Was kos­tet ein Detek­tiv? Detektiv­kosten im Über­blick

Wie es in der Detek­tei - Bran­che üblich ist, wer­den die Detektiv­kosten in der Regel nach dem erbrach­ten Zeit­auf­wand berech­net und sind in den meis­ten Fäl­len erstatt­bar oder steu­er­lich absetz­bar. Infor­mie­ren Sie sich kos­ten­frei und unver­bind­lich bei einem aus­führ­li­chen Bera­tungs­ge­spräch.

detektivkostenAls seriö­se Pri­vat­de­tek­tei oder Wirtschafts­detektei legen wir gro­ßen Wert auf Kun­den­nä­he und Trans­pa­renz. Dazu gehört nicht nur unser ver­ein­fach­tes Hono­rar­mo­dell, son­dern auch, dass unse­re Kun­den bereits vor Ver­trags­ab­schluss gründ­lich, nach­voll­zieh­bar und offen über alle anfal­len­den Kos­ten auf­ge­klärt wer­den. Dies geschieht in einem aus­führ­li­chen, unver­bind­li­chen und selbst­ver­ständ­lich kos­ten­lo­sen Bera­tungs­ge­spräch mit dem Inha­ber der Detek­tei Sil­ber. Unser Ver­spre­chen an Sie: Kei­ne ver­steck­ten Kos­ten!

Bit­te beach­ten Sie: Je nach Schwie­rig­keits­grad des Auf­tra­ges kön­nen die Detektiv­kosten für eine Obser­va­ti­ons­maß­nah­me bedingt durch den ver­mehr­ten Arbeits­auf­wand und die Anzahl der ein­zu­set­zen­den Obser­van­ten am Ein­satz­ort vari­ie­ren. Wir berech­nen weder Nacht- noch Wochen­end­zu­schlä­ge für Beob­ach­tungs­maß­nah­men. Ermitt­lun­gen jeg­li­cher Art ver­su­chen wir stets als Pau­schal­ho­no­rar anzu­bie­ten.

Obser­va­ti­ons­maß­nah­me:
Stun­den­satz ab 59,50€ je Detek­tiv
kein Nacht- und Wochen­end­zu­schlag

Ein­schleu­sun­gen:
Stun­den­satz je Detek­tiv ab 90,00€
kein Nacht- und Wochen­end­zu­schlag

! Detektiv­kosten bun­des­weit erst ab Ein­satz­ort !

Ermitt­lun­gen jeg­li­cher Art:
Pau­schal­ho­no­rar je nach Fall
und Umfang der Ermitt­lung

GPS - Sen­der - Ver­mie­tung:*
je Tag inkl. Aus­wer­tung ab 95,00€
für Lang­zeit­ein­satz auf Anfra­ge

Alle auf­ge­führ­ten Prei­se sind Brut­to­prei­se und somit inklu­si­ve gesetz­li­cher MwSt.

Kos­ten für einen Detek­tiv - Ein­satz fair und trans­pa­rent

Da wir unse­ren Kun­den eine qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge Obser­va­ti­on oder Ermitt­lung zu bezahl­ba­ren Kon­di­tio­nen anbie­ten möch­ten, sind wir stets auf die Ver­mei­dung unnö­ti­ger Kos­ten bedacht, da die­se in zahl­rei­chen Fäl­len direkt an die Kun­den wei­ter­ge­tra­gen wer­den. Daher ver­zich­ten wir bewusst auf die kost­spie­li­ge Ein­rich­tung und Unter­hal­tung wei­te­rer Stand­or­te (bzw. bun­des­wei­te Büro­adres­sen nebst Orts­vor­wah­len), auf Mit­glied­schaf­ten in Detek­tiv-Ver­bän­den, sowie auf über­teu­er­te Wer­be­maß­nah­men für frag­wür­di­ge Zer­ti­fi­ka­te und DIN-Nor­men.

vereinfachte detektivkostenUm Ihnen die Dienst­leis­tung unse­rer Detek­tei den­noch im gesam­ten Bun­des­ge­biet kos­ten­ef­fi­zi­ent anbie­ten zu kön­nen, agie­ren wir mit einem deutsch­land­wei­ten Detek­tiv-Netz­werk, wel­ches aus­schließ­lich aus pro­fes­sio­nel­len Obser­van­ten oder erfah­re­nen Ermitt­lern besteht. Detek­tei­en die bun­des­wei­te Nie­der­las­sun­gen mit fest­an­ge­stell­ten Mitarbeitern in einem Büro vor Ort betrei­ben, gibt es defi­ni­tiv nicht!

Bei unse­rem ver­ein­fach­ten Hono­rar­mo­dell für Obser­va­tio­nen (Beob­ach­tungs­maß­nah­men) berech­nen wir stets nur den ver­ein­bar­ten Stun­den­satz, die gefah­re­nen Ein­satz­ki­lo­me­ter ab Ein­satz­ort und eine indi­vi­du­el­le Tages­grund­pau­scha­le je ein­ge­setz­ten Detek­tiv. Somit ist eine kal­ku­lier­ba­re Kos­ten­kon­trol­le für das Auf­trags­bud­get unse­rer Man­dan­ten gewähr­leis­tet.

Auch wenn eini­ge unse­rer Mit­be­wer­ber die Mei­nung ver­tre­ten, dass für jede Obser­va­ti­ons­maß­nah­me der Ein­satz von min­des­tens drei oder vier Detek­ti­ven erfor­der­lich ist, ver­tre­ten wir getreu dem Mot­to „Klas­se statt Mas­se“ die Auf­fas­sung, dass unter nor­ma­len Umstän­den der Ein­satz von zwei erfah­re­nen Berufs­de­tek­ti­ven voll­kom­men aus­rei­chend ist. Denn nicht etwa die Anzahl der Obser­van­ten am Ein­satz­ort gewähr­leis­tet eine ord­nungs­ge­mä­ße Auf­trags­be­ar­bei­tung, son­dern die Qua­li­tät und Erfah­rung jedes ein­zel­nen Detek­tivs. Bei uns wer­den weder Prak­ti­kan­ten noch Berufs­an­fän­ger beschäf­tigt.

Detektiv­kosten einer Detek­tei sind erstatt­bar

Die Kos­ten für einen Detek­tiv­ein­satz sind dann von der ver­ur­sa­chen­den Per­son zu über­neh­men, wenn die Ermitt­lun­gen oder Beob­ach­tungs­maß­nah­men zur Erhär­tung eines kon­kre­ten Ver­dachts erfor­der­lich waren und die Detektiv­kosten nicht unver­hält­nis­mä­ßig hoch aus­ge­fal­len sind. Hier­bei spielt es kei­ne Rol­le, ob die Beauf­tra­gung einer Detek­tei durch Pri­vat­per­so­nen oder Fir­men vor­ge­nom­men wur­de.

Las­sen Sie sich als Auf­trag­ge­ber stets aus­führ­lich über die Her­an­ge­hens­wei­se der Detek­tei in Ihrem Ermitt­lungs­fall auf­klä­ren. Tre­ten hier schon Unsi­cher­hei­ten bei der Erst-Bera­tung auf, kon­tak­tie­ren Sie lie­ber einen ande­ren Dienst­leis­ter. Bevor eine Beauf­tra­gung erfolgt, soll­te der Dienst­leis­tungs­ver­trag auf ver­steck­te Kos­ten über­prüft wer­den. Eine seriö­se Detek­tei stellt Ihnen vor­ab unver­bind­lich einen Ver­trag zur Ver­fü­gung. Bit­te ach­ten Sie dar­auf, dass von Ihnen ver­trau­li­che Infor­ma­tio­nen erst über­mit­telt wer­den, wenn Sie den Auf­trag auch ver­ge­ben möch­ten.

Fol­gen­de Gerichts­ur­tei­le die­nen nicht als Rechts­be­ra­tung:

gerichtsurteil detektivkostenOLG Koblenz, Az. 14NW671/90 Vor­pro­zes­sua­le Detektiv­kosten sind erstat­tungs­fä­hig, wenn die Ein­schal­tung einer Detek­tei in Zusam­men­hang mit einem Rechts­streit steht und die Beauf­tra­gung des Detek­tivs bei objek­ti­ver Betrach­tung aus der Sicht der Par­tei zur Füh­rung des Rechts­strei­tes - im Hin­blick auf eine zweck­ent­spre­chen­de, gericht­li­che Rechts­ver­fol­gung oder Rechts­ver­tei­di­gung - not­wen­dig im Sin­ne von § 91, Abs.1 ZPO war.

LAG Rhein­land-Pfalz, Az 5 Sa 540/99 Der Arbeit­neh­mer, der sich wäh­rend einer ärzt­li­chen attes­tier­ten Arbeits­un­fä­hig­keit gene­sungs­wid­rig ver­hält, begeht eine vor­sätz­li­che Ver­trags­pflicht­ver­let­zung, die ihn, dem Arbeit­ge­ber gegen­über, zum Scha­den­er­satz ver­pflich­tet. Die Scha­den­er­satz­pflicht erstreckt sich auf alle Auf­wen­dun­gen des Arbeit­ge­bers, soweit sie nach den Umstän­den des Fal­les als not­wen­dig anzu­se­hen sind. Dazu kön­nen auch die Kos­ten für die Beauf­tra­gung einer Detek­tei gehö­ren, wenn kon­kre­te Ver­dachts­mo­men­te dazu Anlass gege­ben haben.

LG Aachen, Az.: 5 T 75/85 Lässt ein Gläu­bi­ger die Anschrift eines Schuld­ners durch ein Detek­tiv­bü­ro ermit­teln, weil der Schuld­ner sich poli­zei­lich nicht gemel­det hat, so sind die hier­durch ent­stan­de­nen Kos­ten vom Schuld­ner zu erstat­ten.

Finanz­ge­richt Hes­sen, Az. 8 K 3370/88, EFG. 89, S. 576 Ist der Auf­trag­ge­ber einer Detek­tei ein Gewer­be­trei­ben­der oder Frei­be­ruf­ler, so ist in der Regel die Rech­nung einer Detek­tei als Betriebs­aus­ga­be absetz­bar.

AG Hes­sen, Az. 8K3370/88 Detek­tiv Kos­ten sind auch pri­vat absetz­bar, wenn zuvor ein kon­kre­ter Ver­dacht bestand.

Warum wir?

In der Rubrik "Warum wir" zählen wir Ihnen einige gute Gründe auf, die für Sie von Vorteil sind, unsere Detektei mit Ihrem Anliegen zu beauftragen.

Entscheiden Sie selbst nach einer ausführlichen Beratung zu Ihrem Fall, welche wir fernmündlich oder an einem Wunsch-Ort Ihrer Wahl realisieren.

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