Lexi­kon

Abhö­ren

Im All­ge­mei­nen wird unter dem Begriff Abhö­ren, die Über­wa­chung bzw. das Mit­hö­ren pri­va­ter oder geschäft­li­cher Kom­mu­ni­ka­ti­on ver­stan­den. Dies erfolgt z.B. durch "Wan­zen" oder ähn­li­chen Abhör­an­la­gen. Gemäß § 201 StGb ist das belau­schen von nicht öffent­li­chen Gesprä­chen ver­bo­ten und wird mit einer Geld­stra­fe oder Frei­heits­stra­fe bis zu drei Jah­ren geahn­det.

Das Abhö­ren mit­tels eines Baby­pho­nes zur Über­wa­chung eines Kin­des, ist hin­ge­gen erlaubt. Bei begrün­de­tem Ver­dacht ist im Ein­zel­fall durch staat­li­che Ermitt­lungs­or­ga­ne das Abhö­ren erlaubt, wenn eine beson­ders schwe­re Straf­tat ver­sucht, geplant oder began­gen wur­de.

Abhör­schutz

Abhör­schutz wird häu­fig als soge­nann­te Maß­nah­me zur geziel­ten Lausch­ab­wehr bezeich­net, um den Schutz der Intim­sphä­re im Pri­vat- oder Wirt­schafts­be­reich zu gewähr­leis­ten. Hier unter­schei­det man zwi­schen pas­si­vem und akti­vem Abhör­schutz.

Beim pas­si­ven Abhör­schutz wer­den im Vor­feld diver­se Maß­nah­men ergrif­fen, um ein even­tu­el­les Abhö­ren zu ver­hin­dern. Wer­den Maß­nah­men ergrif­fen, um gezielt nach vor­han­de­nen Abhör­an­la­gen zu suchen, nennt man dies akti­ven Abhör­schutz.

Abrech­nungs­be­trug

Um Abrech­nungs­be­trug han­delt es sich z.B. wenn ein Außendienst­mitarbeiter fal­sche Anga­ben über Spe­sen, Kilo­me­ter und geleis­te­te Arbeits­stun­den dem Arbeit­ge­ber in Rech­nung stellt. Der Mit­ar­bei­ter ris­kiert dabei nicht nur eine frist­lo­se Kün­di­gung, son­dern macht sich auch noch straf­bar.

Bei Ver­dacht auf Abrech­nungs­be­trug durch Außen­dienst­ler, wird durch ein Detek­tiv-Team der Tages­ab­lauf des Mit­ar­bei­ters doku­men­tiert, um even­tu­el­le Fehl­an­ga­ben nach­wei­sen zu kön­nen. Ent­stan­de­ne Detektiv­kosten kön­nen letzt­end­lich unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen gel­tend gemacht wer­den.

Adress­ermitt­lung

Unter einer Adress­ermitt­lung durch eine Detek­tei ver­steht man in der Regel das ermit­teln einer pri­va­ten Anschrift - den Arbeit­ge­ber einer gesuch­ten Per­son, oder den Auf­ent­halts­ort einer bestimm­ten Per­son. Das berech­tig­te Inter­es­se wird in jedem Fall vor­aus­ge­setzt.

Ein berech­tig­tes Inter­es­se einer Adress­ermitt­lung besteht z.B. bei der Suche nach einem unter­ge­tauch­ten Schuld­ner, oder wenn es sich um Erb­schafts­an­ge­le­gen­hei­ten han­delt. Hier­bei kann selbst eine erteil­te Aus­kunfts­sper­re über die gesuch­te Per­son, erfolg­reich umgan­gen wer­den.

Ali­as

Das Wort "ali­as" (latei­nisch für „sonst“) steht für das Pseud­onym eines Namens neben ande­ren Namen, oder einer Datei­ver­knüp­fung bei Betriebs­sys­te­men. Man sagt z.B. H.P. Ker­ke­ling ali­as Horst Schlem­mer.

Ein Pseud­onym ( Ali­as ) wird anstel­le des rea­len Namens ver­wen­det und dient meist zur Ver­schleie­rung der wah­ren Iden­ti­tät.

Aus­kunf­tei

Die Aus­kunftei­en bedie­nen sich im Rah­men ihrer Tätig­keit bei der Ein­ho­lung der Aus­künf­te von Fir­men und Pri­vat­per­so­nen. Die Infor­ma­tio­nen erhal­ten sie über amt­li­che Stel­len oder Selbst­be­fra­gung.

Hier­bei wer­den bei­spiels­wei­se Aus­künf­te zur Kre­dit­wür­dig­keit, Zah­lungs­fä­hig­keit, sowie Aus­falls­wahr­schein­lich­keit von Pri­vat­per­so­nen und Fir­men erho­ben. Das berech­tig­te Inter­es­se wird dabei vor­aus­ge­setzt.

Berech­tig­tes Inter­es­se

Eine seriö­se Detek­tei wird ihre Ermitt­lun­gen oder Obser­va­tio­nen für einen Auf­trag­ge­ber erst dann begin­nen, wenn ein berech­tig­tes Inter­es­se gemäß dem Bun­des-Daten­schutz-Gesetz nach­ge­wie­sen ist. Hier­zu zäh­len z.B. wenn ein Arbeit­ge­ber den Ver­dacht auf vor­ge­täusch­te Krank­heit oder Abrech­nungs­be­trug eines Mit­ar­bei­ters hat. Wei­ter­hin kann ein Detek­tiv - Team beauf­tragt wer­den, wenn bei­spiels­wei­se Unter­halts­be­trug des Ex-Part­ners oder Ehe­bruch ver­mu­tet wird.

Dem­nach ist ein berech­tig­tes Inter­es­se immer dann gege­ben, wenn ein Auf­trag­ge­ber dar­le­gen kann, dass unse­re Dienst­leis­tung zur Durch­set­zung oder Klä­rung von Rechts­an­ge­le­gen­hei­ten, ange­mes­sen und not­wen­dig ist. Das her­aus­fin­den per­sön­li­cher Daten von Per­so­nen die bei­spiels­wei­se im Inter­net kenn­ge­lernt wur­den, darf ein Detek­tiv nicht ermit­teln. Auch für Unter­neh­men die ein­fach mal wis­sen wol­len, was der Mit­ar­bei­ter in sei­ner Frei­zeit macht, darf eine Detek­tei nicht tätig wer­den.

Beschat­tung

Umgangs­sprach­lich wird eine Beschat­tung auch Obser­va­ti­on genannt und ist die ziel­ge­rich­te­te Beob­ach­tung von Per­so­nen oder Sach­ver­hal­ten, um grund­le­gen­de Erkennt­nis­se jeg­li­cher ver­mu­te­ten Betrugs­for­men zu gewin­nen und gerichts­ver­wert­bar zu doku­men­tie­ren. Um ein even­tu­el­les Auf­fal­len bei einer Obser­va­ti­ons­maß­nah­me zu ver­hin­dern, wer­den in der Regel min­des­tens zwei Obser­van­ten benö­tigt.

Hier­bei wird durch ein Detek­tiv-Team der Tages­ab­lauf einer Per­son, oder jeg­li­che Sach­ver­hal­te doku­men­tiert und abschlie­ßend in einem Fest­stel­lungs­be­richt aus­führ­lich dar­ge­stellt. Die obser­vier­te Per­son nennt man "Ziel­per­son" (ZP), wobei die obser­vie­ren­de Per­son "Obser­vant" genannt wird.

Betriebs­spio­na­ge

Es han­delt sich um eine Betriebs­spio­na­ge, wenn Betriebs­ge­heim­nis­se an nicht Fir­men­an­ge­hö­ri­ge wei­ter gege­ben wer­den, um einen Wett­be­werbs­vor­teil zu erlan­gen, oder Infor­ma­tio­nen über Unter­neh­men A für viel Geld an B zu ver­kau­fen. Der Ver­rat von Betriebs­ge­heim­nis­sen wird mit Frei­heits­stra­fe bis zu drei Jah­ren oder mit Geld­stra­fe bestraft (§ 17 Abs. 1 UWG).

Um ein Betriebs­ge­heim­nis han­delt es sich, wenn sie einem nur bestimm­ten Per­so­nen­kreis zugäng­lich sind, wie z.B. Bilan­zen, Kon­struk­ti­ons­plä­ne, Rezep­tu­ren, Kun­den- und Preis­lis­ten. Nicht nur akti­ve Mit­ar­bei­ter eines Unter­neh­mens sind zur Ver­schwie­gen­heit von Betriebs­in­ter­na ver­pflich­tet, son­dern auch ehe­ma­li­ge Betriebs­an­ge­hö­ri­ge und Rent­ner.

Betrug

Von Betrug spricht man, wenn eine Per­son etwas vor­täuscht oder absicht­lich die Unwahr­heit sagt, um sich einen mate­ri­el­len Vor­teil zu ver­schaf­fen. Laut Gesetz ist allein schon der Ver­such straf­bar.

Nach §263 StGB (Straf­ge­setz­buch) heißt es aus­zugs­wei­se: Wer in der Absicht, sich oder einem Drit­ten einen rechts­wid­ri­gen Ver­mö­gens­vor­teil zu ver­schaf­fen, das Ver­mö­gen eines ande­ren dadurch beschä­digt, dass er durch Vor­spie­ge­lung fal­scher oder durch Ent­stel­lung oder Unter­drü­ckung wah­rer Tat­sa­chen einen Irr­tum erregt oder unter­hält, wird mit Frei­heits­stra­fe bis zu fünf Jah­ren oder mit Geld­stra­fe bestraft.

Beweis­ma­te­ri­al / Beweis­mit­tel

Unter Beweis­ma­te­ri­al wer­den in der Regel alle Gegen­stän­de sowie Infor­ma­tio­nen und Auf­zeich­nun­gen ver­stan­den, die zur Auf­klä­rung eines bestimm­ten Sach­ver­halts oder Straf­tat die­nen.

So kann die Beob­ach­tung und Doku­men­ta­ti­on (Video oder Foto) von einem Detek­tiv, zur Auf­klä­rung einer Straf­tat oder sons­ti­gen Sach­ver­hal­ten bei­tra­gen. Hier­zu wird von der Detek­tei ein gerichts­ver­wert­ba­rer Fest­stel­lungs­be­richt nebst Bild­do­ku­men­ta­ti­on erstellt, wobei die beauf­trag­ten Detek­ti­ve auch als Zeu­gen benannt wer­den kön­nen.

Boni­tät

Bedeu­tet nichts ande­res als Kre­dit­wür­dig­keit von natür­li­chen Per­so­nen, Unter­neh­men und Staa­ten. Bei einer Boni­täts­prü­fung wird fest­ge­stellt, ob die auf­ge­nom­me­nen Schul­den nebst Zin­sen vom Antrags­stel­ler getilgt wer­den kön­nen.

Che­mi­sche Fang­mit­tel

Das Ver­fah­ren der che­mi­schen Fang­mit­tel wird bei­spiels­wei­se genutzt um Geld­schei­ne zu mar­kie­ren, damit Die­be zuver­läs­sig über­führt wer­den kön­nen. Kommt der Dieb mit der Sub­stanz in Kon­takt, kann er über einen bestimm­ten Zeit­raum weder durch waschen, noch durch che­mi­sche Rei­ni­gung, die Sub­stanz ent­fer­nen.

Es besteht die Mög­lich­keit eine Sub­stanz zu benut­zen die nur unter Spe­zi­al­licht zu sehen ist, dadurch ist eine siche­re und ver­deck­te Ermitt­lung des Täters gewähr­leis­tet.

Com­pu­ter­kri­mi­na­li­tät

Bezeich­net das Ein­set­zen eines Com­pu­ters zur Durch­füh­rung von Straf­ta­ten. Bei­spie­le hier­für sind: das Abfan­gen von Daten mit­tels Hacker­tools, Com­pu­ter­sa­bo­ta­ge, Daten­ver­än­de­rung und Sexu­al­de­lik­te.

Laut einer reprä­sen­ta­ti­ven Umfra­ge 2019 waren rund 75 Pro­zent der deut­schen Unter­neh­men von Angrif­fen durch Com­pu­ter­kri­mi­na­li­tät betrof­fen. Durch ana­lo­ge und digi­ta­le Angrif­fe ent­steht der deut­schen Wirt­schaft jähr­lich ein Gesamt­scha­den von ca. 100 Mil­li­ar­den Euro.

Daten­schutz

Wird als Schutz vor Miss­brauch von per­so­nen-bezo­ge­nen Daten bezeich­net. Dem­nach darf jeder selbst bestim­men, wem wel­che sei­ner per­sön­li­chen Daten zugäng­lich gemacht wer­den. Das Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz (BDSG) regelt den Daten­schutz für die Bun­des­be­hör­den und den pri­va­ten Bereich in der BRD.

Der Daten­schutz hat die Auf­ga­be der in der immer mehr zuneh­men­den digi­ta­len und ver­netz­ten Gesell­schaft den soge­nann­ten "glä­ser­nen Men­schen", den staat­li­chen Über­wa­chungs­maß­nah­men und der Ent­ste­hung von Daten­mo­no­po­len von Pri­vat­un­ter­neh­men ent­ge­gen­zu­wir­ken.

Detek­tiv

Ein Detek­tiv ist eine Per­son, die durch Obser­va­ti­on, Recher­chen, oder Befra­gung ein­zel­ner Per­so­nen, Infor­ma­tio­nen und Erkennt­nis­se doku­men­tiert, wel­che vor Gericht als Beweis­mit­tel ver­wen­det wer­den kön­nen. Hier­bei hat der Detek­tiv die soge­nann­ten Jeder­manns­rech­te und muss sich an bestehen­de Geset­ze hal­ten.

Die Detek­ti­ve ermit­teln oder obser­vie­ren im Auf­trag von Pri­vat­per­so­nen, Unter­neh­men, oder Rechts­an­wäl­ten. Hier­bei wer­den die erlang­ten Erkennt­nis­se detail­liert in einem Fest­stel­lungs­be­richt nebst Bild­do­ku­men­ta­ti­on dem Man­dan­ten nach Auf­trags­en­de über­mit­telt.

DNA- bzw. DNS-Ana­ly­sen

DNA ist die ame­ri­ka­ni­sche Abkür­zung für deoxy­ri­bo nucleic acid, die deut­sche Bezeich­nung hier­für ist DNS (Des­oxy­ri­bon-ukle­in­säu­re). Das gesam­te Erb­gut, steckt in jeder mensch­li­chen Zel­le. Gebün­delt ist die­ses Erb­gut inner­halb der Zel­le in den Chro­mo­so­men. DNS Ana­ly­sen wer­den z.B. mit­tels gene­ti­schen Fin­ger­ab­drucks zur Ermitt­lung von Iden­ti­täts- und Ver­wandt­schafts­fra­gen durch­ge­führt.

Im Nor­mal­fall weist jeder Mensch 23 Chro­mo­so­men­paa­re auf. Das Chro­mo­so­men­paar, wel­ches das Geschlecht ent­schei­det, besteht bei Frau­en aus zwei XX-Chro­mo­so­men, bei Män­nern aus einem X- und einem Y-Chro­mo­som.

Ehe­bruch

Der Ehe­bruch ist seit der Reform des Schei­dungs­rechts (1977) kein direk­ter Schei­dungs­grund mehr und auch kein Betrug im Sin­ne §263 StGB (Straf­ge­setz­buch). Aller­dings kann der "Betrü­ger" unter Umstän­den Nach­tei­le haben, wenn es um den Tren­nungs­un­ter­halt und dem nach­ehe­li­chen Unter­halt geht.

Daher wird unse­re Detek­tei häu­fig beauf­tragt, wenn der Ver­dacht auf Ehe­bruch besteht, um bevor­ste­hen­den finan­zi­el­len Nach­tei­len ent­ge­gen­zu­wir­ken und die benö­tig­ten Bewei­se zu sichern.

Ein­schleu­sung

Von einer Ein­schleu­sung im Auf­ga­ben­ge­biet einer Detek­tei spricht man, wenn ein Detek­tiv oder eine Detek­ti­vin in ein Unter­neh­men ein­ge­führt wird, um Sach­ver­hal­te wie z.B. Dieb­stahl, Mob­bing oder Betriebs­spio­na­ge und Sabo­ta­ge, gerichts­ver­wert­bar auf­zu­klä­ren. Dabei wird der Ermitt­ler den Mitarbeitern als neu­er Kol­le­ge oder Aus­hilfs­kraft vor­ge­stellt, um im Unter­neh­men ver­deckt ermit­teln zu kön­nen.

Um den Erfolg der Ermitt­lun­gen nicht zu gefähr­den, soll­ten mög­lichst weni­ge Per­so­nen von der Maß­nah­me erfah­ren. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen dies­be­züg­lich, haben wir unter Ein­schleu­sung in Unter­neh­men, für Sie bereit­ge­stellt.

Ermitt­lung

Bei Ermitt­lun­gen oder auch Recher­chen genannt, sind neben den Obser­va­tio­nen, effek­ti­ve Metho­den um Infor­ma­tio­nen oder bestimm­te Sach­ver­hal­te auf­zu­klä­ren. Hier­bei wer­den belas­ten­de oder ent­las­ten­de Bewei­se für einen bestimm­ten Sach­ver­halt gesi­chert. Um eine erfolgs­ver­spre­chen­de Ermitt­lung durch­füh­ren zu kön­nen, ist eine pro­fes­sio­nel­le und dis­kre­te Vor­ge­hens­wei­se der Ermitt­ler unab­ding­bar.

Eine Anschluss­maß­nah­me von Ermitt­lun­gen, kann bei­spiels­wei­se eine Obser­va­ti­on sein, in der die ermit­tel­ten Ergeb­nis­se durch ein Detek­tiv-Team, gerichts­ver­wert­bar doku­men­tiert wer­den.

Erpres­sung

Bei Erpres­sung wer­den meist Doku­men­te, Fotos, Vide­os oder das ein­fa­che Wis­sen über bestimm­te Sach­ver­hal­te als Druck­mit­tel genutzt. Dem Erpres­ser geht es dabei um Geld oder ande­re Gefäl­lig­kei­ten. Inso­fern ist die Erpres­sung vom Tat­be­stand der Nöti­gung zu unter­schei­den, die kei­ne Berei­che­rungs­ab­sicht vor­aus­setzt.

Aus­zugs­wei­se heißt es in §253 StGB (Straf­ge­setz­buch): Wer einen Men­schen rechts­wid­rig mit Gewalt oder durch Dro­hung mit einem emp­find­li­chen Übel zu einer Hand­lung, Dul­dung oder Unter­las­sung nötigt und dadurch dem Ver­mö­gen des Genö­tig­ten oder eines ande­ren Nach­teil zufügt, um sich oder einen Drit­ten zu Unrecht zu berei­chern, wird mit Frei­heits­stra­fe bis zu fünf Jah­ren oder mit Geld­stra­fe bestraft.

Fahr­zeug­rück­füh­rung

Von einer Fahr­zeug­rück­füh­rung spricht man z.B. wenn ein Lea­sing-Unter­neh­men eine Detek­tei damit beauf­tragt, ein Lea­sing­fahr­zeug bei wel­chem der Lea­sing-Neh­mer den Kre­dit nicht mehr bedient, an das Unter­neh­men zurück­zu­füh­ren. Hier­bei ist selbst­ver­ständ­lich auf die gesetz­li­chen Richt­li­ni­en zu ach­ten, sowie einem dis­kre­ten und seriö­sen Auf­tre­ten der beauf­trag­ten Detek­ti­ve.

Ein wei­te­res Bei­spiel für eine Fahr­zeug­rück­füh­rung ist das Abho­len eines unter­schla­ge­nen Fir­men­fahr­zeugs eines ehe­ma­li­gen Mit­ar­bei­ters eines Unter­neh­mens.

Fest­stel­lungs­be­richt

Bei einem Fest­stel­lungs­be­richt wer­den alle Beob­ach­tun­gen einer Obser­va­ti­ons­maß­nah­me detail­liert doku­men­tiert. Der Detek­tiv spricht wäh­rend des Beob­ach­tungs­zeit­raums sei­ne Erkennt­nis­se auf ein digi­ta­les Auf­nah­me­ge­rät und erstellt nach dem Ein­satz einen Bericht für die Detek­tei. Hier­bei wer­den auch Bil­der oder Vide­os zum Ein­satz über­mit­telt.

Nach Auf­trags­en­de erhält der Auf­trag­ge­ber von der Detek­tei einen aus­führ­li­chen Fest­stel­lungs­be­richt nebst Bild­do­ku­men­ta­ti­on über die Maß­nah­men vor Ort, wel­cher auch vor Gericht genutzt wer­den kann. Im Bericht wer­den nicht nur die zeit­li­chen Anga­ben zu den Beob­ach­tun­gen doku­men­tiert, son­dern auch die zurück­ge­leg­ten Wege im Ein­satz.

Foren­si­sche Gut­ach­ten

Um einen kri­mi­nel­len Her­gang (z.B. Mord), oder die Echt­heit und Her­kunft einer bestimm­ten Sache wis­sen­schaft­lich bele­gen zu kön­nen, wird ein foren­si­sches Gut­ach­ten erstellt. Sie wer­den durch qua­li­fi­zier­te Sach­ver­stän­di­ge aus den unter­schied­li­chen Berei­chen erstellt und fin­den daher als gerichts­ver­wert­ba­re Bewei­se ihre Aner­ken­nung.

Sol­che Gut­ach­ten wer­den bei­spiels­wei­se in der Rechts­me­di­zin (unge­klär­te Todes­fäl­le), oder auch in der Kri­mi­nal­tech­nik ange­wandt, um Straf­ta­ten auf­zu­klä­ren. Die IT-Foren­sik beschäf­tigt sich mit der Auf­klä­rung von Com­pu­ter­kri­mi­na­li­tät. Bei einem foren­si­schen Schrift­gut­ach­ten wer­den Rück­schlüs­se auf Cha­rak­ter­struk­tu­ren einer Hand­schrift gezo­gen.

GPS-Tech­nik

Bei der Ortung von Per­so­nen, Fahr­zeu­gen oder sons­ti­gen beweg­li­chen Gegen­stän­den, kann der Ein­satz von GPS-Tech­nik zur Auf­klä­rung von Straf­ta­ten, sehr nütz­lich sein. Es ist aber grund­sätz­lich dar­auf zu ach­ten, dass gesetz­li­che Richt­li­ni­en dabei ein­zu­hal­ten sind. Seriö­se Detek­tei­en ach­ten daher immer auf den gesetz­lich erlaub­ten Ein­satz von GPS-Sen­dern.

Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat ent­schie­den, dass GPS-Tech­nik nur in begrün­de­ten Aus­nah­me­fäl­len durch eine Detek­tei genutzt wer­den darf. Bei unge­recht­fer­tig­tem Ein­satz die­ser Tech­nik macht sich nicht nur der Auf­trag­neh­mer, son­dern auch der Auf­trag­ge­ber als Anstif­ter straf­bar.

Hono­rar einer Detek­tei

Eine Detek­tei unter­liegt kei­ner fes­ten Hono­rar­ord­nung, wie es bei­spiels­wei­se bei Steu­er­be­ra­tern oder Rechts­an­wäl­ten gesetz­li­che gere­gelt ist. Das Hono­rar für einen Detek­tiv wird dem jewei­li­gen Auf­wand ange­passt, wel­cher bei jedem Auf­trag unter­schied­lich sein kann. Aller­dings soll­ten die Kon­di­tio­nen für einen Auf­trag klar gere­gelt sein, damit der Auf­trag­neh­mer eine über­sicht­li­che Kos­ten­kal­ku­la­ti­on vor­neh­men kann.

In der Detek­tiv-Bran­che haben sich in den letz­ten Jah­ren markt­üb­li­che Hono­ra­re durch­ge­setzt, wel­che sich aber zwi­schen Obser­va­ti­ons­maß­nah­men und Ermitt­lun­gen unter­schei­den. Bei Ermitt­lun­gen kann sehr oft ein Pau­schal­an­ge­bot erstellt wer­den, wobei eine Obser­va­ti­on meist in einem fest­ge­leg­ten Stun­den­satz berech­net wird. Daher soll­ten Auf­trag­ge­ber einer Detek­tei unbe­dingt dar­auf ach­ten, wie vie­le Detek­ti­ve für einen Auf­trag ein­ge­setzt wer­den und ob irgend­wel­che Zusatz­kos­ten im Ver­trag auf­ge­führt sind. Mehr zu die­sem The­ma erfah­ren Sie unter "unse­re Detektiv­kosten".

Infor­mant / in

Ein Infor­mant einer Detek­tei ist eine Per­son mit spe­zi­el­len Kennt­nis­sen auf einem oder meh­re­ren Gebie­ten, wel­che er aus Insi­der­wis­sen bezieht. In der Regel grei­fen Detek­ti­ve auf meh­re­re Infor­man­ten zurück, um an ein brei­tes Spek­trum von Infor­ma­tio­nen für unter­schied­li­che Auf­ga­ben­stel­lun­gen zu gelan­gen, wobei auch hier die gesetz­lich zuläs­si­gen Richt­li­ni­en ein­ge­hal­ten wer­den müs­sen.

Für die Bezeich­nung eines Infor­man­ten gibt es meh­re­re Namen wie bei­spiels­wei­se Spi­on, Spit­zel oder V-Mann, wenn gleich die­se nicht immer der kor­rek­ten Bezeich­nung gerecht wer­den. Bei Bekannt­ga­be der erlang­ten Erkennt­nis­se durch einen Infor­man­ten, muss die Quel­le der Infor­ma­tio­nen nicht benannt wer­den.

Jeder­manns­recht

Das Jeder­manns­recht betrifft meh­re­re Berei­che des tag­täg­li­chen Lebens. Ein Detek­tiv bei­spiels­wei­se hat bei sei­nen Ermitt­lun­gen oder Obser­va­tio­nen die soge­nann­ten Jeder­manns­rech­te, und somit weder beson­de­re Befug­nis­se recht­li­cher noch gesetz­li­cher Hin­sicht. Nach §127 StPO (Straf­pro­zess­ord­nung) darf eine straf­fäl­li­ge Per­son, wel­che auf fri­scher Tat erwischt wird, bis zum Ein­tref­fen der Poli­zei, vor­läu­fig fest­ge­nom­men wer­den.

Es sind Rech­te des deut­schen Grund­ge­set­zes, wel­che jedem zuste­hen und nie­man­den ent­zo­gen oder ver­wehrt wer­den dür­fen. Hier­bei umfasst das Jeder­manns­recht alle Men­schen­rech­te, wobei es uner­heb­lich ist wel­che Staats­bür­ger­schaft man besitzt, soweit man sich auf deut­schem Boden befin­det. Die­se sind aber nicht zu ver­wech­seln mit den Bür­ger­rech­ten, wel­che nur Deut­sche oder stel­len­wei­se auch EU-Bür­ger, schüt­zen oder berech­ti­gen.

Kran­ken­ta­ge­geld - Betrug

Wenn ein Selbst­stän­di­ger unrecht­mä­ßig das Kran­ken­ta­ge­geld von sei­ner Ver­si­che­rung in Anspruch nimmt, spricht man von Kran­ken­ta­ge­geld­be­trug. Dies ist bei­spiels­wei­se der Fall, wenn der Selbst­stän­di­ge wäh­rend sei­ner vor­ge­täusch­ten Krank­heit, wei­ter­hin sei­ner Arbeits­tä­tig­keit nach­geht.

Die­ser Betrug ist eben­so wie der Lohn­fort­zah­lungs­be­trug straf­bar, und führt in sehr vie­len Fäl­len zur Anzei­ge durch die Ver­si­che­rung, sowie zum Ver­si­che­rungs-Aus­schluss des Betrü­gers. Unse­re Detek­tei arbei­tet u.a. auch für Ver­si­che­rungs-Gesell­schaf­ten, um gerichts­ver­wert­ba­re Bewei­se bei Kran­ken­ta­ge­geld­be­trug zu lie­fern.

Leu­mund / -prü­fung

Als Leu­mund bezeich­net man den Ruf oder das Anse­hen einer Per­son in der Öffent­lich­keit. In Geset­zes­tex­ten oder Kom­men­ta­ren dazu, wird ein guter Leu­mund meist als Unbe­schol­ten­heit bezeich­net. In Deutsch­land zählt das Füh­rungs­zeug­nis einer Per­son, wel­ches über das Bun­des­zen­tral­re­gis­ter geführt wird, als per­sön­li­cher Leu­mund. Um ein Gewer­be als Detek­tiv anmel­den zu kön­nen, dür­fen kei­ne nega­ti­ven Ein­tra­gun­gen im Füh­rungs­zeug­nis ver­zeich­net sein.

Da nicht immer der öffent­li­che dem tat­säch­li­chen Leu­mund ent­spricht, kann durch Detek­tei­en eine Leu­munds­prü­fung einer Per­son vor­ge­nom­men wer­den. Die­se Prü­fun­gen wer­den meist von einer Detek­tei im wirt­schaft­li­chen Sek­tor über­nom­men, wenn neue Geschäfts­be­zie­hung geknüpft wer­den sol­len, oder ein neu­er Mit­ar­bei­ter ein­ge­stellt wird.

Lohn­fort­zah­lungs­be­trug

Von Lohn­fort­zah­lungs­be­trug ist die Rede, wenn ein Mit­ar­bei­ter bei sei­nem Arbeit­ge­ber eine Krank­heit vor­täuscht und die­se mit einer Arbeits­un­fä­hig­keits-Beschei­ni­gung durch einen Arzt bestä­ti­gen lässt. Eine Detek­tei wird bei­spiels­wei­se von einem Unter­neh­men beauf­tragt, wenn der Ver­dacht besteht, dass sich der krank­ge­schrie­be­ne Mit­ar­bei­ter gene­sungs­wid­rig ver­hält.

Wenn durch ein Detek­tiv-Team zwei­fels­frei ein Lohn­fort­zah­lungs­be­trug nach­ge­wie­sen wer­den kann, zieht dies in den meis­ten Fäl­len eine frist­lo­se Kün­di­gung nach sich. Da es sich bei die­ser Betrugs­form um eine Straf­tat han­delt, kann der Arbeit­ge­ber auch eine Straf­an­zei­ge stel­len.

Mit­ar­bei­ter­prü­fung

Wenn durch eine Detek­tei im Auf­trag eines Unter­neh­mens eine Mit­ar­bei­ter­prü­fung vor­ge­nom­men wird, han­delt es sich um eine Ermitt­lungs- oder Obser­va­ti­ons­maß­nah­me bezüg­lich dem Ver­dacht von jeg­li­chen Betrugs­for­men. Hier­bei beauf­tragt das Unter­neh­men ein Detek­tiv-Team, wel­ches even­tu­el­le Unge­reimt­hei­ten gerichts­ver­wert­bar auf­klä­ren soll.

In den meis­ten Fäl­len han­delt es sich hier­bei um den Ver­dacht auf Lohn­fort­zah­lungs­be­trug, Abrech­nungs- Spe­sen­be­trug von Außen­dienst­mit­ar­bei­tern, sowie Dieb­stahls­de­lik­ten in Unter­neh­men. Wei­ter­hin wer­den auch häu­fig Sabo­ta­ge oder Betriebs­spio­na­ge in Unter­neh­men durch Detek­ti­ve zuver­läs­sig auf­ge­klärt.

Warum wir?

In der Rubrik "Warum wir" zählen wir Ihnen einige gute Gründe auf, die für Sie von Vorteil sind, unsere Detektei mit Ihrem Anliegen zu beauftragen.

Entscheiden Sie selbst nach einer ausführlichen Beratung zu Ihrem Fall, welche wir fernmündlich oder an einem Wunsch-Ort Ihrer Wahl realisieren.

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Blog: Fallbeispiele und Kernkompetenzen der Detektei Silber

Detek­tei bei Unter­halts­be­trug beauf­tra­gen

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Unter­halts­be­trug in Wies­ba­den

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Abrech­nungs­be­trug in Köln

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