Ver­si­che­rungs­be­trug bei Kran­ken­ta­ge­geld

Wenn Sie als Ver­si­che­rer den Ver­dacht haben, dass einer Ihrer Kun­den Ver­si­che­rungs­be­trug begeht, in dem eine Krank­heit vor­ge­täuscht wird um Kran­ken­ta­ge­geld zu erhal­ten, ist unse­re Wirtschafts­detektei Ihr dis­kre­ter Ansprech­part­ner für bun­des­wei­te oder inter­na­tio­na­le Ermitt­lun­gen.

versicherungsbetrug krankentagegeldVer­si­che­rungs­be­trug im Fall von Kran­ken­ta­ge­geld ist ein Delikt mit vie­len Gesich­tern – und betrifft jeden. Denn die Leid­tra­gen­den sind, ent­ge­gen einem weit­ver­brei­te­ten Irr­glau­ben, nicht nur die betrof­fe­nen Ver­si­che­run­gen, son­dern auch die übri­gen Ver­si­che­rungs­neh­mer, wel­che die Fol­gen der hohen Betrugs­quo­te eben­falls deut­lich zu spü­ren bekom­men.

Stei­gen­de Ver­si­che­rungs­prä­mi­en, Anträ­ge, wel­che auf­grund eines stei­gen­den Miss­trau­ens der Ver­si­che­run­gen zu Unrecht abge­lehnt wer­den oder die Tat­sa­che, dass eini­ge Ver­si­che­run­gen auf­grund von zahl­rei­chen, unent­deck­ten Betrü­ge­rei­en in finan­zi­el­le Nöte gera­ten, sodass die berech­tig­ten Anlie­gen ehr­li­cher Ver­si­cher­ter kaum noch bear­bei­tet wer­den kön­nen – auch das sind die Kon­se­quen­zen von Ver­si­che­rungs­be­trug, die durch unser Wirt­schafts­de­tek­tiv Team auf­ge­klärt wer­den.

Zwar haben vie­le Ver­si­che­run­gen mitt­ler­wei­le umfas­sen­de Maß­nah­men ein­ge­lei­tet, wel­che effek­tiv zur Auf­klä­rung von Betrugs­fäl­len bei­tra­gen sol­len, doch auf­grund des gro­ßen Ein­falls­reich­tums der Betrü­ger und deren tech­ni­scher Hilfs­mit­tel ist die Auf­klä­rungs­ra­te nach wie vor gering – wäh­rend die Betrugs­ra­te kon­ti­nu­ier­lich steigt.

Ver­si­che­rungs­be­trug – ein Kava­liers­de­likt?

Kei­nes­wegs. Denn auch wenn vie­le Ver­si­che­rungs­be­trü­ger es auf­grund eines ver­dreh­ten Gerech­tig­keits­emp­fin­dens nur als fair emp­fin­den, wenn sie nach lang­jäh­ri­gen Bei­trags­zah­lun­gen auch ein­mal ein Stück vom „gro­ßen Kuchen“ genie­ßen dür­fen, han­delt es sich bei Ver­si­che­rungs­be­trug nicht um ein Kava­liers­de­likt, son­dern um eine ernst­zu­neh­men­de Straf­tat. Die­se Straf­tat kann nicht nur den Ent­zug des Ver­si­che­rungs­schut­zes bedeu­ten, son­dern auch zivil­recht­li­che und straf­recht­li­che Kon­se­quen­zen mit sich brin­gen. Bei beson­ders schwe­ren Ver­ge­hen droht dabei unter Umstän­den eine Frei­heits­stra­fe von bis zu zehn Jah­ren.

Gerichts­ur­teil im Fall von Kran­ken­ta­ge­geld: Wird jemand beruf­lich tätig, wäh­rend er Kran­ken­ta­ge­geld einer pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung bezieht, so ist der Ver­si­che­rer zur frist­lo­sen Kün­di­gung der Poli­ce berech­tigt. Wei­ter­hin muß der Ver­si­che­rungs­neh­mer die erhal­te­nen Leis­tun­gen zurück­zah­len und die Kos­ten der Detek­tei über­neh­men. (OLG Stutt­gart 10 U 238/05). Die­ses Urteil dient nur der Infor­ma­ti­on und stellt kei­ne Rechts­be­ra­tung dar.

Nach­weis bei Ver­si­che­rungs­be­trug durch unse­re Detek­tei

Unser pro­fes­sio­nel­les Detek­tiv Team ist deutschlan­weit und im Aus­land für Ver­si­che­run­gen tätig und unter­stützt die­se wirk­sam im Kampf gegen Ver­si­che­rungs­be­trug. Auf­grund unse­res flä­chen­de­cken­den Netz­werks von erfah­re­nen Berufs­de­tek­ti­ven sind dabei auch kurz­fris­ti­ge Ein­sät­ze ohne lan­ge Vor­lauf­zeit mög­lich, wobei wir stehts erst ab Ein­satz­ort berech­nen.

Bei einem der von unse­rer Detek­tei am häu­figs­ten bear­bei­te­ten Betrugs­fäl­le han­delt es sich um die Vor­täu­schung einer Arbeits­un­fä­hig­keit bzw. Erwerbs­un­fä­hig­keit zur Erlan­gung von Ver­si­che­rungs­leis­tun­gen - wäh­rend der Ver­si­che­rungs­neh­mer, ent­ge­gen sei­ner Anga­ben, einer nicht ange­ge­be­nen beruf­li­chen oder ähn­lich for­dern­den Tätig­keit nach­geht (z.B. schwe­re Reno­vie­rungs­ar­bei­ten am Haus). In sol­chen Fäl­len wird die Arbeits­leis­tung (und damit ein­her­ge­hend auch die Arbeits­fä­hig­keit) des mög­li­chen Ver­si­che­rungs­be­trü­gers – mög­lichst über einen Zeit­raum von meh­re­ren Tagen – durch unse­re erfah­re­nen Ermitt­ler nach­ge­wie­sen.

Wäh­rend der Obser­va­ti­ons­maß­nah­me des Ver­si­che­rungs­neh­mers infor­mie­ren wir unse­ren Auf­trag­ge­ber bei Bedarf täg­lich über den Stand der lau­fen­den Ermitt­lun­gen. Sind die benö­tig­ten Bewei­se erbracht, erstellt unse­re Detek­tei einen aus­führ­li­chen Fest­stel­lungs­be­richt inklu­si­ve aus­sa­ge­kräf­ti­gem Bild­ma­te­ri­al, wel­cher vor Gericht, ger­ne auch in Kom­bi­na­ti­on mit den Zeu­gen­aus­sa­gen der am Ein­satz betei­lig­ten Detek­ti­ve, Ver­wen­dung fin­den kann.

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In der Rubrik "Warum wir" zählen wir Ihnen einige gute Gründe auf, die für Sie von Vorteil sind, unsere Detektei mit Ihrem Anliegen zu beauftragen.

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