Auf­klä­rung von Sach­be­schä­di­gung durch unser Detek­tiv Team

Der Krat­zer im Lack, das Graf­fi­ti an der Haus­wand oder das ein­ge­wor­fe­ne Fens­ter – Fäl­le von Sach­be­schä­di­gung sind nicht nur ärger­lich, son­dern ver­ur­sa­chen häu­fig auch hohe Kos­ten. Um die Übel­tä­ter zu über­füh­ren, ste­hen Ihnen die zuver­läs­si­gen Pri­vat­de­tek­ti­ve unse­rer Detek­tei zur Ver­fü­gung.

sachbeschädigungOb aus blin­der Zer­stö­rungs­wut oder als geziel­ter Rache­akt – die vor­sätz­li­che Beschä­di­gung frem­den Pri­vat­ei­gen­tums ist kein Kava­liers­de­likt, son­dern eine ernst­zu­neh­men­de Straf­tat, wel­che, je nach Schwe­re des Ver­ge­hens, mit Geld­stra­fen oder, in beson­ders schwe­ren Fäl­len, sogar mit Frei­heits­stra­fen belegt wer­den.

Der ehe­ma­li­ge Lebens­part­ner, der Nach­bars­jun­ge oder eine Per­son, mit der Sie im Streit leben – auch wenn Sie den drin­gen­den Ver­dacht haben, dass Sie nicht das zufäl­li­ge Opfer eines Van­da­len gewor­den sind, müs­sen Sie die Schuld des Ver­däch­ti­gen ein­deu­tig vor Gericht bele­gen kön­nen. Denn ohne eine zwei­fels­freie Über­füh­rung des Täters und ohne stich­hal­ti­ge Bewei­se haben Sie vor Gericht meis­tens nicht ein­mal eine rea­lis­ti­sche Aus­sicht auf Scha­den­er­satz und der Übel­tä­ter, führt sein "Werk" unge­straft wei­ter.

Ver­trau­en Sie daher auf die pro­fes­sio­nel­le Arbeit unse­res Detek­tiv Teams und ver­ein­ba­ren Sie noch heu­te ein unver­bind­li­ches und kos­ten­lo­ses Bera­tungs­ge­spräch. Bei Straf­ta­ten wie Sach­be­schä­di­gung / Van­da­lis­mus sind wir für sie bin­nen kur­zer Vor­lauf­zeit im Ein­satz.

Auf­klä­rung von Sach­be­schä­di­gung / Van­da­lis­mus durch unse­re Detek­tei

Sofern die Fäl­le von Sach­be­schä­di­gung wie­der­holt auf­tre­ten, erfolgt zunächst eine mög­lichst genaue Ein­gren­zung des Zeit­raums, in dem der Täter erneut zuschla­gen könn­te. Anschlie­ßend bespre­chen wir mit Ihnen die Anzahl der ein­zu­set­zen­den Detek­ti­ve - den even­tu­el­len Tech­nik­ein­satz und die vor­aus­sicht­li­chen Kos­ten.

Aus Erfah­rung ver­gan­ge­ner Fäl­le, ist je nach Aus­maß des Tat­ver­dachts, der Ein­satz von min­des­tens zwei erfah­re­nen Pri­vat­de­tek­ti­ven von Nöten, damit der bzw. die Täter bis zum Ein­tref­fen der Poli­zei fest­ge­nom­men wer­den kön­nen, damit die Anzei­ge auf­ge­nom­men wer­den kann. Hier­bei ist eine gewalt­freie Lösung zur Auf­klä­rung einer Sach­be­schä­di­gung immer das pri­mä­re Ziel, damit sich die Pro­ble­me im Nach­gang nicht noch ver­schlim­mern

Falls gewünscht, ist zusätz­lich auch der Ein­satz ver­steck­ter Video­tech­nik mög­lich, sodass das Video­ma­te­ri­al anschlie­ßend als Beweis­ma­te­ri­al vor Gericht zur Ver­fü­gung steht. Hier­bei sind aller­dings die recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen ein­zu­hal­ten, damit die­se auch zuge­las­sen wer­den kön­nen. Pri­mär sind aller­dings die Zeu­gen­aus­sa­gen unse­rer Ermitt­ler aus­schlag­ge­bend, bevor eine Bild­do­ku­men­ta­ti­on vom zustän­di­gen Gericht ange­for­dert wird.

sachbeschädigungBei ver­deck­ten Obser­va­tio­nen sichert das Detek­tiv Team unse­rer Detek­tei - soweit es die jewei­li­gen Umstän­de zulas­sen – aus­sa­ge­kräf­ti­ge Foto- bzw. Video­be­wei­se von der Tat. Die­se kön­nen für eine lücken­lo­se Doku­men­ta­ti­on des Tat­her­gangs vor Gericht Ver­wen­dung fin­den.

In Kom­bi­na­ti­on mit dem detail­lier­ten Obser­va­ti­ons­be­richt, wel­chen Sie nach Been­di­gung Ihres Auf­trags erhal­ten und den zuver­läs­si­gen Zeu­gen­aus­sa­gen unse­rer qua­li­fi­zier­ten Obser­van­ten erhal­ten Sie eine opti­ma­le Beweis­la­ge vor Gericht, sodass Sie Anzei­ge erstat­ten kön­nen und gute Aus­sich­ten dar­auf haben, die Schä­den an Ihrem Eigen­tum erstat­tet zu bekom­men und die Nor­ma­li­tät in Ihr Leben zurück­kehrt.

Die ent­stan­de­nen Kos­ten für den Detek­tiv­ein­satz bei Ermitt­lung von Sach­be­schä­di­gung und Van­da­lis­mus hat nach §91 Absatz 1 ZPO in die­sem Fall der Täter zu tra­gen. Sie gehen zwar mit den Detektiv­kosten bei uns in Vor­la­ge, kön­nen die­se aber in einem Zivil­ver­fah­ren gegen den Täter gel­tend machen.

Warum wir?

In der Rubrik "Warum wir" zählen wir Ihnen einige gute Gründe auf, die für Sie von Vorteil sind, unsere Detektei mit Ihrem Anliegen zu beauftragen.

Entscheiden Sie selbst nach einer ausführlichen Beratung zu Ihrem Fall, welche wir fernmündlich oder an einem Wunsch-Ort Ihrer Wahl realisieren.

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  • kostenfreie Erstberatung
  • pers. Ansprechpartner
  • bundesweit im Einsatz
  • keine Anfahrtskosten
  • kein Wochenendzuschlag
  • kein Nachtzuschlag
  • keine versteckten Kosten
  • kostenfreie Berichte
  • und Bilddokumentation
  • Pauschalhonorar möglich

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