Betriebs­spio­na­ge durch unse­re Detek­tei auf­klä­ren las­sen

Sie haben den Ver­dacht, dass einer Ihrer Ange­stell­ten ver­trau­li­che, fir­men­in­ter­ne Daten an einen Ihrer Mit­be­wer­ber wei­ter­gibt? Sie ver­mu­ten, dass Ihr neu­er Mit­ar­bei­ter vor­sätz­lich von einem Ihrer Kon­kur­ren­ten in Ihr Unter­neh­men ein­ge­schleust wur­de, damit die­ser auf die­sem Weg an wert­vol­le Infor­ma­tio­nen über Ihr Unter­neh­men gelan­gen kann? Unse­re Wirtschafts­detektei klärt den Sach­ver­halt

betriebsspionageFäl­le von Betriebs- und Indus­trie­spio­na­ge sind in der deut­schen Unter­neh­mens­welt kei­ne Sel­ten­heit und ver­ur­sa­chen jähr­lich wirt­schaft­li­che Schä­den in Mil­li­ar­den­hö­he. Dabei wer­den die Spu­ren des Ver­rats häu­fig erst dann sicht­bar, wenn dem Unter­neh­men bereits ernst­haft gescha­det wur­de.

Das Ziel von Betriebs­spio­na­ge ist es, sich den Zugang zu gehei­men, nicht offen­sicht­li­chen Geschäfts- und Betriebs­in­for­ma­tio­nen zu sichern. Dies liegt beson­ders im Inter­es­se von Mit­be­wer­bern, wel­che sich durch die ziel­ge­rich­te­te Beschaf­fung frem­der Kon­zep­te, Stra­te­gien oder Kun­den­lis­ten lukra­ti­ve Wett­be­werbs­vor­tei­le ver­schaf­fen kön­nen.

Unter­stüt­zung fin­den die­se dabei oft in den eige­nen Rei­hen des aus­zu­spio­nie­ren­den Unter­neh­mens, wo sich immer wie­der Ange­stell­te fin­den, wel­che bereit­wil­lig das Ver­trau­en ihrer Vor­ge­setz­ten miss­brau­chen und geschäfts­in­ter­ne Daten an die Kon­kur­renz wei­ter­ge­ben oder sogar ver­kau­fen. Nicht sel­ten wird auch eine Ver­trau­ens­per­son des Mit­be­wer­bers in das Unter­neh­men ein­ge­schleust, wel­che nichts ahnend als neu­er Mit­ar­bei­ter ange­stellt wird. Auf die­se Wei­se kann sich der „Spi­on“ des Mit­be­wer­bers frei in dem Unter­neh­men bewe­gen und an emp­find­li­che Geschäfts- und Betriebs­ge­heim­nis­se gelan­gen.

Wie kann man sich gegen Betriebs­spio­na­ge zur Wehr set­zen?

Wenn Sie den Ver­dacht haben, dass Sie das Opfer von Betriebs­spio­na­ge gewor­den sind, soll­ten Sie umge­hend han­deln, bevor der wirt­schaft­li­che Scha­den noch grö­ße­re Aus­ma­ße annimmt. Beauf­tra­gen Sie unser erfah­re­nes Detek­tiv Team mit der Auf­klä­rung der Miss­stän­de in Ihrem Unter­neh­men, damit gerichts­ver­wert­ba­re Bewei­se gesi­chert wer­den kön­nen

Wird die Betriebs­spio­na­ge durch unse­re Detek­tei ein­deu­tig nach­ge­wie­sen, ist eine außer­or­dent­li­che, frist­lo­se Kün­di­gung des Ver­ur­sa­chers in der Regel ohne Pro­ble­me durch­setz­bar, da nicht nur ein ein­deu­ti­ger Ver­stoß gegen den Arbeits­ver­trag vor­liegt, son­dern auch, weil das Ver­trau­ens­ver­hält­nis zwi­schen Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer als dau­er­haft zer­stört zu betrach­ten ist.

Dar­über hin­aus dro­hen der über­führ­ten Per­son sowohl zivil- als auch straf­recht­li­che Kon­se­quen­zen wie Geld- bzw. Frei­heits­stra­fen. Eine Scha­den­er­satz­for­de­rung zu dem auch die ent­stan­de­nen Detektiv­kosten zäh­len, ist unter gege­be­nen Umstän­den durch­setz­bar.
Fol­gen­des Gerichts­ur­teil dient nicht als Rechts­be­ra­tung:
OLG Koblenz, Az. 14NW671/90 Vor­pro­zes­sua­le Detektiv­kosten sind erstat­tungs­fä­hig, wenn die Ein­schal­tung einer Detek­tei in Zusam­men­hang mit einem Rechts­streit steht und die Beauf­tra­gung des Detek­tivs bei objek­ti­ver Betrach­tung aus der Sicht der Par­tei zur Füh­rung des Rechts­strei­tes - im Hin­blick auf eine zweck­ent­spre­chen­de, gericht­li­che Rechts­ver­fol­gung oder Rechts­ver­tei­di­gung - not­wen­dig im Sin­ne von § 91, Abs. 1 ZPO war.

Nach­weis von Betriebs­spio­na­ge durch unse­re Detek­tei

Unse­re Detek­tei klärt bun­des­weit und im Aus­land Fäl­le von Betriebs­spio­na­ge auf und beschafft Ihnen stich­hal­ti­ge, gerichts­ver­wert­ba­re Bewei­se, damit Sie effek­tiv auf die Vor­fäl­le in Ihrem Unter­neh­men reagie­ren kön­nen. Ger­ne arbei­ten wir auch mit Ihrem Rechts­bei­stand zusam­men, um den Pro­blem­fall schnell und kos­ten­ef­fi­zi­ent zu lösen.

betriebsspionageZunächst ana­ly­sie­ren wir in einem gemein­sa­men, aus­führ­li­chen Gespräch den Sach­ver­halt in Ihrem Unter­neh­men und erstel­len auf die­ser Grund­la­ge einen detail­lier­ten und ziel­ge­rich­te­ten Ermitt­lungs­plan. Im güns­tigs­ten Fall kann die Geschäfts­füh­rung des betrof­fe­nen Unter­neh­mens den ver­däch­ti­gen Per­so­nen­kreis bereits vor Beginn der Ermitt­lun­gen ein­gren­zen.

In der Regel wird die ver­däch­tig­te Per­son von unse­ren Ermitt­lern ver­deckt obser­viert, um Anhalts­punk­te bezüg­lich einer Betriebs­spio­na­ge zu fin­den und gege­be­nen­falls gerichts­ver­wert­bar zu doku­men­tie­ren. Falls nötig, emp­feh­len wir die Ein­schleu­sung einer unse­rer spe­zia­li­sier­ten Wirt­schafts­de­tek­ti­ve in Ihr Unter­neh­men, wel­cher Ihren Ange­stell­ten als neu­er Kol­le­ge vor­ge­stellt wird und auf die­se Wei­se unauf­fäl­lig Bewei­se sam­meln kann. Bei die­sen Maß­nah­men ist übli­cher­wei­se mit meh­re­ren Ein­satz­ta­gen zu rech­nen.

Wäh­rend der beauf­trag­ten Maß­nah­me wer­den Sie fort­lau­fend über die Fort­schrit­te im Fall infor­miert, um auf even­tu­el­le Ereig­nis­se schnell und ziel­ge­rich­tet reagie­ren zu kön­nen. Nach Been­di­gung der Ermitt­lungs­tä­tig­kei­ten erhal­ten Sie von uns einen detail­lier­ten Abschluss­be­richt, wel­cher gemein­sam mit den Zeu­gen­aus­sa­gen des am Ein­satz betei­lig­ten Detek­tiv - Teams vor Gericht Ver­wen­dung fin­den kann.

Warum wir?

In der Rubrik "Warum wir" zählen wir Ihnen einige gute Gründe auf, die für Sie von Vorteil sind, unsere Detektei mit Ihrem Anliegen zu beauftragen.

Entscheiden Sie selbst nach einer ausführlichen Beratung zu Ihrem Fall, welche wir fernmündlich oder an einem Wunsch-Ort Ihrer Wahl realisieren.

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  • kein Nachtzuschlag
  • keine versteckten Kosten
  • kostenfreie Berichte
  • und Bilddokumentation
  • Pauschalhonorar möglich

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