Abrech­nungs­be­trug im Außen­dienst

Obgleich in unse­rer Zeit vie­le Ver­trä­ge im Inter­net abge­schlos­sen wer­den, kann bei bera­tungs­in­ten­si­ven Pro­duk­ten und Dienst­leistungen nicht auf den Ein­satz erfah­re­ner Kun­den­be­ra­ter / Außendienst­mitarbeiter ver­zich­tet wer­den. 

Hat ein Unter­neh­men den Ver­dacht, dass einer ihrer Außen­dienst­ler den ver­trag­li­chen Ver­ein­ba­run­gen nicht nach­kommt und Abrech­nungs­be­trug / Spe­sen­be­trug begeht, wird das erfah­re­ne Detek­tiv Team unse­rer Wirtschafts­detektei aktiv, um gerichts­fes­te Bewei­se für die Man­dan­ten zu sichern.

abrechnungsbetrugFür Außendienst­mitarbeiter und Arbeit­ge­ber hängt der Erfolg vom gegen­sei­ti­gen Ver­trau­en ab. Der Bera­ter erwar­tet, dass ihn die zur Ver­fü­gung gestell­ten Kon­tak­te zu ernst­haf­ten Inter­es­sen­ten füh­ren und sei­ne Abrech­nun­gen mit Aus­la­gen und Pro­vi­sio­nen pünkt­lich aus- bzw. zurück­ge­zahlt wer­den.

Der Arbeit­ge­ber erwar­tet im Gegen­zug, dass der Außendienst­mitarbeiter das Unter­neh­men von der bes­ten Sei­te prä­sen­tiert, Abschlüs­se tätigt und sei­ne Abrech­nun­gen mit bes­ten Wis­sen und Gewis­sen führt. Gerät ein Mit­ar­bei­ter unter Ver­dacht, Spe­sen­ab­rech­nun­gen und Arbeits­zei­ten zu mani­pu­lie­ren, ist bereits in den meis­ten Fäl­len ein finan­zi­el­ler und oft auch per­so­nel­ler Scha­den im Unter­neh­men ent­stan­den. Hier wer­den die erfah­re­nen Wirt­schafts­de­tek­ti­ve unse­re Detek­tei mit der Auf­klä­rung von Abrech­nungs­be­trug bzw. Spe­sen­be­trug von Unter­neh­men jeg­li­cher Grö­ßen bun­des­weit beauf­tragt.

Ver­dacht auf Abrech­nungs­be­trug? Han­deln Sie unver­züg­lich!

Um den finan­zi­el­len Scha­den zu begren­zen oder bes­ten­falls per Scha­dens­er­satz­kla­ge von dem betrü­ge­ri­schen Mit­ar­bei­ter zurück­zu­er­hal­ten, sind lücken­lo­se Bewei­se des Betru­ges not­wen­dig, mit deren Ermitt­lun­gen die Arbeit­ge­ber in den meis­ten Fäl­len über­for­dert sind. Obser­va­tio­nen von Mitarbeitern und Doku­men­ta­tio­nen unter­lie­gen stren­gen recht­li­chen Regeln, die von unse­rem Detek­tiv-Team ein­ge­hal­ten wer­den. Zudem erstre­cken sich die zuge­ord­ne­ten Ver­triebs­re­gio­nen eines Unter­neh­mens oft­mals über ein wei­tes Ter­ri­to­ri­um, was eine pro­fes­sio­nel­le Ein­satz­pla­nung nötig macht.

Ein­fa­cher und kos­ten­güns­ti­ger ist hier der Ein­satz unse­rer bun­des­weit agie­ren­den Detek­tei aus Frank­furt, der es dank unauf­fäl­li­ger Ein­satz­fahr­zeu­ge und spe­zi­el­ler Obser­va­ti­ons­tech­ni­ken gelingt, der Ziel­per­son auch durch den dick­flüs­sigs­ten Stadt­ver­kehr und über lan­ge Auto­bahn­fahr­ten unbe­merkt zu fol­gen. Im bes­ten Fal­le fin­den unse­re Detek­ti­ve her­aus, dass sich der Ver­dacht auf Abrech­nungs­be­trug nicht bestä­tigt. Lei­der spie­gelt dies nicht unse­re Ermitt­lungs­er­geb­nis­se in der Rea­li­tät wie­der, da in ca. 80% der beauf­trag­ten Fäl­le, ein vor­sätz­li­cher Betrug durch unser Detek­tiv Team auf­ge­deckt wer­den konn­te.

Ver­hält sich der unter Ver­dacht ste­hen­de Mit­ar­bei­ter tat­säch­lich straf­fäl­lig, über­ge­ben wir Ihnen die rechts­gül­ti­gen Bewei­se, um Ihre Ansprü­che als Arbeit­ge­ber im Streit­fall auch vor dem Arbeits­ge­richt gel­tend machen zu kön­nen. Unser erfah­re­nes Detek­tiv Team gewähr­leis­tet durch ihr dis­kre­tes Auf­tre­ten wäh­rend der ver­deck­ten Ermitt­lun­gen, dass unser Fest­stel­lungs­be­richt nebst Bil­der jeder recht­li­chen Über­prü­fung stand­hält und Sie eine lücken­lo­se Doku­men­ta­ti­on über den Tages­ab­lauf Ihres Außen­dienst­mit­ar­bei­ters erhal­ten. Somit erlan­gen Sie auch die Gewiss­heit über die Zuver­läs­sig­keit oder das betrü­ge­ri­sche Ver­hal­ten des Mit­ar­bei­ters.

Wann soll­ten Sie eine Detek­tei beauf­tra­gen, einen ver­mu­te­ten Abrech­nungs­be­trug zu über­prü­fen?

Sicher­lich ach­ten Sie als Controller/in, Buchhalter/in oder Personalreferent/in bei der Über­prü­fung der Abrech­nun­gen schon von sich aus auf Abwei­chun­gen. Aber oft­mals geht jah­re­lang alles gut und der Betrug fällt womög­lich nicht so ein­fach in’s geüb­te Auge. Ach­ten Sie also auf über­höh­te oder gefälsch­te Spe­sen­ab­rech­nun­gen oder star­ken Schwan­kun­gen der Ver­trags­ab­schlüs­se Ihres Mit­ar­bei­ters.

Lei­der wird in den Unter­neh­men gera­de bei fal­schen Anga­ben über Fahrt­kos­ten, Hotel­rech­nun­gen und Bewir­tungs­be­le­gen für län­ge­re Zeit ein Auge zuge­drückt. Sei­en Sie sich gewiss: Eine Fäl­schung von Abrech­nun­gen erfüllt den Tat­be­stand des Betru­ges und ist somit straf­bar! In sehr vie­len Fäl­len kön­nen unse­re Detek­ti­ve bei der Obser­va­ti­ons­maß­nah­me doku­men­tie­ren, dass der Außendienst­mitarbeiter sei­ne Kun­den­ter­mi­ne erst gar nicht wahr­nimmt und pri­va­ten Akti­vi­tä­ten wäh­rend sei­ner Arbeits­zeit nach­geht und die gefah­re­nen Kilo­me­ter und Stun­den als Spe­sen abrech­net.

Nach­läs­sig­keit in der Kon­se­quenz scha­det dem Arbeit­ge­ber nicht nur finan­zi­ell, son­dern kann auch das Mit­ein­an­der der Außendienst­mitarbeiter und die Arbeits­mo­ral des Teams erheb­lich und lang­fris­tig schä­di­gen. Soll­te sich Ihr Ver­dacht auf Abrech­nungs­be­trug bestä­ti­gen, kön­nen Sie als Auf­trag­ge­ber die Detektiv­kosten unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen erstat­tet bekom­men und gege­be­nen­falls eine Straf­an­zei­ge gegen den unzu­ver­läs­si­gen Mit­ar­bei­ter stel­len.

Oft­mals ist eine gericht­li­che Aus­ein­an­der­set­zung nicht nötig, da die erdrü­cken­de Beweis­last aus­reicht, um einen Auf­he­bungs­ver­trag mit dem über­führ­ten Außen­dienst­ler aus­zu­han­deln und eine Kos­ten­über­nah­me zu ver­ein­ba­ren. Ger­ne unter­stüt­zen wir Sie auch bei dem Gespräch mit Ihrem über­führ­ten Mit­ar­bei­ter, damit eine außer­ge­richt­li­che Eini­gung statt­fin­den kann.

Benö­ti­gen auch Sie die Unter­stüt­zung unse­rer Detek­tei, ste­hen wir Ihnen mit einer kos­ten­frei­en und unver­bind­li­chen Bera­tung ger­ne zur Ver­fü­gung. Detek­tei Sil­ber - https://www.detektei-silber.de - gebüh­ren­freie Ser­vice­num­mer 0800 588 77 62

Blog: Fallbeispiele und Kernkompetenzen der Detektei Silber

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