Detek­tei klärt Abrech­nungs­be­trug im Außen­dienst auf

Sie beschäf­ti­gen Außendienst­mitarbeiter und haben das Gefühl, dass mani­pu­lier­te Stun­den- oder Rei­se­kos­ten­ab­rech­nung vor­ge­legt wer­den? Sie glau­ben, dass Ihr Mit­ar­bei­ter pri­va­te oder sogar gefälsch­te Bele­ge ein­reicht, zu des­sen Erstat­tung Sie eigent­lich gar nicht ver­pflich­tet sind? Das erfah­re­ne Wirt­schafts­de­tek­tiv Team unser Detek­tei sorgt für Gewiss­heit!

abrechnungsbetrugGera­de bei Außen­dienst­mit­ar­bei­tern müs­sen sich Unter­neh­men hun­dert­pro­zen­tig dar­auf ver­las­sen kön­nen, dass die­se auch abseits des Fir­men­sit­zes pflicht­be­wusst ihrer Arbeit nach­ge­hen, im Sin­ne des Unter­neh­mens han­deln und wahr­heits­ge­mä­ße Anga­ben bei Ihren Abrech­nun­gen erstel­len.

Doch tat­säch­lich zeigt die lang­jäh­ri­ge Erfah­rung unse­rer Wirtschafts­detektei auf die­sem Gebiet, dass das Pflicht­be­wusst­sein und auch die Auf­rich­tig­keit vie­ler Außen­dienst­ler im Lau­fe der Jah­re kon­ti­nu­ier­lich abneh­men. Und so scheint es für eini­ge Außendienst­mitarbeiter schon fast ein Sport zu wer­den, das meis­te aus ihren Abrech­nun­gen her­aus­zu­ho­len – denn schließ­lich ist ja nie­mand in der Nähe, wel­cher den Mit­ar­bei­ter kon­trol­liert und somit den vor­sätz­li­chen Betrug auf­de­cken könn­te. Das es sich hier­bei um eine Straf­tat han­delt, ist ihnen dabei meist nicht bewusst, oder wird bil­li­gend in Kauf genom­men.

Abrech­nungs­be­trug / Spe­sen­be­trug ist straf­bar

Die pri­va­ten Fahr­ten, das Fami­li­en­es­sen, fal­sche Arbeits­zei­ten und sogar gefälsch­te Rech­nungs­be­le­ge – vie­le Mit­ar­bei­ter im Außen­dienst hin­ter­ge­hen Ihre Arbeit­ge­ber sys­te­ma­tisch und las­sen sich so einen beacht­li­chen Teil ihres Pri­vat­le­bens finan­zie­ren. Dabei schei­nen sie sich häu­fig nicht im Kla­ren dar­über, dass sie sich nicht nur straf­bar machen, son­dern ihrem Vor­ge­setz­ten einen Grund für eine frist­lo­se Kün­di­gung lie­fern. Auch der dadurch ent­stan­de­ne wirt­schaft­li­che Scha­den ist mit­un­ter enorm und das Ver­trau­en zum Außendienst­mitarbeiter völ­lig zer­stört.

Aber auch wenn Sie als Arbeit­ge­ber die star­ke Ver­mu­tung haben, dass Ihr Ange­stell­ter Ihr Ver­trau­en miss­braucht und sich des Abrech­nungs- und / oder Spe­sen­be­trugs schul­dig gemacht hat, benö­ti­gen Sie stich­hal­ti­ge Bewei­se, wel­che Sie not­falls auch bei einer gericht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zung nut­zen kön­nen. Ver­trau­en Sie auf das pro­fes­sio­nel­le Wirt­schafts­de­tek­tiv Team unse­rer Detek­tei, um gege­be­nen­falls das Fehl­ver­hal­ten des Außen­dienst-Mit­ar­bei­ters mit­tels einer ver­deck­ten Obser­va­ti­ons­maß­nah­me zu doku­men­tie­ren.

Fol­gen­des Gerichts­ur­teil dient nicht als Rechts­be­ra­tung:
OLG Koblenz, Az. 14NW671/90 Vor­pro­zes­sua­le Detektiv­kosten sind erstat­tungs­fä­hig, wenn die Ein­schal­tung einer Detek­tei in Zusam­men­hang mit einem Rechts­streit steht und die Beauf­tra­gung des Detek­tivs bei objek­ti­ver Betrach­tung aus der Sicht der Par­tei zur Füh­rung des Rechts­strei­tes - im Hin­blick auf eine zweck­ent­spre­chen­de, gericht­li­che Rechts­ver­fol­gung oder Rechts­ver­tei­di­gung - not­wen­dig im Sin­ne von § 91, Abs.1 ZPO war.

Beweis­si­che­rung bei Abrech­nungs­be­trug durch unse­re Detek­tei

Unse­re erfah­re­nen Wirt­schafts­de­tek­ti­ve obser­vie­ren Ihre Mit­ar­bei­ter über einen gewis­sen Zeit­raum und erstel­len Ihnen bei Abschluss der Obser­va­ti­on einen lücken­lo­sen Tätig­keits­be­richt mit aus­sa­ge­kräf­ti­gem Foto- und / oder Video­ma­te­ri­al. Falls von Ihnen gewünscht, ver­glei­chen wir die ein­ge­reich­te Abrech­nung des Außen­dienst­mit­ar­bei­ters mit dem Fest­stel­lungs­be­richt und decken auf, an wel­chen Stel­len Ihr Ange­stell­ter fal­sche Anga­ben gemacht hat.

abrechnungsbetrug aufgeklärtAuf­grund der lang­jäh­ri­gen Obser­va­ti­ons­tä­tig­keit unse­rer Wirtschafts­detektei konn­ten wir bis­her in über 80% der Ver­dachts­fäl­le ein arbeits­ver­trags­wid­ri­ges Ver­hal­ten der Mit­ar­bei­ter beob­ach­ten und gerichts­fest doku­men­tie­ren. Ver­trau­en Sie auf die dis­kre­te, prä­zi­se geplan­te Vor­ge­hens­wei­se unse­rer Detek­ti­ve und beauf­tra­gen Sie uns, wenn Sie den Ver­dacht haben, dass einer Ihrer Außendienst­mitarbeiter ein "fal­sches Spiel" mit Ihnen treibt.

Vor den Arbeits­ge­rich­ten genie­ßen die von unse­rer Detek­tei ange­fer­tig­ten Fest­stel­lungs­be­rich­te in Kom­bi­na­ti­on mit den Zeu­gen­aus­sa­gen der am Fall betei­lig­ten Obser­van­ten hohes Anse­hen. Bei Abrech­nungs- oder Spe­sen­be­trug wer­den die Detektiv­kosten nach­weis­lich von vie­len Arbeits­ge­rich­ten aner­kannt und dem Ver­ur­sa­cher auf­er­legt.

Was bei Obser­va­ti­ons­maß­nah­men zu beach­ten ist: für eine unauf­fäl­li­ge Obser­va­ti­on von Außen­dienst­mit­ar­bei­tern sind in der Regel min­des­tens zwei Obser­van­ten ein­zu­pla­nen, da übli­cher­wei­se vie­le Ein­satz­ki­lo­me­ter gefah­ren wer­den. Im Gegen­satz zu eini­gen Mit­be­wer­bern, die stets ein Obser­va­ti­ons­team mit min. vier Per­so­nen ver­an­la­gen, begin­nen wir den Auf­trag mit zwei erfah­re­nen Detek­ti­ven. Soll­te sich hier­bei her­aus­stel­len, dass wei­te­res Per­so­nal benö­tig wird, stim­men wir dies mit unse­rem Auf­trag­ge­ber ab. Somit ist auch gewähr­leis­tet, dass das Auf­trags­bud­get im Ver­hält­nis zur geplan­ten Maß­nah­me steht und die Kos­ten für den Ein­satz, von einem Arbeits­ge­richt als not­wen­dig aner­kannt wer­den kön­nen.

Warum wir?

In der Rubrik "Warum wir" zählen wir Ihnen einige gute Gründe auf, die für Sie von Vorteil sind, unsere Detektei mit Ihrem Anliegen zu beauftragen.

Entscheiden Sie selbst nach einer ausführlichen Beratung zu Ihrem Fall, welche wir fernmündlich oder an einem Wunsch-Ort Ihrer Wahl realisieren.

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  • pers. Ansprechpartner
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  • keine versteckten Kosten
  • kostenfreie Berichte
  • und Bilddokumentation
  • Pauschalhonorar möglich

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