Detektiv in ein Unternehmen einschleusen
Sie haben festgestellt, dass in Ihrem Unternehmen regelmäßig Waren gestohlen werden? Sie vermuten, dass einer Ihrer Mitarbeiter vertrauliche Informationen an einen Ihrer Mitbewerber weitergibt? Durch unsere Wirtschaftsdetektei können Sie einen Detektiv in Ihr Unternehmen einschleusen, um die Missstände vor Ort aufklären zu lassen.
Als Geschäftsführer eines Unternehmens ist ein solides Vertrauensverhältnis zu seinen Mitarbeitern von großer Bedeutung. Zum einen muss man sich selbstverständlich darauf verlassen können, dass die Angestellten pflichtbewusst ihrer Arbeit nachgehen und sich arbeitsvertragskonform verhalten. Zum anderen gewährt man den Mitarbeitern aber auch offenen Zugang zum Betriebseigentum und vertraut darauf, dass die Beschäftigen nichts tun, was den Betrieb negativ beeinflussen oder sogar nachhaltig schädigen könnte.
Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Angestellte das Vertrauen ihrer Vorgesetzten missbrauchen und ihrem Unternehmen durch Diebstahl, Sabotage, Betriebsspionage oder unangebrachtem Verhalten, wie z.B. Mobbing, erheblichen Schaden zufügen. Doch gerade in großen oder differenzierten Unternehmen erweist sich die Suche nach Beweisen und die Identifikation des Täters oder Verursachers häufig als schwierig. Daher werden die erfahrenen Ermittler der Detektei Silber vermehrt auch in Unternehmen eingeschleust, um den Verdacht auf Betrugsformen jeglicher Art, auf den Grund zu gehen und ggf. zu dokumentieren.
Wie funktioniert eine Einschleusung in ein Unternehmen?
Das Einschleusen von einem Detektiv ist besonders für Unternehmen zu empfehlen, dessen Überwachung aufgrund ihrer Größe oder Differenziertheit nur bedingt unter Einsatz von technischen Hilfsmitteln zu bewerkstelligen ist. Dadurch das der eingeschleuste Ermittler sich vor Ort frei bewegen kann, ist die Wahrscheinlichkeit größer, die Missstände schneller und effizienter aufklären zu können. Ist der zu überwachende Bereich hingegen überschaubar, könnte bereits eine verdeckte Videodokumentation zum gewünschten Ergebnis führen, welche allerdings einer rechtlichen Absicherung bedarf.
Vor einer Beauftragung wird ein kostenfreies und unverbindliches Beratungsgespräch bei Ihnen vor Ort vereinbart, um mögliche Maßnahmen in der jeweiligen Angelegenheit mit Ihnen zu erörtern. Sollte eine Einschleusung nötig sein, besprechen wir mit Ihnen unter welchem Vorwand ein Detektiv in Ihr Unternehmen eingeführt werden soll und bestimmen mit Ihnen gemeinsam die Rahmenbedingungen, um eine erfolgreiche und reibungslose Ermittlung zu gewährleisten. Hierbei ist es unabdingbar, dass die Legende unter welcher ein Ermittler eingeschleist werden soll, absolut wasserdicht dicht. Zudem sollten nur Personen über die bevorstehende Maßnahme informiert werden, welche für eine rechtliche Absicherung benötigt werden, damit eine verdeckte Ermittlung stattfinden kann.
Den Absprachen entsprechend wird anschließend einer aus unserem erfahrenen Wirtschaftsdetektiv Team in den Betrieb eingeführt, und den Mitarbeitern dann als neuer Kollege, Aushilfskraft oder Praktikant vorgestellt. Die Ermittlungen können, je nach Tatverdacht und Gegebenheiten vor Ort, zwischen zwei Wochen und sechs Monaten andauern.
Während der Maßnahme können Sie sich jederzeit bei Ihrem persönlichen Ansprechpartner unserer Detektei über den aktuellen Ermittlungsstand erkundigen. Natürlich informieren wir Sie umgehend über relevante Ereignisse oder Veränderungen, welche die Ermittlungsarbeiten beeinflussen könnten, sodass wir frühzeitig auf alle eventuellen Entwicklungen reagieren können z.B. Abteilungswechsel oder ähnliches. Sind die Beweismittel erbracht, kann der Auftrag auch früher als vereinbart beendet werden.
Nach Auftragsende erhalten Sie von uns alle gesammelten Beweise in Form eines detaillierten Feststellungsberichts, wenn vorhanden inklusive Foto- und/oder Videomaterial. Diese Unterlagen genießen in Verbindung mit den Zeugenaussagen unserer Ermittler auf allen Ebenen der Gerichtsbarkeit ein hohes Ansehen. Die entstandenen Detektivkosten sind in der Regel erstattbar. Sollte eine außergerichtliche Einigung erzielt werden, in welcher der überführte Mitarbeiter in einem persönlichen Gespräch mit den Ermittlungen konfrontiert wird, stehen wir Ihnen bei Bedarf gerne als mitwirkende Gesprächspartner zur Verfügung. Erfahrungsgemäß werden bei solchen Aussprachen, wichtige Erkenntnisse für das beauftragte Unternehmen gewonnen und spart in der Regel viel Zeit und Geld.
Folgendes Gerichtsurteil dient nicht als Rechtsberatung:
OLG Koblenz, Az. 14NW671/90 Vorprozessuale Detektivkosten sind erstattungsfähig, wenn die Einschaltung einer Detektei in Zusammenhang mit einem Rechtsstreit steht und die Beauftragung des Detektivs bei objektiver Betrachtung aus der Sicht der Partei zur Führung des Rechtsstreites - im Hinblick auf eine zweckentsprechende, gerichtliche Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung - notwendig im Sinne von § 91, Abs.1 ZPO war.