GPS Sen­der Ver­mie­tung bei unse­rer Detek­tei

In den letz­ten Jahr­zehn­ten hat sich die GPS-Tech­nik als das welt­weit wich­tigs­te Ortungs­ver­fah­ren eta­bliert und wird weit­ver­brei­tet als Mit­tel zur exak­ten Orts­be­stim­mung und zur Navi­ga­ti­on genutzt. Unse­re Detek­tei klärt Sie ger­ne über die Benut­zung von GPS -Gerä­ten auf

gpsSeit Mit­te der 1990er Jah­re ist das Glo­bal Posi­tio­ning Sys­tem (GPS) voll funk­ti­ons­fä­hig. Seit der Abschal­tung der künst­li­chen Signal­ver­schlech­te­rung im Mai 2000 kann es auch für zivi­le Zwe­cke ver­wen­det wer­den und ermög­licht genaue Orts­be­stim­mun­gen mit nur gerin­gen Abwei­chun­gen von bis zu 15 Metern.

Die GPS-Sen­der wer­den bei unse­rer Detek­tei über­wie­gend zur exak­ten Posi­ti­ons­be­stim­mung von Fahr­zeu­gen gemie­tet. Wei­te­re Bei­spie­le für die Ein­satz­mög­lich­kei­ten eines GPS-Sys­tems sind z.B. die Über­wa­chung von Per­so­nen, Tie­ren, Boo­ten oder Bau­ma­schi­nen.

Funk­tio­nen der GPS-Über­wa­chung

Der im oder am Objekt ange­brach­te GPS-Sen­der emp­fängt die zur Ortung benö­tig­ten Infor­ma­tio­nen von min­des­tens 4 Satel­li­ten. Die berech­ne­ten Koor­di­na­ten wer­den dann an unse­re Com­pu­ter über­mit­telt und auf Kar­ten mit nur gerin­gen Abwei­chun­gen von bis zu 15 Metern ange­zeigt.

Bei einer lau­fen­den Obser­va­ti­on ergibt sich dar­aus der Vor­teil, dass sich die Posi­ti­on eines Objekts bei Sicht­ver­lust (z.B. im Stadt­ver­kehr) inner­halb von Sekun­den neu ermit­teln lässt und die Obser­va­ti­on somit pro­blem­los fort­ge­setzt wer­den kann. Hier­bei müs­sen aller­dings die recht­li­chen Bestim­mun­gen ein­ge­hal­ten wer­den.

Mit­hil­fe der GPS-Tech­nik kann nicht nur die genaue Posi­ti­on des zu über­wa­chen­den Objekts, son­dern ein kom­plet­tes Bewe­gungs­pro­fil ermit­telt wer­den, wel­ches im Rah­men einer lücken­lo­sen Bericht­erstat­tung an den Auf­trag­ge­ber über­ge­ben wer­den kann. Der Ein­satz die­ser Tech­nik setzt jedoch stets ein berech­tig­tes Inter­es­se und die Ein­hal­tung der gesetz­li­chen Richt­li­ni­en vor­aus.

Bit­te beach­ten Sie: Der Ein­satz eines GPS-Sen­ders ersetzt kei­nen Detek­tiv, da die­se Tech­nik kei­ne gerichts­ver­wert­ba­ren Beob­ach­tun­gen macht, son­dern ledig­lich die Posi­ti­on des gesuch­ten Objekts ermit­telt.

Vor­aus­set­zung für den Ein­satz von GPS-Sen­der

Der Ein­satz von GPS-Tech­nik und die Aus­wer­tung des Bewe­gungs­pro­fils sind nur am per­sön­li­chen Eigen­tum des Auf­trag­ge­bers bzw. des Mie­ters gestat­tet. Ohne die aus­drück­li­che Ein­wil­li­gung des Eigen­tü­mers stellt die Über­wa­chung frem­der Objek­te durch GPS-Sen­der eine Straf­tat gemäß dem Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz dar. Im Jah­re 2012 wur­de eine Detek­tei mit dem Gerichts­ur­teil aus Mann­heim (Az. 4 KLs 408 Js 27973/08) erst­mals zu einer Bewäh­rungs­stra­fe ver­ur­teilt, da sie wie­der­holt gegen das Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz ver­sto­ßen hat­te.

Als seriö­se Detek­tei ver­zich­ten wir daher im Zwei­fels­fall auf die Ver­mie­tung von GPS-Sen­dern, da auch Sie als unser Auf­trag­ge­ber sich unter Umstän­den bei unbe­rech­tig­tem Ein­satz die­ser Tech­nik straf­bar machen.

Soll­ten Sie noch Fra­gen zum The­ma GPS oder zum GPS-Ein­satz haben, steht Ihnen unser Team ger­ne zur Ver­fü­gung. In der Rubrik Detektiv­kosten fin­den Sie eine Auf­stel­lung bezüg­lich der Kon­di­tio­nen für die Ver­mie­tung von GPS-Sen­der.

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