Detektivkosten unserer Detektei im Überblick
Als seriöse Privatdetektei oder Wirtschaftsdetektei legen wir großen Wert auf Kundennähe und Transparenz. Dazu gehört nicht nur unser vereinfachtes Honorarmodell, sondern auch, dass unsere Kunden bereits vor Vertragsabschluss gründlich, nachvollziehbar und offen über alle anfallenden Kosten aufgeklärt werden. Dies geschieht in einem ausführlichen, unverbindlichen und selbstverständlich kostenlosen Beratungsgespräch mit dem Inhaber der Detektei Silber. Unser Versprechen an Sie: Keine versteckten Kosten!
Bitte beachten Sie: Je nach Schwierigkeitsgrad des Auftrages können die Detektivkosten für eine Observationsmaßnahme bedingt durch den vermehrten Arbeitsaufwand und die Anzahl der einzusetzenden Observanten am Einsatzort variieren. Ermittlungen jeglicher Art versuchen wir stets als Pauschalhonorar anzubieten.
Observationsmaßnahme:
je Einsatzstunde und Detektiv ab 59,50€
kein Nacht- und Wochenendzuschlag
Einschleusung für Unternehmen:
je Einsatzstunde und Detektiv ab 85,00€
Pauschalhonorar auf Anfrage
! Detektivkosten bundesweit erst ab Einsatzort !
Ermittlungen jeglicher Art:
Pauschalhonorar je nach Fall
und Umfang der Ermittlung
GPS - Sender - Vermietung:*
je Tag inkl. Auswertung ab 95,00€
für Langzeiteinsatz auf Anfrage
Kosten für einen Detektiveinsatz fair und transparent
Da wir unseren Kunden eine qualitativ hochwertige Observation oder Ermittlung zu bezahlbaren Konditionen anbieten möchten, sind wir stets auf die Vermeidung unnötiger Kosten bedacht, da diese in zahlreichen Fällen direkt an die Kunden weitergetragen werden. Daher verzichten wir bewusst auf die kostspielige Einrichtung und Unterhaltung weiterer Standorte, auf Mitgliedschaften in Detektiv-Verbänden und einschlägigen Portalen, sowie auf überteuerte Werbemaßnahmen.
Um Ihnen die Dienstleistung unserer Detektei dennoch im gesamten Bundesgebiet kosteneffizient anbieten zu können, agieren wir mit einem deutschlandweiten Detektiv-Netzwerk, welches ausschließlich aus professionellen Observanten oder erfahrenen Ermittlern besteht. Detekteien die bundesweite Niederlassungen mit festangestellten Mitarbeitern betreiben, gibt es nicht!
Bei unserem vereinfachten Honorarmodell für Observationen berechnen wir stets nur den vereinbarten Stundensatz, die gefahrenen Einsatzkilometer ab Einsatzort und eine individuelle Tagespauschale je eingesetzten Detektiv. Somit ist eine kalkulierbare Kostenkontrolle für das Auftragsbudget unserer Mandanten gewährleistet.
Auch wenn einige unserer Mitbewerber die Meinung vertreten, dass für jede Observationsmaßnahme der Einsatz von mindestens drei oder vier Detektiven erforderlich ist, vertreten wir getreu dem Motto „Klasse statt Masse“ die Auffassung, dass unter normalen Umständen der Einsatz von zwei erfahrenen Berufsdetektiven vollkommen ausreichend ist. Denn nicht etwa die Anzahl der Observanten am Einsatzort gewährleistet eine ordnungsgemäße Auftragsbearbeitung, sondern die Qualität und Erfahrung jedes einzelnen Detektivs. Bei uns werden weder Praktikanten noch Berufsanfänger beschäftigt.
Detektivkosten sind erstattbar
Die Kosten für einen Detektiveinsatz sind dann von der observierten Person zu übernehmen, wenn die Ermittlungen zur Erhärtung eines konkreten Verdachts erforderlich waren und die Detektivkosten nicht unverhältnismäßig hoch sind. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Beauftragung einer Detektei durch Privatpersonen oder Firmen vorgenommen wurde.
Folgende Gerichtsurteile dienen nicht als Rechtsberatung:
OLG Koblenz, Az. 14NW671/90 Vorprozessuale Detektivkosten sind erstattungsfähig, wenn die Einschaltung einer Detektei in Zusammenhang mit einem Rechtsstreit steht und die Beauftragung des Detektivs bei objektiver Betrachtung aus der Sicht der Partei zur Führung des Rechtsstreites - im Hinblick auf eine zweckentsprechende, gerichtliche Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung - notwendig im Sinne von § 91, Abs. 1 ZPO war.
LAG Rheinland-Pfalz, Az 5 Sa 540/99 Der Arbeitnehmer, der sich während einer ärztlichen attestierten Arbeitsunfähigkeit genesungswidrig verhält, begeht eine vorsätzliche Vertragspflichtverletzung, die ihn, dem Arbeitgeber gegenüber, zum Schadenersatz verpflichtet. Die Schadenersatzpflicht erstreckt sich auf alle Aufwendungen des Arbeitgebers, soweit sie nach den Umständen des Falles als notwendig anzusehen sind. Dazu können auch die Kosten für die Beauftragung einer Detektei gehören, wenn konkrete Verdachtsmomente dazu Anlass gegeben haben.
LG Aachen, Az.: 5 T 75/85 Lässt ein Gläubiger die Anschrift eines Schuldners durch ein Detektivbüro ermitteln, weil der Schuldner sich polizeilich nicht gemeldet hat, so sind die hierdurch entstandenen Kosten vom Schuldner zu erstatten.
Finanzgericht Hessen, Az. 8 K 3370/88, EFG. 89, S. 576 Ist der Auftraggeber einer Detektei ein Gewerbetreibender oder Freiberufler, so ist in der Regel die Rechnung einer Detektei als Betriebsausgabe absetzbar.
AG Hessen, Az. 8K3370/88 Detektiv Kosten sind auch privat absetzbar, wenn zuvor ein konkreter Verdacht bestand.