde dem Anti-Stalking-Gesetz § 238 StGB zugestimmt. Dort heißt es, wer anderen Menschen beharrlich nachstellt, muss mit einer Freiheitsstrafe mit bis zu 3 Jahren rechnen, bei schweren folgen bis hin zum Tod, mit 10 Jahren Freiheitsstrafe. Bei solchen schwerwiegenden Fällen von Stalking gibt es - infolge der gleichfalls erfolgten Anpassung des § 112a StPO - vereinfachte Möglichkeiten, den Stalker per Untersuchungshaft vorübergehend aus dem Verkehr zu ziehen.


 

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  • keine versteckten Kosten
  • Kostentransparenz
  • Dokumentation kostenlos
  • Pauschalangebote möglich
  • Kosten erst ab Einsatzort
  • Ratenzahlung wird angeboten

 

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