Unterhaltsangelegenheiten
In Fällen von Unterhaltsangelegenheiten wenn der Verdacht eines Betruges besteht, sind wir als bundesweit agierende Detektei, Ihr zuverlässiger Partner wenn es um gerichtsverwertbare Beweissicherung geht.
Kann der Ehepartner nach einer Scheidung für seinen Unterhalt nicht selbst sorgen, so hat er meist Anspruch auf Zahlung von Unterhalt des anderen Ehepartners. Sollten sich jedoch die Lebensverhältnisse des Unterhaltsberechtigten ändern, ist dieser verpflichtet Angaben dazu zu machen. Meist wird dies aber aus Angst vor Verlust des Unterhalts verschwiegen.
Wann kann der Unterhalt verwirkt sein?
• wenn der Unterhaltsberechtigte mit einem Partner dauerhaft in einer festen sozialen Verbindung zusammenlebt und gemeinsam wirtschaftet. (AG Hamburg, FamRZ 1997, 374)
• wenn der Unterhaltsberechtigte mit dem neuen Partner ein Haus kauft und seit einem Jahr zusammenlebt. (OLG Köln, 10 UF 142/98)
• wenn die beiden Partner und deren Kinder die Freizeit miteinander verbringen, regelmäßig gemeinsam in Urlaub fahren oder Wochenenden und Feiertage gemeinsam verbringen. (OLG Hamm, 3 UF 78/98)
Sie hegen den Verdacht, das Ihr Ex-Partner ein eheähnliches Verhältnis und / oder Arbeitseinkommen verschweigt? Sollte dieser Nachweis durch unsere Detektei erbracht werden, können Sie durch Ihren Anwalt eine Kürzung oder Streichung des Unterhalts an Ihren Ex-Partner beantragen. Inzwischen finden sich immer mehr Urteile bundesweit an Gerichten, die zugunsten des Unterhaltszahlenden urteilen und eine Einstellung der Zahlungen bewirken.
Beweissicherung in Unterhaltsangelegenheiten durch unsere Detektei!
Wir observieren und ermitteln im Umfeld Ihres Ex-Partners und stellen fest, ob sich etwas an der Einkommens- / Lebenssituation verändert hat. Nach Abschluss der Ermittlungen bekommen Sie einen vor Gericht verwertbaren und lückenlosen Bericht mit Foto- und / oder Videomaterial, den Sie Ihrem Anwalt vorlegen können.
In Unterhaltsangelegenheiten ist es wichtig, einen im Familienrecht versierten Anwalt zu beauftragen. Natürlich arbeiten wir gerne mit dem Anwalt Ihres Vertrauens zusammen. Selbstverständlich ist der Detektiv unserer Detektei auch bereit, bei einer eventuellen Gerichtsverhandlung persönlich von seinen Beobachtungen zu berichten.