Auf­klä­rung von Dieb­stahl durch unser Detek­tiv Team

Sie haben fest­ge­stellt, dass regel­mä­ßig Waren aus Ihrem Lager ver­schwin­den und haben den Ver­dacht, dass es sich um vor­sätz­li­chen Dieb­stahl han­delt? Am Ende des Tages fehlt häu­fig Geld in Ihrer Kas­se, sodass Sie anneh­men müs­sen, dass Sie von einem Ihrer Ange­stell­ten bestoh­len wer­den? Die­se und ähn­li­che Fäl­le klärt das pro­fes­sio­nel­le Detek­tiv Team unse­rer Detek­tei zuver­läs­sig auf.

diebstahlJedes Jahr ent­ste­hen deut­schen Unter­neh­men ernst­zu­neh­men­de wirt­schaft­li­che Schä­den durch Dieb­stäh­le und Unter­schla­gun­gen. Ein Groß­teil die­ser Straf­ta­ten wird dabei von den eige­nen Mitarbeitern began­gen, wel­che gezielt das Ver­trau­en ihrer Vor­ge­setz­ten miss­brau­chen und dabei auf­grund ihrer umfas­sen­den Unter­neh­mens­kennt­nis­se lan­ge Zeit unent­deckt blei­ben kön­nen. Wer­den sie schließ­lich über­führt, dro­hen ernst­haf­te Stra­fen.

Damit die Übel­tä­ter zur Rechen­schaft gezo­gen wer­den kön­nen, ist der Ein­satz einer pro­fes­sio­nel­len Detek­tei in den meis­ten Fäl­len unab­ding­bar. Zur Auf­klä­rung von Straf­ta­ten ste­hen wir Unter­neh­men jeg­li­cher Grö­ße, bun­des­weit oder auch inter­na­tio­nal inner­halb kur­zer Vor­be­rei­tungs­zeit, ger­ne zur Ver­fü­gung. Bei Bedarf erör­tern wir auch Prä­ven­ti­ons­maß­nah­men in Betrie­ben, um Dieb­stahls­de­lik­te zu ver­hin­dern.

Ahn­dung von Dieb­stahl am Arbeits­platz

Wenn ein Ange­stell­ter eines Unter­neh­mens des Dieb­stahls oder der Unter­schla­gung über­führt wur­de und ein­deu­ti­ge Bewei­se gegen ihn vor­lie­gen, ist eine frist­lo­se Kün­di­gung aus juris­ti­scher Sicht in der Regel ohne Pro­ble­me durch­setz­bar. Denn da das Ver­trau­ens­ver­hält­nis zwi­schen Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer im All­ge­mei­nen als nach­hal­tig beschä­digt zu betrach­ten ist, gilt eine Fort­set­zung oder eine Wie­der­auf­nah­me des Arbeits­ver­hält­nis­ses oft­mals als „unzu­mut­bar“ für den Arbeit­ge­ber.

Bei aus­rei­chen­der Beweis­la­ge blei­ben dem Mit­ar­bei­ter folg­lich nur weni­ge Mög­lich­kei­ten, sich gegen die frist­lo­se Kün­di­gung zur Wehr zu set­zen. Bei schwe­ren oder wie­der­hol­ten Ver­ge­hen ist es eben­falls mög­lich eine Straf­an­zei­ge zu stel­len, soweit das Ver­ge­hen hin­rei­chend durch unser Detek­tiv Team nach­ge­wie­sen wer­den konn­te.

Abmah­nung oder frist­lo­se Kün­di­gung?
Natür­lich liegt das ganz im Ermes­sen der jewei­li­gen Unter­neh­mens­lei­tung, wel­che für sich selbst ent­schei­den muss, ob das Ver­trau­ens­ver­hält­nis zum betref­fen­den Mit­ar­bei­ter irrepa­ra­bel beschä­digt wor­den ist. Den­noch soll­te die objek­ti­ve Tat­schwe­re bei die­ser Ent­schei­dung mit­ein­be­zo­gen wer­den.

Immer wie­der wer­den in den Medi­en Fäl­le kon­tro­vers dis­ku­tiert, bei denen Ange­stell­te wegen soge­nann­ten „Baga­tell­dieb­stäh­len“ hart zur Rechen­schaft gezo­gen wur­den. Das Mit­neh­men eines Kugel­schrei­bers, das Ent­wen­den eines Brief­um­schla­ges oder das Steh­len eines Wurst­bro­tes - vie­le Arbeit­ge­ber sehen das häu­fig unbe­dach­te Steh­len von Cent­be­trä­gen bereits als Anlass für eine frist­lo­se Kün­di­gung. Die Arbeit­neh­mer haben dabei oft das Nach­se­hen. Hat der Ange­stell­te sich jedoch zuvor noch nie etwas zuschul­den kom­men las­sen, soll­te man unter Ein­be­zie­hung der mora­li­schen Aspek­te in Erwä­gung zie­hen, ob eine Abmah­nung mög­li­cher­wei­se bereits aus­reicht.

Dem ent­ge­gen­zu­set­zen sind schwe­re oder wie­der­hol­te Fäl­le von Dieb­stahl und Unter­schla­gung, wel­che eine außer­or­dent­li­che, frist­lo­se Kün­di­gung in jedem Fal­le recht­fer­ti­gen. Denn bedient sich der Mit­ar­bei­ter regel­mä­ßig am Fir­men­ei­gen­tum, womög­lich sogar um es zu per­sön­li­chen Zwe­cken wei­ter­zu­ver­kau­fen, oder ver­greift sich der Ange­stell­te gleich an der Kas­se des Unter­neh­mens, stellt das nicht nur eine gra­vie­ren­de Straf­tat dar, son­dern auch einen ekla­tan­ten Ver­trau­ens­bruch.

Beweis­si­che­rung bei Dieb­stahl / Unter­schla­gung durch unse­re Detek­tei

Wenn Sie den begrün­de­ten Ver­dacht haben, dass sich einer Ihrer Mit­ar­bei­ter regel­mä­ßig am Betriebs­ei­gen­tum ver­geht, heißt es schnell zu han­deln, bevor Ihrem Unter­neh­men wei­te­re wirt­schaft­li­che Schä­den ent­ste­hen. Ein blo­ßer Ver­dacht reicht jedoch nicht aus, um recht­lich gegen den Mit­ar­bei­ter vor­ge­hen zu kön­nen, wes­halb die Beschaf­fung von aus­sa­ge­kräf­ti­gen Bewei­sen durch unse­re Wirtschafts­detektei äußerst ziel­füh­rend sein kann.

Ten­die­ren Sie dazu, die Bewei­se bei Ver­dacht auf Dieb­stahl per­sön­lich zu beschaf­fen, soll­ten Sie aller­dings beden­ken, dass Sie bei rechts­wid­ri­ger Vor­ge­hens­wei­se (z.B. das Durch­su­chen per­sön­li­chen Eigen­tums) Gefahr lau­fen, dass Ihre Bewei­se auf­grund des Beweis­ver­wer­tungs­ver­bots vor Gericht nicht aner­kannt wer­den.

Unser Detek­tiv Team ermit­telt ver­deckt und sichert Beweis­mit­tel.
Bei klei­ne­ren und über­schau­ba­ren Berei­chen, an wel­chen ein Dieb­stahl ver­mu­tet wird, könn­te die Instal­la­ti­on von ver­deck­ten Video­ka­me­ras (bei recht­li­cher Absi­che­rung) durch einen unse­rer Tech­ni­ker erfol­gen. Auf die­se Wei­se ist eine effek­ti­ve und unauf­fäl­li­ge Doku­men­ta­ti­on gewähr­leis­tet. Soll­te eine Video­über­wa­chung Ihres Betrie­bes auf­grund sei­ner Grö­ße oder Dif­fe­ren­ziert­heit nicht mög­lich sein, könn­te eine Ein­schleu­sung eines pro­fes­sio­nel­len Wirt­schafts­de­tek­tivs, ziel­füh­rend sein. Die­ser wird Ihren Mitarbeitern als neu­er Kol­le­ge oder Aus­hilfs­kraft vor­ge­stellt und kann so direkt vor Ort ermit­teln.

Eine Alter­na­ti­ve oder zusätz­li­che Maß­nah­me in sol­chen Fäl­len wäre eine Obser­va­ti­on durch unser Detek­tiv - Team. Hier­bei kann ver­mut­lich auch der Ver­bleib der gestoh­le­nen Waren ermit­telt wer­den. Das hat für Sie den Vor­teil, dass ein Scha­dens­er­satz auch rück­wir­kend über einen län­ge­ren Zeit­raum erwirkt wer­den kann und das Die­bes­gut sicher­ge­stellt wird.

Die am Ein­satz betei­lig­ten Ermitt­ler unter­stüt­zen Sie mit Zeu­gen­aus­sa­gen vor Gericht, oder stel­len mit Ihnen gemein­sam den Übel­tä­ter zur Rede, um eine außer­ge­richt­li­che Eini­gung zu fin­den. Ent­stan­de­ne Detektiv­kosten sind in der Regel erstatt­bar und kön­nen dem Ver­ur­sa­cher auf­er­legt wer­den.

Warum wir?

In der Rubrik "Warum wir" zählen wir Ihnen einige gute Gründe auf, die für Sie von Vorteil sind, unsere Detektei mit Ihrem Anliegen zu beauftragen.

Entscheiden Sie selbst nach einer ausführlichen Beratung zu Ihrem Fall, welche wir fernmündlich oder an einem Wunsch-Ort Ihrer Wahl realisieren.

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  • bundesweit im Einsatz
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  • kein Wochenendzuschlag
  • kein Nachtzuschlag
  • keine versteckten Kosten
  • kostenfreie Berichte
  • und Bilddokumentation
  • Pauschalhonorar möglich

Vorsicht vor versteckten Kosten!

Bevor Sie eine Detektei beauftragen, achten Sie auf versteckte Kosten im Vertrag. Einige unserer Mitbewerber locken mit einem günstigen Stundensatz und berechnen Zusatz-Kosten. Achten Sie auch auf die Anzahl der vereinbarten Detektive für den Auftrag.

In unserer Rubrik "FAQ" haben wir Ihnen Antworten auf oft gestellte Fragen rund um das Thema Beauftragung einer Detektei bereitgestellt.

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