Obgleich in unserer Zeit viele Verträge im Internet abgeschlossen werden, kann bei beratungsintensiven Produkten und Dienstleistungen nicht auf den Einsatz erfahrener Kundenberater / Außendienstmitarbeiter verzichtet werden.
Hat ein Unternehmen den Verdacht, dass einer ihrer Außendienstler den vertraglichen Vereinbarungen nicht nachkommt und Abrechnungsbetrug / Spesenbetrug begeht, wird das erfahrene Detektiv Team unserer Wirtschaftsdetektei aktiv, um gerichtsfeste Beweise für die Mandanten zu sichern.
Für Außendienstmitarbeiter und Arbeitgeber hängt der Erfolg vom gegenseitigen Vertrauen ab. Der Berater erwartet, dass ihn die zur Verfügung gestellten Kontakte zu ernsthaften Interessenten führen und seine Abrechnungen mit Auslagen und Provisionen pünktlich aus- bzw. zurückgezahlt werden.
Der Arbeitgeber erwartet im Gegenzug, dass der Außendienstmitarbeiter das Unternehmen von der besten Seite präsentiert, Abschlüsse tätigt und seine Abrechnungen mit besten Wissen und Gewissen führt. Gerät ein Mitarbeiter unter Verdacht, Spesenabrechnungen und Arbeitszeiten zu manipulieren, ist bereits in den meisten Fällen ein finanzieller und oft auch personeller Schaden im Unternehmen entstanden. Hier werden die erfahrenen Wirtschaftsdetektive unsere Detektei mit der Aufklärung von Abrechnungsbetrug bzw. Spesenbetrug von Unternehmen jeglicher Größen bundesweit beauftragt.
Verdacht auf Abrechnungsbetrug? Handeln Sie unverzüglich!
Um den finanziellen Schaden zu begrenzen oder bestenfalls per Schadensersatzklage von dem betrügerischen Mitarbeiter zurückzuerhalten, sind lückenlose Beweise des Betruges notwendig, mit deren Ermittlungen die Arbeitgeber in den meisten Fällen überfordert sind. Observationen von Mitarbeitern und Dokumentationen unterliegen strengen rechtlichen Regeln, die von unserem Detektiv-Team eingehalten werden. Zudem erstrecken sich die zugeordneten Vertriebsregionen eines Unternehmens oftmals über ein weites Territorium, was eine professionelle Einsatzplanung nötig macht.
Einfacher und kostengünstiger ist hier der Einsatz unserer bundesweit agierenden Detektei aus Frankfurt, der es dank unauffälliger Einsatzfahrzeuge und spezieller Observationstechniken gelingt, der Zielperson auch durch den dickflüssigsten Stadtverkehr und über lange Autobahnfahrten unbemerkt zu folgen. Im besten Falle finden unsere Detektive heraus, dass sich der Verdacht auf Abrechnungsbetrug nicht bestätigt. Leider spiegelt dies nicht unsere Ermittlungsergebnisse in der Realität wieder, da in ca. 80% der beauftragten Fälle, ein vorsätzlicher Betrug durch unser Detektiv Team aufgedeckt werden konnte.
Verhält sich der unter Verdacht stehende Mitarbeiter tatsächlich straffällig, übergeben wir Ihnen die rechtsgültigen Beweise, um Ihre Ansprüche als Arbeitgeber im Streitfall auch vor dem Arbeitsgericht geltend machen zu können. Unser erfahrenes Detektiv Team gewährleistet durch ihr diskretes Auftreten während der verdeckten Ermittlungen, dass unser Feststellungsbericht nebst Bilder jeder rechtlichen Überprüfung standhält und Sie eine lückenlose Dokumentation über den Tagesablauf Ihres Außendienstmitarbeiters erhalten. Somit erlangen Sie auch die Gewissheit über die Zuverlässigkeit oder das betrügerische Verhalten des Mitarbeiters.
Wann sollten Sie eine Detektei beauftragen, einen vermuteten Abrechnungsbetrug zu überprüfen?
Sicherlich achten Sie als Controller/in, Buchhalter/in oder Personalreferent/in bei der Überprüfung der Abrechnungen schon von sich aus auf Abweichungen. Aber oftmals geht jahrelang alles gut und der Betrug fällt womöglich nicht so einfach in’s geübte Auge. Achten Sie also auf überhöhte oder gefälschte Spesenabrechnungen oder starken Schwankungen der Vertragsabschlüsse Ihres Mitarbeiters.
Leider wird in den Unternehmen gerade bei falschen Angaben über Fahrtkosten, Hotelrechnungen und Bewirtungsbelegen für längere Zeit ein Auge zugedrückt. Seien Sie sich gewiss: Eine Fälschung von Abrechnungen erfüllt den Tatbestand des Betruges und ist somit strafbar! In sehr vielen Fällen können unsere Detektive bei der Observationsmaßnahme dokumentieren, dass der Außendienstmitarbeiter seine Kundentermine erst gar nicht wahrnimmt und privaten Aktivitäten während seiner Arbeitszeit nachgeht und die gefahrenen Kilometer und Stunden als Spesen abrechnet.
Nachlässigkeit in der Konsequenz schadet dem Arbeitgeber nicht nur finanziell, sondern kann auch das Miteinander der Außendienstmitarbeiter und die Arbeitsmoral des Teams erheblich und langfristig schädigen. Sollte sich Ihr Verdacht auf Abrechnungsbetrug bestätigen, können Sie als Auftraggeber die Detektivkosten unter bestimmten Voraussetzungen erstattet bekommen und gegebenenfalls eine Strafanzeige gegen den unzuverlässigen Mitarbeiter stellen.
Oftmals ist eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht nötig, da die erdrückende Beweislast ausreicht, um einen Aufhebungsvertrag mit dem überführten Außendienstler auszuhandeln und eine Kostenübernahme zu vereinbaren. Gerne unterstützen wir Sie auch bei dem Gespräch mit Ihrem überführten Mitarbeiter, damit eine außergerichtliche Einigung stattfinden kann.
Benötigen auch Sie die Unterstützung unserer Detektei, stehen wir Ihnen mit einer kostenfreien und unverbindlichen Beratung gerne zur Verfügung. Detektei Silber - https://www.detektei-silber.de - gebührenfreie Servicenummer 0800 588 77 62