GPS Sender Vermietung bei unserer Detektei
In den letzten Jahrzehnten hat sich die GPS-Technik als das weltweit wichtigste Ortungsverfahren etabliert und wird weitverbreitet als Mittel zur exakten Ortsbestimmung und zur Navigation genutzt. Unsere Detektei klärt Sie gerne über die Benutzung von GPS -Geräten auf
Seit Mitte der 1990er Jahre ist das Global Positioning System (GPS) voll funktionsfähig. Seit der Abschaltung der künstlichen Signalverschlechterung im Mai 2000 kann es auch für zivile Zwecke verwendet werden und ermöglicht genaue Ortsbestimmungen mit nur geringen Abweichungen von bis zu 15 Metern.
Die GPS-Sender werden bei unserer Detektei überwiegend zur exakten Positionsbestimmung von Fahrzeugen gemietet. Weitere Beispiele für die Einsatzmöglichkeiten eines GPS-Systems sind z.B. die Überwachung von Personen, Tieren, Booten oder Baumaschinen.
Funktionen der GPS-Überwachung
Der im oder am Objekt angebrachte GPS-Sender empfängt die zur Ortung benötigten Informationen von mindestens 4 Satelliten. Die berechneten Koordinaten werden dann an unsere Computer übermittelt und auf Karten mit nur geringen Abweichungen von bis zu 15 Metern angezeigt.
Bei einer laufenden Observation ergibt sich daraus der Vorteil, dass sich die Position eines Objekts bei Sichtverlust (z.B. im Stadtverkehr) innerhalb von Sekunden neu ermitteln lässt und die Observation somit problemlos fortgesetzt werden kann. Hierbei müssen allerdings die rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.
Mithilfe der GPS-Technik kann nicht nur die genaue Position des zu überwachenden Objekts, sondern ein komplettes Bewegungsprofil ermittelt werden, welches im Rahmen einer lückenlosen Berichterstattung an den Auftraggeber übergeben werden kann. Der Einsatz dieser Technik setzt jedoch stets ein berechtigtes Interesse und die Einhaltung der gesetzlichen Richtlinien voraus.
Bitte beachten Sie: Der Einsatz eines GPS-Senders ersetzt keinen Detektiv, da diese Technik keine gerichtsverwertbaren Beobachtungen macht, sondern lediglich die Position des gesuchten Objekts ermittelt.
Voraussetzung für den Einsatz von GPS-Sender
Der Einsatz von GPS-Technik und die Auswertung des Bewegungsprofils sind nur am persönlichen Eigentum des Auftraggebers bzw. des Mieters gestattet. Ohne die ausdrückliche Einwilligung des Eigentümers stellt die Überwachung fremder Objekte durch GPS-Sender eine Straftat gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz dar. Im Jahre 2012 wurde eine Detektei mit dem Gerichtsurteil aus Mannheim (Az. 4 KLs 408 Js 27973/08) erstmals zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, da sie wiederholt gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstoßen hatte.
Als seriöse Detektei verzichten wir daher im Zweifelsfall auf die Vermietung von GPS-Sendern, da auch Sie als unser Auftraggeber sich unter Umständen bei unberechtigtem Einsatz dieser Technik strafbar machen.
Sollten Sie noch Fragen zum Thema GPS oder zum GPS-Einsatz haben, steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung. In der Rubrik Detektivkosten finden Sie eine Aufstellung bezüglich der Konditionen für die Vermietung von GPS-Sender.