Detek­tei ermit­telt im Fall von Ver­si­che­rungs­be­trug bei Kran­ken­ta­ge­geld

Wer selbst­stän­dig ist weiß: Ein Arbeits­aus­fall wegen einer Krank­heit stellt ein hohes finan­zi­el­les Risi­ko dar. Kön­nen Fir­men noch für Ersatz sor­gen oder die finan­zi­el­len Ein­bu­ßen eines nicht gelie­fer­ten Pro­duk­tes oder einer nicht recht­zei­tig erbrach­ten Dienst­leis­tung abfan­gen, bleibt einem Selbst­stän­di­gen nur der Weg, einen Sub­un­ter­neh­mer zu fin­den oder den Auf­trag zu ver­schie­ben. In bei­den Fäl­len bre­chen die erwar­te­ten Ein­nah­men ab. Eine Ent­gelt­fort­zah­lung wie bei einem Arbeit­neh­mer gibt es für Selbst­stän­di­ge nicht. Um sich abzu­si­chern schlie­ßen vie­le Selbst­stän­di­ge eine pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung mit Kran­ken­ta­ge­geld ab — auch wenn die Bei­trä­ge hoch­prei­sig sind.

krankentagegeldbetrugErfreut sich der Ver­si­cher­te guter Gesund­heit und zahlt Monat für Monat sei­ne Bei­trä­ge, wächst bei so man­chem Selbst­stän­di­gen der Gedan­ke, sich einen Teil der “Inves­ti­ti­on” zurück­zu­ho­len. Die­ses Ver­hal­ten ist aller­dings kein klei­ner Aus­rut­scher in Sachen aus­glei­chen­der Gerech­tig­keit, son­dern schlicht­weg ein Fall von Ver­si­che­rungs­be­trug an pri­va­ten Kran­ken­kas­sen.

Hier geht es nicht nur um den wirt­schaft­li­chen Scha­den gegen­über der Ver­si­che­rung, son­dern eben­so um die Mit­ver­ant­wor­tung an den immer wei­ter stei­gen­den Bei­trä­gen der pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­run­gen für Selbst­stän­di­ge. Wir als bun­des­weit agie­ren­de Detek­tei in Frank­furt, möch­ten den Ver­si­che­run­gen in sol­chen Fäl­len hilf­reich zur Sei­te ste­hen und decken gege­be­nen­falls den Kran­ken­ta­ge­geld­be­trug zuver­läs­sig und dis­kret auf.

Detek­tei im Ein­satz für Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men

Um es noch ein­mal deut­lich zu sagen: Wer krank ist, soll auch genü­gend Zeit haben, um zu gesun­den und sei­ne finan­zi­el­le Absi­che­rung erhal­ten. Wer eine Krank­heit vor­täuscht oder wäh­rend der Gene­sungs­zeit sei­ner selbst­stän­di­gen Tätig­keit nach­geht, begeht einen vor­sätz­li­chen Ver­si­che­rungs­be­trug und somit eine Straf­tat. Hier­bei ver­liert der Ver­si­cher­te nicht nur sei­ne Kran­ken­ver­si­che­rung und muss die erschli­che­nen Leis­tun­gen zurück­be­zah­len, son­dern muss mit emp­find­li­chen Stra­fen rech­nen und zudem die ent­stan­de­nen Detektiv­kosten erset­zen.

Für die Ver­si­che­run­gen sel­ber ist es ein auf­wen­di­ges und schwie­ri­ges Unter­fan­gen, die­sen Betrug am Kran­ken­ta­ge­geld nach­zu­wei­sen. Immer­hin ken­nen sich Ver­si­che­rer und der Ver­si­cher­te sel­ten per­sön­lich. Um jedoch den Nach­weis für einen began­ge­nen Betrug gerichts­fest doku­men­tie­ren zu kön­nen, benö­ti­gen die Gerich­te stich­hal­ti­ge Bewei­se. Hier setz­ten die Kran­ken­ver­si­che­run­gen auf die gründ­li­che Auf­klä­rungs­ar­beit der Wirt­schafts­de­tek­ti­ve unse­rer Detek­tei.

Bewei­ser­brin­gung bei Kran­ken­ta­ge­geld­be­trug

Das bun­des­weit agie­ren­de Detek­tiv Team unse­rer Wirtschafts­detektei obser­viert die Ziel­per­son unauf­fäl­lig und stellt fest, ob der Selbst­stän­di­ge tat­säch­lich erkrankt und arbeits­un­fä­hig ist, oder ob er womög­lich sei­ner Arbeits­tä­tig­keit nach­geht. Mit beweis­kräf­ti­gem Foto- und Video­ma­te­ri­al nebst Fest­stel­lungs­be­richt doku­men­tie­ren die Wirt­schafts­de­tek­ti­ve die Ereig­nis­se wäh­rend der Obser­va­ti­on und ste­hen für Zeu­gen­aus­sa­gen vor Gericht zur Ver­fü­gung.

Die Wirt­schafts­de­tek­ti­ve ermit­teln und obser­vie­ren für Ver­si­che­run­gen bun­des­weit ohne An- und Abfahrts­kos­ten zu berech­nen, wenn der Ver­dacht auf Kran­ken­ta­ge­geld­be­trug besteht. Die Detektiv­kosten sind im Fal­le eines nach­ge­wie­se­nen Betru­ges erstatt­bar und wer­den von uns deutsch­land­weit erst ab Ein­satz­ort berech­net.

Wich­ti­ge Infor­ma­ti­on bezüg­lich einer Obser­va­ti­ons­maß­nah­me. Eine unauf­fäl­li­ge Obser­va­ti­on von Per­so­nen kann in den wenigs­ten Fäl­len mit nur einem Obser­van­ten durch­ge­führt wer­den. Für eine dis­kre­te Obser­va­ti­ons­maß­nah­me set­zen wir vor­erst zwei erfah­re­ne Detek­ti­ve ein, um die Gege­ben­hei­ten vor Ort bes­ser ein­schät­zen zu kön­nen. Soll­te sich hier­bei her­aus­stel­len, dass wei­te­res Per­so­nal nötig ist, wird dies mit unse­ren Man­dan­ten vor­her bespro­chen.

Die Wirtschafts­detektei Sil­ber steht gesetz­li­chen und pri­va­ten Kran­ken­kas­sen als zuver­läs­si­ger Part­ner zur Sei­te. Las­sen Sie sich in einem kos­ten­frei­en Gespräch unter der gebüh­ren­frei­en Ruf­num­mer 0800 - 588 77 62 bera­ten oder besu­chen Sie unse­re Web­sei­te https://www.detektei-silber.de

Ihr Team der Detek­tei Sil­ber

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