Unterhaltsbetrug durch Detektei rechtskonform aufklären
Sie vermuten, dass Ihr früherer Ehepartner unwahrheitsgemäße Gehaltsangaben macht, um weniger Unterhalt zahlen zu müssen? Sie haben den Verdacht, dass Ihr ehemaliger Lebenspartner ein eheähnliches Verhältnis oder Arbeitseinkommen verschweigt, um weiterhin Unterhalt von Ihnen beziehen zu können? Das zuverlässige Privatdetektiv Team der Detektei Silber ermittelt bei Unterhaltsbetrug.
Wenn der Ehepartner nach der Scheidung nicht dazu in der Lage ist, selbstständig für seinen Lebensunterhalt zu sorgen oder wenn sein Verdienst aufgrund von ehebedingten Nachteilen geringer ausfällt als der des früheren Ehepartners, so hat er in den meisten Fällen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt.
Da die Höhe des Unterhalts in den meisten Fällen auf Basis der Nettoeinkommen beider Eheleute berechnet wird, sind beide Parteien dazu verpflichtet, ihr Gehalt wahrheitsgemäß offenzulegen und mögliche Gehaltsänderungen umgehend zu melden. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass der Unterhaltspflichtige vorsätzlich falsche Gehaltsangaben macht, um geringere Unterhaltszahlungen leisten zu müssen. Ebenfalls gemeldet werden müssen Veränderungen der Lebensumstände des unterhaltsberechtigten Ehepartners, welche den Anspruch auf Ehegattenunterhalt verwirken können. Auch hier wird z.B. das Leben in einer eheähnlichen Gemeinschaft häufig bewusst verschwiegen, um weiterhin Unterhalt beziehen zu können.
Der Nachweis durch einen Privatdetektiv bezüglich einer fortgesetzten ehelichen Untreue, kann unter Umständen auch einen „Unterhaltsverwirkungstatbestand“ erfüllen, obwohl das Schuldprinzip in Deutschland am 01.07.1977 eigentlich durch das Zerrüttungsprinzip ersetzt wurde. Demnach kann die „Schuldfrage“ bei Folgesachen z.B. dem Unterhalt, immer noch eine Rolle spielen. Die professionellen Ermittler und Observanten unserer Detektei sind für Sie bundesweit oder international bei Unterhaltsstreitigkeiten sowie vermuteten Unterhaltsbetrug zuverlässig tätig, und sichern gerichtsfeste Beweise, welche auch vor einem Familiengericht Bestand haben.
Wann kann der Unterhalt verwirkt sein?
Die folgenden Gerichtsurteile in Fällen von Unterhaltsbetrug stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen als reine Information bezüglich gesprochenem Recht. In der Regel kooperieren wir bei der Beweisfindung mit dem Rechtsanwalt unserer Mandanten, um effektive Ermittlungen zu gewährleisten.
- wenn der Unterhaltsberechtigte mit einem Partner dauerhaft in einer festen sozialen Verbindung zusammenlebt und gemeinsam wirtschaftet (AG Hamburg, FamRZ 1997, 374).
- wenn der Unterhaltsberechtigte mit dem neuen Partner ein Haus kauft und seit einem Jahr zusammenlebt (OLG Köln, 10 UF 142/98).
- wenn die beiden Partner und deren Kinder die Freizeit miteinander verbringen, regelmäßig gemeinsam in Urlaub fahren oder Wochenenden und Feiertage gemeinsam verbringen (OLG Hamm, 3 UF 78/98).
- Im Unterhaltsprozeß gelten Detektivkosten zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung als notwendige Aufwendungen, wenn der Unterhaltsberechtigte Arbeitseinkommen verschweigt, ein Detektiv seine Arbeitsstätte ermittelt und die von ihm getroffene Feststellung die prozessuale Stellung des Unterhaltspflichtigen verändern kann. (OLG Schleswig, 15WF 1592/93)
Wenn die Unterhaltsverpflichteten durch eine Detektei relevante Beweismittel erlangen, welche zur Verwirkung des Unterhalts nach §1579 BGB führen können, sollte umgehend gehandelt werden, um einen Verwirkungseinwand mittels Fachanwalt vor Gericht einzureichen. Bei Unterhaltsangelegenheiten ist es besonders wichtig, einen auf dem Gebiet des Familienrechts versierten Anwalt hinzuzuziehen. Mit diesem arbeitet unsere Privatdetektei solange zusammen, bis genügend Beweise vorhanden sind, um Ihre Forderungen durchsetzen zu können.
Sollte sich während den Ermittlungen herausstellen, dass sich Ihre Vermutung des Unterhaltsbetrugs durch den Ex-Partner bewahrheitet, können Sie nicht nur eine entsprechende Kürzung, Streichung oder Erhöhung des Unterhalts bewirken, sondern auch die entstandenen Detektivkosten vor Gericht geltend machen.
Beweissicherung bei Unterhaltsbetrug durch Detektei Silber
Zunächst klären wir in einem ausführlichen und kostenfreien Beratungsgespräch, ob und auf welche Weise wir Ihnen behilflich sein können. Basierend auf Ihrem Verdacht und unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Vorstellungen und Wünsche wird anschließend die weitere Vorgehensweise besprochen. Die Einsatzleitung der beauftragten Maßnahme wird ausschließlich vom Inhaber der Detektei Silber übernommen. Somit ist gewährleistet, dass Sie als Auftraggeber, den ausführenden Observanten und Ermittler nicht bekannt sind.
Das professionelle Privatdetektiv Team observiert und ermittelt verdeckt im Umfeld Ihres früheren Ehepartners und überprüft, ob sich etwas an seiner Arbeits- oder Lebenssituation geändert hat. Die Observation wird in der Regel über mehrere Tage stattfinden, um Ihnen gerichtsverwertbare Beweise zu liefern, welche die Regelmäßigkeit des vermuteten Betrugs dokumentiert.
Auf Wunsch erhalten Sie durch einen persönlichen Ansprechpartner unserer Detektei während der gesamten Dauer der Maßnahme einen täglichen fernmündlichen Bericht über den aktuellen Stand unserer Ermittlungen. Sollte es notwendig sein, werden Sie umgehend über wichtige Ereignisse oder Zwischenfälle am Einsatzort informiert, sodass die weitere Vorgehensweise mit Ihnen abgestimmt werden kann, um auf unerwartete Ereignisse angemessen reagieren zu können.
Nach Abschluss der Observationsmaßnahmen erhalten Sie von uns einen detaillierten Feststellungsbericht über die Ereignisse und Beobachtungen am Einsatzort inklusive aussagekräftigem Foto- und/oder Videomaterial, welcher, falls es die Umstände erfordern, vor Gericht als Beweismittel zugelassen ist und dort ein hohes Ansehen genießt. Zudem stehen Ihnen die Privatdetektive unserer Detektei als zuverlässige und erfahrene Zeugen zur Verfügung.