Lexikon
Abhören
Im Allgemeinen wird unter dem Begriff Abhören, die Überwachung bzw. das Mithören privater oder geschäftlicher Kommunikation verstanden. Dies erfolgt z.B. durch "Wanzen" oder ähnlichen Abhöranlagen. Gemäß § 201 StGb ist das belauschen von nicht öffentlichen Gesprächen verboten und wird mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet.
Das Abhören mittels eines Babyphones zur Überwachung eines Kindes, ist hingegen erlaubt. Bei begründetem Verdacht ist im Einzelfall durch staatliche Ermittlungsorgane das Abhören erlaubt, wenn eine besonders schwere Straftat versucht, geplant oder begangen wurde.
Abhörschutz
Abhörschutz wird häufig als sogenannte Maßnahme zur gezielten Lauschabwehr bezeichnet, um den Schutz der Intimsphäre im Privat- oder Wirtschaftsbereich zu gewährleisten. Hier unterscheidet man zwischen passivem und aktivem Abhörschutz.
Beim passiven Abhörschutz werden im Vorfeld diverse Maßnahmen ergriffen, um ein eventuelles Abhören zu verhindern. Werden Maßnahmen ergriffen, um gezielt nach vorhandenen Abhöranlagen zu suchen, nennt man dies aktiven Abhörschutz.
Abrechnungsbetrug
Um Abrechnungsbetrug handelt es sich z.B. wenn ein Außendienstmitarbeiter falsche Angaben über Spesen, Kilometer und geleistete Arbeitsstunden dem Arbeitgeber in Rechnung stellt. Der Mitarbeiter riskiert dabei nicht nur eine fristlose Kündigung, sondern macht sich auch noch strafbar.
Bei Verdacht auf Abrechnungsbetrug durch Außendienstler, wird durch ein Detektiv-Team der Tagesablauf des Mitarbeiters dokumentiert, um eventuelle Fehlangaben nachweisen zu können. Entstandene Detektivkosten können letztendlich unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden.
Adressermittlung
Unter einer Adressermittlung durch eine Detektei versteht man in der Regel das ermitteln einer privaten Anschrift - den Arbeitgeber einer gesuchten Person, oder den Aufenthaltsort einer bestimmten Person. Das berechtigte Interesse wird in jedem Fall vorausgesetzt.
Ein berechtigtes Interesse einer Adressermittlung besteht z.B. bei der Suche nach einem untergetauchten Schuldner, oder wenn es sich um Erbschaftsangelegenheiten handelt. Hierbei kann selbst eine erteilte Auskunftssperre über die gesuchte Person, erfolgreich umgangen werden.
Alias
Das Wort "alias" (lateinisch für „sonst“) steht für das Pseudonym eines Namens neben anderen Namen, oder einer Dateiverknüpfung bei Betriebssystemen. Man sagt z.B. H.P. Kerkeling alias Horst Schlemmer.
Ein Pseudonym ( Alias ) wird anstelle des realen Namens verwendet und dient meist zur Verschleierung der wahren Identität.
Auskunftei
Die Auskunfteien bedienen sich im Rahmen ihrer Tätigkeit bei der Einholung der Auskünfte von Firmen und Privatpersonen. Die Informationen erhalten sie über amtliche Stellen oder Selbstbefragung.
Hierbei werden beispielsweise Auskünfte zur Kreditwürdigkeit, Zahlungsfähigkeit, sowie Ausfallswahrscheinlichkeit von Privatpersonen und Firmen erhoben. Das berechtigte Interesse wird dabei vorausgesetzt.
Berechtigtes Interesse
Eine seriöse Detektei wird ihre Ermittlungen oder Observationen für einen Auftraggeber erst dann beginnen, wenn ein berechtigtes Interesse gemäß dem Bundes-Datenschutz-Gesetz nachgewiesen ist. Hierzu zählen z.B. wenn ein Arbeitgeber den Verdacht auf vorgetäuschte Krankheit oder Abrechnungsbetrug eines Mitarbeiters hat. Weiterhin kann ein Detektiv - Team beauftragt werden, wenn beispielsweise Unterhaltsbetrug des Ex-Partners oder Ehebruch vermutet wird.
Demnach ist ein berechtigtes Interesse immer dann gegeben, wenn ein Auftraggeber darlegen kann, dass unsere Dienstleistung zur Durchsetzung oder Klärung von Rechtsangelegenheiten, angemessen und notwendig ist. Das herausfinden persönlicher Daten von Personen die beispielsweise im Internet kenngelernt wurden, darf ein Detektiv nicht ermitteln. Auch für Unternehmen die einfach mal wissen wollen, was der Mitarbeiter in seiner Freizeit macht, darf eine Detektei nicht tätig werden.
Beschattung
Umgangssprachlich wird eine Beschattung auch Observation genannt und ist die zielgerichtete Beobachtung von Personen oder Sachverhalten, um grundlegende Erkenntnisse jeglicher vermuteten Betrugsformen zu gewinnen und gerichtsverwertbar zu dokumentieren. Um ein eventuelles Auffallen bei einer Observationsmaßnahme zu verhindern, werden in der Regel mindestens zwei Observanten benötigt.
Hierbei wird durch ein Detektiv-Team der Tagesablauf einer Person, oder jegliche Sachverhalte dokumentiert und abschließend in einem Feststellungsbericht ausführlich dargestellt. Die observierte Person nennt man "Zielperson" (ZP), wobei die observierende Person "Observant" genannt wird.
Betriebsspionage
Es handelt sich um eine Betriebsspionage, wenn Betriebsgeheimnisse an nicht Firmenangehörige weiter gegeben werden, um einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen, oder Informationen über Unternehmen A für viel Geld an B zu verkaufen. Der Verrat von Betriebsgeheimnissen wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (§ 17 Abs. 1 UWG).
Um ein Betriebsgeheimnis handelt es sich, wenn sie einem nur bestimmten Personenkreis zugänglich sind, wie z.B. Bilanzen, Konstruktionspläne, Rezepturen, Kunden- und Preislisten. Nicht nur aktive Mitarbeiter eines Unternehmens sind zur Verschwiegenheit von Betriebsinterna verpflichtet, sondern auch ehemalige Betriebsangehörige und Rentner.
Betrug
Von Betrug spricht man, wenn eine Person etwas vortäuscht oder absichtlich die Unwahrheit sagt, um sich einen materiellen Vorteil zu verschaffen. Laut Gesetz ist allein schon der Versuch strafbar.
Nach §263 StGB (Strafgesetzbuch) heißt es auszugsweise: Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Beweismaterial / Beweismittel
Unter Beweismaterial werden in der Regel alle Gegenstände sowie Informationen und Aufzeichnungen verstanden, die zur Aufklärung eines bestimmten Sachverhalts oder Straftat dienen.
So kann die Beobachtung und Dokumentation (Video oder Foto) von einem Detektiv, zur Aufklärung einer Straftat oder sonstigen Sachverhalten beitragen. Hierzu wird von der Detektei ein gerichtsverwertbarer Feststellungsbericht nebst Bilddokumentation erstellt, wobei die beauftragten Detektive auch als Zeugen benannt werden können.
Bonität
Bedeutet nichts anderes als Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen, Unternehmen und Staaten. Bei einer Bonitätsprüfung wird festgestellt, ob die aufgenommenen Schulden nebst Zinsen vom Antragssteller getilgt werden können.
Chemische Fangmittel
Das Verfahren der chemischen Fangmittel wird beispielsweise genutzt um Geldscheine zu markieren, damit Diebe zuverlässig überführt werden können. Kommt der Dieb mit der Substanz in Kontakt, kann er über einen bestimmten Zeitraum weder durch waschen, noch durch chemische Reinigung, die Substanz entfernen.
Es besteht die Möglichkeit eine Substanz zu benutzen die nur unter Speziallicht zu sehen ist, dadurch ist eine sichere und verdeckte Ermittlung des Täters gewährleistet.
Computerkriminalität
Bezeichnet das Einsetzen eines Computers zur Durchführung von Straftaten. Beispiele hierfür sind: das Abfangen von Daten mittels Hackertools, Computersabotage, Datenveränderung und Sexualdelikte.
Laut einer repräsentativen Umfrage 2019 waren rund 75 Prozent der deutschen Unternehmen von Angriffen durch Computerkriminalität betroffen. Durch analoge und digitale Angriffe entsteht der deutschen Wirtschaft jährlich ein Gesamtschaden von ca. 100 Milliarden Euro.
Datenschutz
Wird als Schutz vor Missbrauch von personen-bezogenen Daten bezeichnet. Demnach darf jeder selbst bestimmen, wem welche seiner persönlichen Daten zugänglich gemacht werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regelt den Datenschutz für die Bundesbehörden und den privaten Bereich in der BRD.
Der Datenschutz hat die Aufgabe der in der immer mehr zunehmenden digitalen und vernetzten Gesellschaft den sogenannten "gläsernen Menschen", den staatlichen Überwachungsmaßnahmen und der Entstehung von Datenmonopolen von Privatunternehmen entgegenzuwirken.
Detektiv
Ein Detektiv ist eine Person, die durch Observation, Recherchen, oder Befragung einzelner Personen, Informationen und Erkenntnisse dokumentiert, welche vor Gericht als Beweismittel verwendet werden können. Hierbei hat der Detektiv die sogenannten Jedermannsrechte und muss sich an bestehende Gesetze halten.
Die Detektive ermitteln oder observieren im Auftrag von Privatpersonen, Unternehmen, oder Rechtsanwälten. Hierbei werden die erlangten Erkenntnisse detailliert in einem Feststellungsbericht nebst Bilddokumentation dem Mandanten nach Auftragsende übermittelt.
DNA- bzw. DNS-Analysen
DNA ist die amerikanische Abkürzung für deoxyribo nucleic acid, die deutsche Bezeichnung hierfür ist DNS (Desoxyribon-ukleinsäure). Das gesamte Erbgut, steckt in jeder menschlichen Zelle. Gebündelt ist dieses Erbgut innerhalb der Zelle in den Chromosomen. DNS Analysen werden z.B. mittels genetischen Fingerabdrucks zur Ermittlung von Identitäts- und Verwandtschaftsfragen durchgeführt.
Im Normalfall weist jeder Mensch 23 Chromosomenpaare auf. Das Chromosomenpaar, welches das Geschlecht entscheidet, besteht bei Frauen aus zwei XX-Chromosomen, bei Männern aus einem X- und einem Y-Chromosom.
Ehebruch
Der Ehebruch ist seit der Reform des Scheidungsrechts (1977) kein direkter Scheidungsgrund mehr und auch kein Betrug im Sinne §263 StGB (Strafgesetzbuch). Allerdings kann der "Betrüger" unter Umständen Nachteile haben, wenn es um den Trennungsunterhalt und dem nachehelichen Unterhalt geht.
Daher wird unsere Detektei häufig beauftragt, wenn der Verdacht auf Ehebruch besteht, um bevorstehenden finanziellen Nachteilen entgegenzuwirken und die benötigten Beweise zu sichern.
Einschleusung
Von einer Einschleusung im Aufgabengebiet einer Detektei spricht man, wenn ein Detektiv oder eine Detektivin in ein Unternehmen eingeführt wird, um Sachverhalte wie z.B. Diebstahl, Mobbing oder Betriebsspionage und Sabotage, gerichtsverwertbar aufzuklären. Dabei wird der Ermittler den Mitarbeitern als neuer Kollege oder Aushilfskraft vorgestellt, um im Unternehmen verdeckt ermitteln zu können.
Um den Erfolg der Ermittlungen nicht zu gefährden, sollten möglichst wenige Personen von der Maßnahme erfahren. Weitere Informationen diesbezüglich, haben wir unter Einschleusung in Unternehmen, für Sie bereitgestellt.
Ermittlung
Bei Ermittlungen oder auch Recherchen genannt, sind neben den Observationen, effektive Methoden um Informationen oder bestimmte Sachverhalte aufzuklären. Hierbei werden belastende oder entlastende Beweise für einen bestimmten Sachverhalt gesichert. Um eine erfolgsversprechende Ermittlung durchführen zu können, ist eine professionelle und diskrete Vorgehensweise der Ermittler unabdingbar.
Eine Anschlussmaßnahme von Ermittlungen, kann beispielsweise eine Observation sein, in der die ermittelten Ergebnisse durch ein Detektiv-Team, gerichtsverwertbar dokumentiert werden.
Erpressung
Bei Erpressung werden meist Dokumente, Fotos, Videos oder das einfache Wissen über bestimmte Sachverhalte als Druckmittel genutzt. Dem Erpresser geht es dabei um Geld oder andere Gefälligkeiten. Insofern ist die Erpressung vom Tatbestand der Nötigung zu unterscheiden, die keine Bereicherungsabsicht voraussetzt.
Auszugsweise heißt es in §253 StGB (Strafgesetzbuch): Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Fahrzeugrückführung
Von einer Fahrzeugrückführung spricht man z.B. wenn ein Leasing-Unternehmen eine Detektei damit beauftragt, ein Leasingfahrzeug bei welchem der Leasing-Nehmer den Kredit nicht mehr bedient, an das Unternehmen zurückzuführen. Hierbei ist selbstverständlich auf die gesetzlichen Richtlinien zu achten, sowie einem diskreten und seriösen Auftreten der beauftragten Detektive.
Ein weiteres Beispiel für eine Fahrzeugrückführung ist das Abholen eines unterschlagenen Firmenfahrzeugs eines ehemaligen Mitarbeiters eines Unternehmens.
Feststellungsbericht
Bei einem Feststellungsbericht werden alle Beobachtungen einer Observationsmaßnahme detailliert dokumentiert. Der Detektiv spricht während des Beobachtungszeitraums seine Erkenntnisse auf ein digitales Aufnahmegerät und erstellt nach dem Einsatz einen Bericht für die Detektei. Hierbei werden auch Bilder oder Videos zum Einsatz übermittelt.
Nach Auftragsende erhält der Auftraggeber von der Detektei einen ausführlichen Feststellungsbericht nebst Bilddokumentation über die Maßnahmen vor Ort, welcher auch vor Gericht genutzt werden kann. Im Bericht werden nicht nur die zeitlichen Angaben zu den Beobachtungen dokumentiert, sondern auch die zurückgelegten Wege im Einsatz.
Forensische Gutachten
Um einen kriminellen Hergang (z.B. Mord), oder die Echtheit und Herkunft einer bestimmten Sache wissenschaftlich belegen zu können, wird ein forensisches Gutachten erstellt. Sie werden durch qualifizierte Sachverständige aus den unterschiedlichen Bereichen erstellt und finden daher als gerichtsverwertbare Beweise ihre Anerkennung.
Solche Gutachten werden beispielsweise in der Rechtsmedizin (ungeklärte Todesfälle), oder auch in der Kriminaltechnik angewandt, um Straftaten aufzuklären. Die IT-Forensik beschäftigt sich mit der Aufklärung von Computerkriminalität. Bei einem forensischen Schriftgutachten werden Rückschlüsse auf Charakterstrukturen einer Handschrift gezogen.
GPS-Technik
Bei der Ortung von Personen, Fahrzeugen oder sonstigen beweglichen Gegenständen, kann der Einsatz von GPS-Technik zur Aufklärung von Straftaten, sehr nützlich sein. Es ist aber grundsätzlich darauf zu achten, dass gesetzliche Richtlinien dabei einzuhalten sind. Seriöse Detekteien achten daher immer auf den gesetzlich erlaubten Einsatz von GPS-Sendern.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass GPS-Technik nur in begründeten Ausnahmefällen durch eine Detektei genutzt werden darf. Bei ungerechtfertigtem Einsatz dieser Technik macht sich nicht nur der Auftragnehmer, sondern auch der Auftraggeber als Anstifter strafbar.
Honorar einer Detektei
Eine Detektei unterliegt keiner festen Honorarordnung, wie es beispielsweise bei Steuerberatern oder Rechtsanwälten gesetzliche geregelt ist. Das Honorar für einen Detektiv wird dem jeweiligen Aufwand angepasst, welcher bei jedem Auftrag unterschiedlich sein kann. Allerdings sollten die Konditionen für einen Auftrag klar geregelt sein, damit der Auftragnehmer eine übersichtliche Kostenkalkulation vornehmen kann.
In der Detektiv-Branche haben sich in den letzten Jahren marktübliche Honorare durchgesetzt, welche sich aber zwischen Observationsmaßnahmen und Ermittlungen unterscheiden. Bei Ermittlungen kann sehr oft ein Pauschalangebot erstellt werden, wobei eine Observation meist in einem festgelegten Stundensatz berechnet wird. Daher sollten Auftraggeber einer Detektei unbedingt darauf achten, wie viele Detektive für einen Auftrag eingesetzt werden und ob irgendwelche Zusatzkosten im Vertrag aufgeführt sind. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie unter "unsere Detektivkosten".
Informant / in
Ein Informant einer Detektei ist eine Person mit speziellen Kenntnissen auf einem oder mehreren Gebieten, welche er aus Insiderwissen bezieht. In der Regel greifen Detektive auf mehrere Informanten zurück, um an ein breites Spektrum von Informationen für unterschiedliche Aufgabenstellungen zu gelangen, wobei auch hier die gesetzlich zulässigen Richtlinien eingehalten werden müssen.
Für die Bezeichnung eines Informanten gibt es mehrere Namen wie beispielsweise Spion, Spitzel oder V-Mann, wenn gleich diese nicht immer der korrekten Bezeichnung gerecht werden. Bei Bekanntgabe der erlangten Erkenntnisse durch einen Informanten, muss die Quelle der Informationen nicht benannt werden.
Jedermannsrecht
Das Jedermannsrecht betrifft mehrere Bereiche des tagtäglichen Lebens. Ein Detektiv beispielsweise hat bei seinen Ermittlungen oder Observationen die sogenannten Jedermannsrechte, und somit weder besondere Befugnisse rechtlicher noch gesetzlicher Hinsicht. Nach §127 StPO (Strafprozessordnung) darf eine straffällige Person, welche auf frischer Tat erwischt wird, bis zum Eintreffen der Polizei, vorläufig festgenommen werden.
Es sind Rechte des deutschen Grundgesetzes, welche jedem zustehen und niemanden entzogen oder verwehrt werden dürfen. Hierbei umfasst das Jedermannsrecht alle Menschenrechte, wobei es unerheblich ist welche Staatsbürgerschaft man besitzt, soweit man sich auf deutschem Boden befindet. Diese sind aber nicht zu verwechseln mit den Bürgerrechten, welche nur Deutsche oder stellenweise auch EU-Bürger, schützen oder berechtigen.
Krankentagegeld - Betrug
Wenn ein Selbstständiger unrechtmäßig das Krankentagegeld von seiner Versicherung in Anspruch nimmt, spricht man von Krankentagegeldbetrug. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Selbstständige während seiner vorgetäuschten Krankheit, weiterhin seiner Arbeitstätigkeit nachgeht.
Dieser Betrug ist ebenso wie der Lohnfortzahlungsbetrug strafbar, und führt in sehr vielen Fällen zur Anzeige durch die Versicherung, sowie zum Versicherungs-Ausschluss des Betrügers. Unsere Detektei arbeitet u.a. auch für Versicherungs-Gesellschaften, um gerichtsverwertbare Beweise bei Krankentagegeldbetrug zu liefern.
Leumund / -prüfung
Als Leumund bezeichnet man den Ruf oder das Ansehen einer Person in der Öffentlichkeit. In Gesetzestexten oder Kommentaren dazu, wird ein guter Leumund meist als Unbescholtenheit bezeichnet. In Deutschland zählt das Führungszeugnis einer Person, welches über das Bundeszentralregister geführt wird, als persönlicher Leumund. Um ein Gewerbe als Detektiv anmelden zu können, dürfen keine negativen Eintragungen im Führungszeugnis verzeichnet sein.
Da nicht immer der öffentliche dem tatsächlichen Leumund entspricht, kann durch Detekteien eine Leumundsprüfung einer Person vorgenommen werden. Diese Prüfungen werden meist von einer Detektei im wirtschaftlichen Sektor übernommen, wenn neue Geschäftsbeziehung geknüpft werden sollen, oder ein neuer Mitarbeiter eingestellt wird.
Lohnfortzahlungsbetrug
Von Lohnfortzahlungsbetrug ist die Rede, wenn ein Mitarbeiter bei seinem Arbeitgeber eine Krankheit vortäuscht und diese mit einer Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung durch einen Arzt bestätigen lässt. Eine Detektei wird beispielsweise von einem Unternehmen beauftragt, wenn der Verdacht besteht, dass sich der krankgeschriebene Mitarbeiter genesungswidrig verhält.
Wenn durch ein Detektiv-Team zweifelsfrei ein Lohnfortzahlungsbetrug nachgewiesen werden kann, zieht dies in den meisten Fällen eine fristlose Kündigung nach sich. Da es sich bei dieser Betrugsform um eine Straftat handelt, kann der Arbeitgeber auch eine Strafanzeige stellen.
Mitarbeiterprüfung
Wenn durch eine Detektei im Auftrag eines Unternehmens eine Mitarbeiterprüfung vorgenommen wird, handelt es sich um eine Ermittlungs- oder Observationsmaßnahme bezüglich dem Verdacht von jeglichen Betrugsformen. Hierbei beauftragt das Unternehmen ein Detektiv-Team, welches eventuelle Ungereimtheiten gerichtsverwertbar aufklären soll.
In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um den Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug, Abrechnungs- Spesenbetrug von Außendienstmitarbeitern, sowie Diebstahlsdelikten in Unternehmen. Weiterhin werden auch häufig Sabotage oder Betriebsspionage in Unternehmen durch Detektive zuverlässig aufgeklärt.