Fahr­zeug­rück­füh­rung durch unse­re Detek­tei

Sie haben einen Fir­men- oder Miet­wa­gen nicht ver­ein­ba­rungs­ge­mäß zurück­er­hal­ten? Einer Ihrer Kun­den kommt sei­nen Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen nicht nach, sodass Sie sich gezwun­gen füh­len, das Fahr­zeug zurück­zu­for­dern? Ein pro­fes­sio­nel­ler Wirt­schafts­de­tek­tiv kann Ihnen bei der Fahr­zeug­rück­füh­rung behilf­lich sein.

fahrzeugrückführungUnbe­zahl­te Lea­sing­ra­ten oder Fir­men­wa­gen, wel­che nach Been­di­gung des Arbeits­ver­hält­nis­ses nicht an das Unter­neh­men zurück­ge­ge­ben wer­den – nicht immer sind es „klas­si­sche“ Fäl­le von Dieb­stahl und Betrug, wel­che Anlass für eine pro­fes­sio­nel­le Fahr­zeug­rück­füh­rung geben. Denn auch wenn die Ver­trags­la­ge meis­tens ein­deu­tig ist, ent­steht eine Viel­zahl von Kon­flik­ten dadurch, dass meh­re­re Per­so­nen Besitz­an­sprü­che auf ein und das­sel­be Fahr­zeug stel­len.

Das Auf­fin­den eines unter­schla­ge­nen Fahr­zeugs durch den Besit­zer selbst, ist in der Regel nicht so ein­fach, da in den meis­ten Fäl­len das Fahr­zeug vor­sätz­lich von dem aktu­el­len Nut­zer ver­steckt wird. Daher ist es rat­sam eine seriö­se Detek­tei mit der Wie­der­be­schaf­fung zu beauf­tra­gen.

Was ist bei der Fahr­zeug­rück­füh­rung zu beach­ten?

Da wir uns bewusst sind, dass unser Erschei­nen bei z.B. säu­mi­gen Kun­den oder ehe­ma­li­gen Mitarbeitern unter Umstän­den Ein­fluss auf die Repu­ta­ti­on Ihres Unter­neh­mens haben könn­te, ist unse­re erfah­re­ne Wirtschafts­detektei auf ein beson­ders pro­fes­sio­nel­les Auf­tre­ten vor Ort bedacht. Aus die­sem Grund ver­zich­tet unser Detek­tiv Team auf ein­schüch­tern­de, gewalt­sa­me Beschlag­nah­mun­gen sowie Nacht- und Nebel­ak­tio­nen, um die Ange­le­gen­heit rechts­kon­form für Sie abschlie­ßen zu kön­nen.

Statt­des­sen kon­zen­trie­ren wir uns auf die Besei­ti­gung even­tu­el­ler Miss­ver­ständ­nis­se und ver­su­chen zunächst mit ent­spre­chen­dem Ver­hand­lungs­ge­schick, Ihr Eigen­tum in bei­der­sei­ti­gem Ein­ver­neh­men an Sie zurück­zu­füh­ren und somit über­flüs­si­ge Pro­ble­me zu ver­mei­den. In sehr vie­len Fäl­len konn­ten wir dadurch eine unpro­ble­ma­ti­sche Fahr­zeug­rück­füh­rung für unse­re Auf­trag­ge­ber rea­li­sie­ren.

Auch wenn eine ein­ver­nehm­li­che Über­nah­me des Fahr­zeugs nicht mög­lich ist, hat eine rechts­kon­for­me Vor­ge­hens­wei­se bei uns höchs­te Prio­ri­tät. Grund­sätz­lich emp­feh­len wir in die­sen Fäl­len die Bean­tra­gung eines „ding­li­chen Arrests“ beim zustän­di­gen Gericht, um die Ange­le­gen­heit sicher und dau­er­haft abschlie­ßen zu kön­nen.

Beauf­tra­gen Sie uns mit der Fahr­zeug­rück­füh­rung

In der Regel kön­nen wir inner­halb kur­zer Vor­lauf­zeit mit den Ermitt­lun­gen begin­nen. Bevor unse­re Detek­tei für Sie tätig wer­den kann, benö­ti­gen wir einen Eigen­tums­nach­weis für das betref­fen­de Fahr­zeug von Ihnen, sowie eine schrift­li­che Voll­macht für die Fahr­zeug­rück­füh­rung.

fahrzeugrückführungSoll­te sich das gesuch­te Fahr­zeug nicht am Wohn­ort des aktu­el­len Nut­zers befin­den, da die­ser absicht­lich das KFZ ver­steckt, ist eine Obser­va­ti­on durch unser Detek­tiv Team nötig. Die­se kann meh­re­re Tage andau­ern, bis der Ver­bleib des Fahr­zeugs geklärt ist und das unter­schla­ge­ne Fahr­zeug an Sie zurück­ge­führt wer­den kann. Zudem kön­nen auch Ermitt­lun­gen im Bekann­ten- oder Ver­wand­ten­kreis, sowie dem aktu­el­len Arbeit­ge­ber der Ziel­per­son durch­ge­führt wer­den.

Ist dann das Fahr­zeug durch uns sicher­ge­stellt wor­den, wird es anschlie­ßend von unse­rem Detek­tiv - Team an Ihren Stand­ort, oder an einem Ort Ihrer Wahl über­führt. Abschlie­ßend erhal­ten Sie von uns einen aus­führ­li­chen Bericht inklu­si­ve Bild­ma­te­ri­al zur beauf­trag­ten Maß­nah­me, wel­cher den Zustand des Fahr­zeugs zum Zeit­punkt der Über­nah­me doku­men­tiert, um even­tu­el­le Schä­den am KFZ auf­zu­füh­ren.

Die Detektiv­kosten für eine Fahr­zeug­rück­füh­rug sind in der Regel vom Ver­ur­sa­cher zu über­neh­men und dem­nach ein­klag­bar. Fol­gen­des Urteil dient nur der Infor­ma­ti­on und nicht als Rechts­be­ra­tung: OLG Koblenz, Az. 14NW671/90 Vor­pro­zes­sua­le Detektiv­kosten sind erstat­tungs­fä­hig, wenn die Ein­schal­tung einer Detek­tei in Zusam­men­hang mit einem Rechts­streit steht und die Beauf­tra­gung des Detek­tivs bei objek­ti­ver Betrach­tung aus der Sicht der Par­tei zur Füh­rung des Rechts­strei­tes - im Hin­blick auf eine zweck­ent­spre­chen­de, gericht­li­che Rechts­ver­fol­gung oder Rechts­ver­tei­di­gung - not­wen­dig im Sin­ne von § 91, Abs. 1 ZPO war.

Warum wir?

In der Rubrik "Warum wir" zählen wir Ihnen einige gute Gründe auf, die für Sie von Vorteil sind, unsere Detektei mit Ihrem Anliegen zu beauftragen.

Entscheiden Sie selbst nach einer ausführlichen Beratung zu Ihrem Fall, welche wir fernmündlich oder an einem Wunsch-Ort Ihrer Wahl realisieren.

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  • keine versteckten Kosten
  • kostenfreie Berichte
  • und Bilddokumentation
  • Pauschalhonorar möglich

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