Abrech­nungs­be­trug in Köln

Die Per­so­nal­lei­te­rin einer gro­ßen Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft nahm Kon­takt mit unse­rer Detek­tei auf, um einem Ver­dacht auf Abrech­nungs­be­trug eines Außen­dienst­mit­ar­bei­ters aus Köln nach­zu­ge­hen. Im aktu­el­len Fall han­del­te es sich um einen lang­jäh­ri­gen Mit­ar­bei­ter, wel­cher durch extrem schwan­ken­de Ver­trags­ab­schlüs­se und Hin­wei­sen von Kol­le­gen, unter dem Ver­dacht stand, Spe­sen­ab­rech­nun­gen und Arbeits­zei­ten bei der monat­li­chen Abrech­nung zu mani­pu­lie­ren.

Da der Per­so­nal­re­fe­ren­tin die vor­ge­leg­ten Abrech­nun­gen zu hoch und die erziel­ten Abschlüs­se zu gering erschie­nen, ent­schloss sie sich unse­re Detek­tei in Köln als ope­ra­ti­ves Ein­satz­ge­biet, damit zu beauf­tra­gen, der Sache auf den Grund zu gehen und ggf.gerichtsverwertbare Bewei­se zu sichern.

Mani­pu­lier­te Abrech­nun­gen im Faden­kreuz unse­rer Detek­tei

abrechnungsbetrugNach der Über­ga­be des aktu­el­len Ter­min­pla­nes der Ziel­per­son durch den Auf­trag­ge­ber, begann unser drei­köp­fi­ges Detek­tiv – Team für Wirt­schafts­kri­mi­na­li­tät bereits am fol­gen­den Arbeits­tag die Obser­va­ti­on vor dem Wohn­haus der Ziel­per­son im Köl­ner Stadt­teil Nip­pes um 07:30 Uhr, ganz in der Nähe zur Kemp­e­ner Stra­ße - einer der Haupt­zu­fahr­ten in die Köl­ner Innen­stadt.

Bereits am ers­ten Tag der Obser­va­ti­ons­maß­nah­me im Fall von ver­mu­te­ten Abrech­nungs­be­trug beob­ach­te­ten unse­re Detek­ti­ve, dass die Ziel­per­son von ihrem Ter­min­plan abwei­chend um 08:45 Uhr zu einer Wohn­adres­se in Köln Hol­wei­de fuhr. Gegen 12:15 Uhr nahm Tho­mas L. gemein­sam mit einer jun­gen blon­den Dame die Fahrt im Fir­men­wa­gen auf und fuhr aus dem Köl­ner Stadt­ge­biet in Rich­tung Ben­rath. Zu die­sem Zeit­punkt hat­te Tho­mas L. bereits die ers­ten zwei Ter­mi­ne auf sei­ner Kun­den­lis­te Lis­te aus­ge­las­sen.

In Ben­rath ange­kom­men nahm die Ziel­per­son den vor­ge­se­he­nen Kun­den­ter­min pünkt­lich wahr, wäh­rend sei­ne Beglei­te­rin für die Dau­er von ca. 20 Minu­ten im Fir­men­fahr­zeug gedul­dig war­te­te. Die­ser Vor­gang wie­der­hol­te sich bei einem zwei­ten Kun­den in sel­bi­ger Ort­schaft. Anschlie­ßend besuch­te der Mit­ar­bei­ter mit sei­ner Beglei­te­rin gegen 13:35 Uhr ein Restau­rant an der Rös­ra­ther Stra­ße nahe am Köl­ner Königs­forst. Nach einer aus­gie­bi­gen Mahl­zeit, beglei­tet von alko­ho­li­schen Geträn­ken, ver­lie­ßen die bei­den das Restau­rant um 14:45 Uhr und fuh­ren zurück in die Woh­nung sei­ner Beglei­te­rin in Köln Hol­wei­de.

Gegen 17:30 nahm die Ziel­per­son die Fahrt im Fir­men­fahr­zeug allei­ne wie­der auf und kam kurz dar­auf ohne wei­te­re Zwi­schen­stopps an sei­ner Wohn­an­schrift an. Dem­nach hat­te Tho­mas L. die für den Nach­mit­tag ange­setz­ten Ter­mi­ne auf sei­ner Bear­bei­tungs­lis­te auch nicht wahr­ge­nom­men. Die Obser­van­ten unse­rer Wirtschafts­detektei been­de­ten den heu­ti­gen Ein­satz­tag und die Ein­satz­lei­tung infor­mier­te den Auf­trag­ge­ber über die Ergeb­nis­se des heu­ti­gen Tages.

Am zwei­ten Tag der Beob­ach­tungs­maß­nah­me hat­te die Ziel­per­son ihre Woh­nung bis auf ein paar klei­ne­re pri­va­te Besor­gun­gen mit dem Fir­men­fahr­zeug nicht ver­las­sen, obwohl sie für die­sen Tag gemäß Ter­min­pla­nung 6 Kun­den-Besu­che in Köln und nähe­rer Umge­bung zu bear­bei­ten hat­te. Auf­fäl­lig hier­bei war, dass Tho­mas L. die pri­va­ten Besor­gungs­fahr­ten mit unge­wöhn­li­chen lan­gen Umwe­gen ver­band, um die feh­len­den Kilo­me­ter für die ver­pass­ten Ter­mi­ne auf das Fir­men­fahr­zueg zu bekom­men.

Der drit­te Obser­va­ti­ons­tag unse­rer Detek­tei för­der­te aller­dings wei­te­re Hin­wei­se auf einen vor­lie­gen­den Abrech­nungs­be­trug der Ziel­per­son zuta­ge. Tho­mas L. star­te­te an die­sem Tag zunächst unver­däch­tig mit einem Kun­den­ter­min nahe dem Blü­cher­park, wohin ihm unse­re Ermitt­ler von sei­nem Wohn­ort in Köln-Nip­pes aus über den Park­gür­tel gefolgt waren. Nach zwei wei­te­ren Ter­mi­nen im Stadt­teil Köln - Ehren­feld wur­den unse­re Ermitt­ler Zeu­ge, wie die Ziel­per­son sich gegen 14:00 Uhr in ein stadt­be­kann­tes Rot­licht­lo­kal in der Horn­stra­ße begab. Die­ses ver­ließ sie wie­der gegen 15:15 Uhr und fuhr im Anschluss an ihre Wohn­an­schrift, wel­che sie dann auch nicht mehr bis zum Ein­satz­en­de unse­rer Detek­ti­ve um 18:00 Uhr ver­las­sen hat­te. Auch für die­sen Tag hat­te der Außendienst­mitarbeiter 4 Kun­den-Ter­mi­ne nicht wahr­ge­nom­men.

Wei­te­re Obser­va­ti­ons­ta­ge beleg­ten den ein­deu­ti­gen Abrech­nungs­be­trug

Am vier­ten Tag der Beob­ach­tungs­maß­nah­me konn­te das Detek­tiv Team unse­rer Detek­tei doku­men­tie­ren, dass Tho­mas L. offen­sicht­lich bemüht war, alle geplan­ten Kun­den für die­sen Tag abzu­ar­bei­ten. Gegen 15:00 Uhr been­de­te er aber sei­ne Kun­den­be­su­che, obwohl er noch 2 Fir­men laut Pla­nung anfah­ren soll­te. Statt­des­sen fuhr er zu der vom ers­ten Obser­va­ti­ons­tag bekann­ten Dame aus Köln Hol­wei­de und ver­ließ die­se Anschrift bis 18:00 Uhr nicht mehr. Dar­auf­hin been­de­te das Obser­va­ti­ons­team die Maß­nah­me für den heu­ti­gen Tag. Wie nach jedem absol­vier­ten Ein­satz­tag infor­mier­te die Ein­satz­lei­tung den Auf­trag­ge­ber fern­münd­lich über die Ermitt­lungs­er­geb­nis­se, wobei ein wei­te­rer Beob­ach­tungs­tag ver­ein­bart wur­de.

Am fünf­ten Obser­va­ti­ons­tag konn­ten wei­te­re Ver­stö­ße in Bezug auf den ver­mu­te­ten Abrech­nungs­be­trug durch unse­re Wirt­schafts­de­tek­ti­ve doku­men­tiert wer­den. Im Beob­ach­tungs­zeit­raum zwi­schen 09:00 Uhr und 12:00 Uhr, erle­dig­te die Ziel­per­son drei Kun­den­ter­mi­ne im Stadt­zen­trum von Köln, wel­che auch auf der Bear­bei­tungs­lis­te stan­den. Anschlie­ßend folg­ten die Detek­ti­ve Herrn Tho­mas L. von der Rieh­ler Stra­ße am Köl­ner Zoo über die Zoo­brü­cke nach Köln-Mehr­heim, wo er in Rich­tung Nor­den auf die Auto­bahn A3 auf­fuhr. Nach ca. 50 Kilo­me­tern nahm er eine Auto­bahn­aus­fahrt, fuhr wie­der in Rich­tung Köln zurück, um anschlie­ßend wie­der an sei­ner Wohn­an­schrift anzu­kom­men. Die sinn­lo­se Fahrt war wie­der mit den nicht absol­vier­ten Kun­den­ter­mi­nen zu erklä­ren. Da bis 18:00 Uhr kei­ne wei­te­ren Beob­ach­tun­gen durch unser Detek­tiv Team ange­stellt wer­den konn­ten und die ZP unver­än­dert an ihrer Wohn­an­schrift ver­weil­te, wur­de die Obser­va­ti­ons­maß­nah­me been­det.

Nach Rück­spra­che mit dem Auf­trag­ge­ber und des­sen Rechts­ab­tei­lung wur­de ver­ein­bart, dass die erlang­ten Beweis­mit­tel aus­rei­chend sei­en. Daher erstell­ten wir einen detail­lier­ten Fest­stel­lungs­be­richt nebst Bild­do­ku­men­ta­ti­on über den Ver­lauf des nach­ge­wie­se­nen Abrech­nungs­be­tru­ges durch Tho­mas L. und die uner­laub­te pri­va­te Nut­zung des Fir­men­fahr­zeugs. Die fünf­tä­gi­ge Obser­va­ti­on durch die Detek­ti­ve unse­rer Detek­tei beleg­te sowohl die Fehl­zei­ten der Bera­tungs­ter­mi­ne bei den Kun­den, wie auch die pri­va­ten Fahr­ten mit dem Fir­men­fahr­zeug. Nach Abgleich mit den von der Ziel­per­son ein­ge­reich­ten Abrech­nun­gen beim Auf­trag­ge­ber erwies sich nicht nur der Ver­dacht unse­rer Kli­en­tin auf eine mani­pu­lier­te Abrech­nung als gerecht­fer­tigt, son­dern wies auch prä­zi­se deren erheb­li­chen Abwei­chun­gen auf.

Unse­re umfang­rei­chen Auf­zeich­nun­gen in Form von einem detail­lier­ten Fest­stel­lungs­be­richt nebst Bild­ma­te­ri­al, nut­ze unser Kli­ent dazu, das Unter­neh­men vor grö­ße­rem Scha­den zu bewah­ren. Das Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men ent­ließ den betrü­ge­ri­schen Mit­ar­bei­ter frist­los und lei­te­te umge­hend den Scha­dens­er­satz­pro­zess gegen Tho­mas L. wegen Abrech­nungs­be­trug ein und bekam auch die Kos­ten für den Detek­tiv­ein­satz von der Ziel­per­son erstat­tet.

Hin­weis: Dis­kre­ti­on und Zuver­läs­sig­keit haben bei unse­ren Ermitt­lungs­ar­bei­ten höchs­te Prio­ri­tät, daher wur­den die Namen der oben genann­ten Per­so­nen selbst­ver­ständ­lich geän­dert, um die Iden­ti­tät unse­res Auf­trag­ge­bers zu schüt­zen und Rück­schlüs­se auf die Ziel­per­son zu ver­hin­dern.

Benö­ti­gen auch Sie die Unter­stüt­zung unse­rer Detek­tei, ste­hen wir Ihnen mit einer kos­ten­frei­en und unver­bind­li­chen Bera­tung ger­ne zur Ver­fü­gung. Detek­tei Sil­ber - https://www.detektei-silber.de - gebüh­ren­freie Ser­vice­num­mer 0800 588 77 62

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