Detek­tiv in ein Unter­neh­men ein­schleu­sen

Sie haben fest­ge­stellt, dass in Ihrem Unter­neh­men regel­mä­ßig Waren gestoh­len wer­den? Sie ver­mu­ten, dass einer Ihrer Mit­ar­bei­ter ver­trau­li­che Infor­ma­tio­nen an einen Ihrer Mit­be­wer­ber wei­ter­gibt? Durch unse­re Wirtschafts­detektei kön­nen Sie einen Detek­tiv in Ihr Unter­neh­men ein­schleu­sen, um die Miss­stän­de vor Ort auf­klä­ren zu las­sen.

detektiv einschleusenAls Geschäfts­füh­rer eines Unter­neh­mens ist ein soli­des Ver­trau­ens­ver­hält­nis zu sei­nen Mitarbeitern von gro­ßer Bedeu­tung. Zum einen muss man sich selbst­ver­ständ­lich dar­auf ver­las­sen kön­nen, dass die Ange­stell­ten pflicht­be­wusst ihrer Arbeit nach­ge­hen und sich arbeits­ver­trags­kon­form ver­hal­ten. Zum ande­ren gewährt man den Mitarbeitern aber auch offe­nen Zugang zum Betriebs­ei­gen­tum und ver­traut dar­auf, dass die Beschäf­ti­gen nichts tun, was den Betrieb nega­tiv beein­flus­sen oder sogar nach­hal­tig schä­di­gen könn­te.

Den­noch kommt es immer wie­der vor, dass Ange­stell­te das Ver­trau­en ihrer Vor­ge­setz­ten miss­brau­chen und ihrem Unter­neh­men durch Dieb­stahl, Sabo­ta­ge, Betriebs­spio­na­ge oder unan­ge­brach­tem Ver­hal­ten, wie z.B. Mob­bing, erheb­li­chen Scha­den zufü­gen. Doch gera­de in gro­ßen oder dif­fe­ren­zier­ten Unter­neh­men erweist sich die Suche nach Bewei­sen und die Iden­ti­fi­ka­ti­on des Täters oder Ver­ur­sa­chers häu­fig als schwie­rig. Daher wer­den die erfah­re­nen Ermitt­ler der Detek­tei Sil­ber ver­mehrt auch in Unter­neh­men ein­ge­schleust, um den Ver­dacht auf Betrugs­for­men jeg­li­cher Art, auf den Grund zu gehen und ggf. zu doku­men­tie­ren.

Wie funk­tio­niert eine Ein­schleu­sung in ein Unter­neh­men?

Das Ein­schleu­sen von einem Detek­tiv ist beson­ders für Unter­neh­men zu emp­feh­len, des­sen Über­wa­chung auf­grund ihrer Grö­ße oder Dif­fe­ren­ziert­heit nur bedingt unter Ein­satz von tech­ni­schen Hilfs­mit­teln zu bewerk­stel­li­gen ist. Dadurch das der ein­ge­schleus­te Ermitt­ler sich vor Ort frei bewe­gen kann, ist die Wahr­schein­lich­keit grö­ßer, die Miss­stän­de schnel­ler und effi­zi­en­ter auf­klä­ren zu kön­nen. Ist der zu über­wa­chen­de Bereich hin­ge­gen über­schau­bar, könn­te bereits eine ver­deck­te Video­do­ku­men­ta­ti­on zum gewünsch­ten Ergeb­nis füh­ren, wel­che aller­dings einer recht­li­chen Absi­che­rung bedarf.

Vor einer Beauf­tra­gung wird ein kos­ten­frei­es und unver­bind­li­ches Bera­tungs­ge­spräch bei Ihnen vor Ort ver­ein­bart, um mög­li­che Maß­nah­men in der jewei­li­gen Ange­le­gen­heit mit Ihnen zu erör­tern. Soll­te eine Ein­schleu­sung nötig sein, bespre­chen wir mit Ihnen unter wel­chem Vor­wand ein Detek­tiv in Ihr Unter­neh­men ein­ge­führt wer­den soll und bestim­men mit Ihnen gemein­sam die Rah­men­be­din­gun­gen, um eine erfolg­rei­che und rei­bungs­lo­se Ermitt­lung zu gewähr­leis­ten. Hier­bei ist es unab­ding­bar, dass die Legen­de unter wel­cher ein Ermitt­ler ein­ge­schleist wer­den soll, abso­lut was­ser­dicht dicht. Zudem soll­ten nur Per­so­nen über die bevor­ste­hen­de Maß­nah­me infor­miert wer­den, wel­che für eine recht­li­che Absi­che­rung benö­tigt wer­den, damit eine ver­deck­te Ermitt­lung statt­fin­den kann.

detektiv einschleusenDen Abspra­chen ent­spre­chend wird anschlie­ßend einer aus unse­rem erfah­re­nen Wirt­schafts­de­tek­tiv Team in den Betrieb ein­ge­führt, und den Mitarbeitern dann als neu­er Kol­le­ge, Aus­hilfs­kraft oder Prak­ti­kant vor­ge­stellt. Die Ermitt­lun­gen kön­nen, je nach Tat­ver­dacht und Gege­ben­hei­ten vor Ort, zwi­schen zwei Wochen und sechs Mona­ten andau­ern.

Wäh­rend der Maß­nah­me kön­nen Sie sich jeder­zeit bei Ihrem per­sön­li­chen Ansprech­part­ner unse­rer Detek­tei über den aktu­el­len Ermitt­lungs­stand erkun­di­gen. Natür­lich infor­mie­ren wir Sie umge­hend über rele­van­te Ereig­nis­se oder Ver­än­de­run­gen, wel­che die Ermitt­lungs­ar­bei­ten beein­flus­sen könn­ten, sodass wir früh­zei­tig auf alle even­tu­el­len Ent­wick­lun­gen reagie­ren kön­nen z.B. Abtei­lungs­wech­sel oder ähn­li­ches. Sind die Beweis­mit­tel erbracht, kann der Auf­trag auch frü­her als ver­ein­bart been­det wer­den.

Nach Auf­trags­en­de erhal­ten Sie von uns alle gesam­mel­ten Bewei­se in Form eines detail­lier­ten Fest­stel­lungs­be­richts, wenn vor­han­den inklu­si­ve Foto- und/oder Video­ma­te­ri­al. Die­se Unter­la­gen genie­ßen in Ver­bin­dung mit den Zeu­gen­aus­sa­gen unse­rer Ermitt­ler auf allen Ebe­nen der Gerichts­bar­keit ein hohes Anse­hen. Die ent­stan­de­nen Detektiv­kosten sind in der Regel erstatt­bar. Soll­te eine außer­ge­richt­li­che Eini­gung erzielt wer­den, in wel­cher der über­führ­te Mit­ar­bei­ter in einem per­sön­li­chen Gespräch mit den Ermitt­lun­gen kon­fron­tiert wird, ste­hen wir Ihnen bei Bedarf ger­ne als mit­wir­ken­de Gesprächs­part­ner zur Ver­fü­gung. Erfah­rungs­ge­mäß wer­den bei sol­chen Aus­spra­chen, wich­ti­ge Erkennt­nis­se für das beauf­trag­te Unter­neh­men gewon­nen und spart in der Regel viel Zeit und Geld.

Fol­gen­des Gerichts­ur­teil dient nicht als Rechts­be­ra­tung:
OLG Koblenz, Az. 14NW671/90 Vor­pro­zes­sua­le Detektiv­kosten sind erstat­tungs­fä­hig, wenn die Ein­schal­tung einer Detek­tei in Zusam­men­hang mit einem Rechts­streit steht und die Beauf­tra­gung des Detek­tivs bei objek­ti­ver Betrach­tung aus der Sicht der Par­tei zur Füh­rung des Rechts­strei­tes - im Hin­blick auf eine zweck­ent­spre­chen­de, gericht­li­che Rechts­ver­fol­gung oder Rechts­ver­tei­di­gung - not­wen­dig im Sin­ne von § 91, Abs.1 ZPO war.

Warum wir?

In der Rubrik "Warum wir" zählen wir Ihnen einige gute Gründe auf, die für Sie von Vorteil sind, unsere Detektei mit Ihrem Anliegen zu beauftragen.

Entscheiden Sie selbst nach einer ausführlichen Beratung zu Ihrem Fall, welche wir fernmündlich oder an einem Wunsch-Ort Ihrer Wahl realisieren.

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  • keine versteckten Kosten
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  • und Bilddokumentation
  • Pauschalhonorar möglich

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