Obser­va­ti­on von Kin­dern im Auf­trag besorg­ter Eltern

Sie haben die Befürch­tung, dass Ihre Kin­der bei der Per­son, die das Sor­ge­recht inne­hat, nicht gut auf­ge­ho­ben sind? Sie ver­mu­ten das Ihr Kind schlech­ten Umgang hat und so auf die schie­fe Bahn gera­ten könn­te? Dann ist unse­re Detek­tei Ihr dis­kre­ter Part­ner wenn es um dis­kre­te Auf­klä­rung geht.

observation kinderAuch wenn für die meis­ten Eltern das Wohl ihrer Kin­der an ers­ter Stel­le steht, ist es selbst­ver­ständ­lich nicht mög­lich, sie rund um die Uhr vor schlech­ten Ein­flüs­sen, nega­ti­ven Erfah­run­gen und poten­zi­el­len Gefah­ren zu beschüt­zen.

Der Umgang mit "dubio­sen" Freun­den, das Wochen­en­de beim ande­ren Eltern­teil oder, sobald das Kind ein gewis­ses Alter erreicht hat, der ers­te getrennt ver­brach­te Urlaub – dies sind nur eini­ge Bei­spie­le für Situa­tio­nen, in denen Sie Ihre Kin­der ent­we­der in frem­de Obhut geben oder, im Zuge des Erwach­sen­wer­dens, sich selbst über­las­sen müs­sen. Dies setzt ohne Fra­ge ein beacht­li­ches Maß an Ver­trau­en vor­aus.

Es gibt zahl­rei­che Anläs­se, wel­che eine pro­fes­sio­nel­le Obser­va­ti­on eines Kin­des durch eine seriö­se Detek­tei recht­fer­ti­gen, aber nur einen pri­mä­ren Grund: Das Erlan­gen von Gewiss­heit über das Wohl oder die Unver­sehrt­heit eines Kin­des. Wenn Sie den Ver­dacht oder viel­leicht sogar deut­li­che Hin­wei­se dar­auf haben, dass das Wohl­erge­hen Ihres Kin­des außer­halb Ihres eige­nen Ein­fluss­be­reichs akut gefähr­det sein könn­te, soll­ten Sie umge­hend han­deln und einen Pri­vat­de­tek­tiv beauf­tra­gen.

Detek­tei beauf­tra­gen bei Sor­ge­recht - Ange­le­gen­hei­ten

Haben Sie den Ver­dacht oder sogar deut­li­che Hin­wei­se dar­auf, dass der oder die Sor­ge­be­rech­tig­te sei­ner / ihrer Sor­ge­pflicht nicht nach­kommt? Wenn das Ver­trau­en zum ehe­ma­li­gen (Ehe-) Part­ner bereits zer­stört ist, fällt es oft­mals schwer, die­ser Per­son sei­ne Kin­der anzu­ver­trau­en.

Fol­gen­de Grün­de könn­ten für eine Sorg­falts­pflicht­ver­let­zung spre­chen:

  • die schu­li­schen Leis­tun­gen Ihres Kin­des las­sen nach
  • das Umfeld des Ex-Part­ner wirkt sich naga­tiv auf das Kind aus
  • der Ex-Part­ner hat Sucht­pro­ble­me und ver­nach­läs­sigt das Kind
  • Unter­halts­zah­lun­gen wer­den nicht für das Kind ver­wen­det

Das erfah­re­ne Pri­vat­de­tek­tiv - Team unse­rer Detek­tei nimmt dis­kret die Ermitt­lun­gen für Sie auf, damit Sie end­lich Gewiss­heit erlan­gen, wie es um Ihr Kind steht. Hier­bei wer­den die aktu­el­len Lebens­ver­hält­nis­se sowie das pri­va­te Umfeld des Ex-Part­ners mit­tels ver­deck­ter Obser­va­ti­ons­maß­nah­men und Ermitt­lun­gen über­prüft. Soll­te sich hier­bei Ihr Ver­dacht bestä­ti­gen, kön­nen Sie mit den erbrach­ten Bewei­sen, eine neue Fest­stel­lung des Sor­ge­rechts und Auf­ent­halts­be­stim­mungs­recht, bei Gericht bean­tra­gen.

Wenn Ihr Kind allei­ne in den Urlaub möch­te

Wenn das min­der­jäh­ri­ge Kind plant, zum ers­ten Mal allei­ne oder mit Freun­den den Urlaub zu ver­brin­gen, kann sich schnell ein ungu­tes Gefühl ein­stel­len. Denn neben dem gan­zen Spaß sehen Sie als besorg­te Eltern auch die Viel­zahl von Gefah­ren, denen Ihr Kind im Urlaub aus­ge­setzt sein könn­te. Alko­hol- oder Dro­gen­miss­brauch, die Bekannt­schaft mit dem ande­ren Geschlecht oder Über­grif­fe frem­der Men­schen – auch wenn Sie Ihrem Kind nor­ma­ler­wei­se bedin­gungs­los ver­trau­en kön­nen, stellt der Gedan­ke, dass sich Ihr Kind allei­ne auf Rei­sen befin­det, für vie­le Eltern eine har­te Pro­be dar.

Unse­re Detek­tiv Team obser­viert Ihr Kind im Urlaub, doku­men­tiert mög­li­che Fehl­trit­te oder Zwi­schen­fäl­le und greift in Gefah­ren­si­tua­tio­nen umge­hend ein. Neben einem detail­lier­ten Fest­stel­lungs­be­richt nach der Obser­va­ti­ons­maß­nah­me, wer­den Sie auf Wunsch täg­lich über die Ereig­nis­se vor Ort fern­münd­lich infor­miert.

Unse­re Detek­tei beauf­tra­gen

Zunächst klä­ren wir in einem aus­führ­li­chen und für Sie kos­ten­lo­sen Bera­tungs­ge­spräch, ob und auf wel­che Wei­se unse­re Pri­vat­de­tek­tei Ihnen behilf­lich sein kann. Basie­rend auf Ihrem Ver­dacht und unter Berück­sich­ti­gung Ihrer per­sön­li­chen Vor­stel­lun­gen und Wün­sche wird anschlie­ßend die wei­te­re Vor­ge­hens­wei­se bespro­chen. Das Bera­tungs­ge­spräch sowie die Ein­satz­lei­tung Ihres Auf­trags wird aus­schließ­lich vom Inha­ber der Detek­tei Sil­ber oder des­sen lang­jäh­ri­gen Stell­ver­tre­ter über­nom­men.

Auf Wunsch erhal­ten Sie wäh­rend der gesam­ten Dau­er der beauf­trag­ten Maß­nah­me einen täg­li­chen fern­münd­li­chen Bericht über den aktu­el­len Stand unse­rer Ermitt­lun­gen. Soll­te es not­wen­dig sein, wer­den Sie umge­hend über wich­ti­ge Ereig­nis­se oder Zwi­schen­fäl­le am Ein­satz­ort infor­miert, sodass die wei­te­re Vor­ge­hens­wei­se mit Ihnen abge­spro­chen wer­den kann.

Nach Abschluss der Ermitt­lungs­ar­beit bzw. Obser­va­ti­on erhal­ten Sie von uns einen detail­lier­ten Fest­stel­lungs­be­richt über die Ereig­nis­se und Beob­ach­tun­gen am Ein­satz­ort inklu­si­ve aus­sa­ge­kräf­ti­gem Foto- und/oder Video­ma­te­ri­al, wel­cher, falls es die Umstän­de erfor­dern, vor Gericht als Beweis­mit­tel zuge­las­sen ist und dort ein hohes Anse­hen genießt. Dar­über hin­aus ste­hen Ihnen alle am Ein­satz betei­lig­ten Pri­vat­de­tek­ti­ve jeder­zeit als Zeu­gen zur Ver­fü­gung. Falls sich Ihr Ver­dacht durch unse­re Ermitt­lun­gen bestä­ti­gen soll­te, ist es in zahl­rei­chen Fäl­len mög­lich, die ange­fal­le­nen Detektiv­kosten vor Gericht gel­tend zu machen.

Warum wir?

In der Rubrik "Warum wir" zählen wir Ihnen einige gute Gründe auf, die für Sie von Vorteil sind, unsere Detektei mit Ihrem Anliegen zu beauftragen.

Entscheiden Sie selbst nach einer ausführlichen Beratung zu Ihrem Fall, welche wir fernmündlich oder an einem Wunsch-Ort Ihrer Wahl realisieren.

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