Wirtschafts­detektei – Wirt­schafts­de­tek­tiv zuver­läs­sig im Ein­satz

Sie haben den Ver­dacht, dass einer Ihrer Ange­stell­ten oder Mit­be­wer­ber Ihrem Unter­neh­men vor­sätz­lich scha­den will? Sie ver­mu­ten, dass einer Ihrer Mit­ar­bei­ter im Kran­ken­stand einem wei­te­ren Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis nach­geht, um sich etwas dazu­zu­ver­die­nen? Sie zwei­feln an der Rich­tig­keit der Stun­den- oder Kilo­me­ter­ab­rech­nung eines Außen­dienst­mit­ar­bei­ters und haben den Ver­dacht auf Abrech­nungs­be­trug?

wirtschaftsdetektei - wirtschaftsdetektivWirt­schafts­de­lik­te wie Betriebs­spio­na­ge, unlau­te­rer Wett­be­werb, Kor­rup­ti­on, Betrug, Unter­schla­gung oder Dieb­stahl sind in der deut­schen Wirt­schafts­welt schon lan­ge kei­ne Sel­ten­heit mehr und ver­ur­sa­chen jähr­lich Schä­den in Mil­li­ar­den­hö­he. Neben Kon­kur­ren­ten sind es dabei häu­fig alt­ge­dien­te Mit­ar­bei­ter mit aus­ge­präg­ten Unter­neh­mens­kennt­nis­sen und gro­ßem Rück­halt inner­halb der Fir­ma, wel­che gezielt das Ver­trau­en ihrer Vor­ge­setz­ten miss­brau­chen und dabei für lan­ge Zeit unent­deckt blei­ben kön­nen.

Doch auch wenn man sicher ist, dass etwas in der eige­nen Fir­ma nicht mit rech­ten Din­gen zugeht, soll­te man unter allen Umstän­den ver­mei­den, vor­ei­li­ge Schlüs­se zu zie­hen und even­tu­ell unschul­di­ge Mit­ar­bei­ter zu belas­ten. Doch gera­de im Wirt­schafts­sek­tor gestal­tet sich die Suche nach hand­fes­ten Bewei­sen und eine eigen­stän­di­ge Über­füh­rung des Täters häu­fig schwie­rig.

Auf­klä­rung von Wirt­schafts­de­lik­ten durch unse­re Wirtschafts­detektei

Unse­re Wirt­schafts­de­tek­ti­ve sind täg­lich bun­des­weit für gro­ße Unter­neh­men und klei­ne­re Fir­men im Ein­satz, wenn es um die Auf­klä­rung von Wirt­schafts­de­lik­ten jeg­li­cher Art geht. Dabei arbei­tet unse­re Detek­tei aus­schließ­lich mit Berufs­de­tek­ti­ven, wel­che sich auf Obser­va­tio­nen und Ermitt­lun­gen in den ver­schie­dens­ten Berei­chen der Wirt­schafts­kri­mi­na­li­tät spe­zia­li­siert haben und eine lang­jäh­ri­ge Erfah­rung auf die­sem Gebiet vor­wei­sen kön­nen.

Ihr Vor­teil: Wir betrei­ben kei­nen Sicher­heits­dienst, daher wird bei einer beauf­trag­ten Maß­nah­me auch kein Sicher­heits­per­so­nal mit wenig oder kei­ner­lei Erfah­rung, ein­ge­setzt. Somit ist eine effek­ti­ve und pro­fes­sio­nel­le Auf­trags­be­ar­bei­tung durch erfah­re­ne Berufs­de­tek­ti­ve gewähr­leis­tet.

Das Wirt­schafts­de­tek­tiv Team klärt den Sach­ver­halt in Ihrem Unter­neh­men auf und agiert dabei ziel­ori­en­tiert und unter Ein­satz neu­es­ter Tech­nik, sodass Ihnen, am Ende der Ermitt­lungs­ar­beit, stich­hal­ti­ge und gerichts­ver­wert­ba­re Bewei­se vor­lie­gen. Die Obser­va­ti­ons­ar­beit unse­rer Detek­ti­ve erfolgt selbst­ver­ständ­lich ver­deckt, sodass die zu über­prü­fen­den Per­so­nen nichts von der Maß­nah­me unse­rer Ermitt­ler mit­be­kom­men.

Was ist bei Obser­va­tio­nen zu beach­ten? Eine unauf­fäl­li­ge Beob­ach­tung (Obser­va­ti­on) von Per­so­nen kann sel­ten mit nur einem Obser­van­ten durch­ge­führt wer­den. Im Gegen­satz zu eini­gen Mit­be­wer­bern, die stets eine Beob­ach­tungs­maß­nah­me mit min­des­tens vier Per­so­nen ein­pla­nen, agiert unse­re Wirtschafts­detektei bei Obser­va­tio­nen vor­erst mit zwei erfah­re­nen Obser­van­ten. Soll­te sich wäh­rend der Maß­nah­me her­aus­stel­len, dass wei­te­res Per­so­nal nötig ist, wird dies mit unse­ren Kli­en­ten bespro­chen.

Unser pro­fes­sio­nel­les Wirt­schafts­de­tek­tiv Team beauf­tra­gen

In einem aus­führ­li­chen Gespräch erör­tern wir mit Ihnen, basie­rend auf Ihrem Ver­dacht, unter Berück­sich­ti­gung Ihrer Vor­stel­lun­gen sowie Wün­sche und ange­passt an die indi­vi­du­el­len Rah­men­be­din­gun­gen Ihres Unter­neh­mens, die Vor­ge­hens­wei­se für die geplan­te Maß­nah­me. Hier­bei koope­rie­ren wir selbst­ver­ständ­lich auch ger­ne mit Ihrer Rechts­ab­tei­lung bzw. Ihrem Rechts­bei­stand. Falls erfor­der­lich, ist auch das Ein­schleu­sen eines Detek­tivs in Ihr Unter­neh­men mög­lich.

wirtschaftsdetektei beauftragenWäh­rend der beauf­trag­ten Maß­nah­me haben Sie jeder­zeit die Mög­lich­keit, den aktu­el­len Ermitt­lungs­stand bei der Ein­satz­lei­tung unse­rer Detek­tei zu erfra­gen. Soll­te es not­wen­dig sein, infor­mie­ren wir Sie umge­hend über wich­ti­ge Ereig­nis­se am Ein­satz­ort, um das wei­te­re Vor­ge­hen mit Ihnen und / oder Ihrem Rechts­bei­stand zu bespre­chen. Die Detek­ti­ve, wel­che Ihren Auf­trag bear­bei­ten, erhal­ten von uns nur die auf­trags­re­le­van­ten Daten, somit blei­ben Sie als Auf­trag­ge­ber unbe­kannt.

Nach Abschluss der Ermitt­lungs­ar­bei­ten erhal­ten Sie von uns einen detail­lier­ten Bericht mit aus­sa­ge­kräf­ti­gem Foto- und / oder Video­ma­te­ri­al, wel­cher vor Gericht als Beweis­mit­tel zuge­las­sen ist. Dar­über hin­aus ste­hen Ihnen auch unse­re an den Ermitt­lun­gen betei­lig­ten Detek­ti­ve als Zeu­gen vor Gericht zur Ver­fü­gung. Falls sich der Ver­dacht des Ver­ge­hens wäh­rend unse­rer Obser­va­ti­on oder Ermitt­lung bestä­tigt haben soll­te, ist es mög­lich, die ent­stan­de­nen Detektiv­kosten vor Gericht gel­tend zu machen.

Fol­gen­des Gerichts­ur­teil dient nicht der Rechts­be­ra­tung: OLG Koblenz, Az. 14NW671/90 Vor­pro­zes­sua­le Detektiv­kosten sind erstat­tungs­fä­hig, wenn die Ein­schal­tung einer Detek­tei in Zusam­men­hang mit einem Rechts­streit steht und die Beauf­tra­gung des Detek­tivs bei objek­ti­ver Betrach­tung aus der Sicht der Par­tei zur Füh­rung des Rechts­strei­tes - im Hin­blick auf eine zweck­ent­spre­chen­de, gericht­li­che Rechts­ver­fol­gung oder Rechts­ver­tei­di­gung - not­wen­dig im Sin­ne von § 91, Abs. 1 ZPO war.

Auch wenn Sie die Ange­le­gen­heit außer­ge­richt­lich regeln möch­ten, soll­ten Sie auf jeden Fall Bewei­se sichern! Denn auch wenn Sie erst ein­mal kei­nen Arbeits­ge­richts­pro­zess anstre­ben, ist es wich­tig zu wis­sen, wer Ihr Ver­trau­en miss­braucht und Ihrem Unter­neh­men scha­det. Zudem sind die ent­stan­de­nen Kos­ten für eine Detek­tei steu­er­lich absetz­bar.

Unse­re Pri­vat- und Wirtschafts­detektei ermit­telt und obser­viert ver­deckt, sodass die zu obser­vie­ren­de Per­son nichts von dem Detek­tiv­ein­satz mit­be­kommt. Dadurch ent­steht für Sie der Vor­teil, dass Sie nach Erhalt der Beweis­ma­te­ria­li­en in aller Ruhe ent­schei­den kön­nen, wie Sie gegen Ihren gege­be­nen­falls über­führ­ten Ange­stell­ten vor­ge­hen möch­ten.

Aus­zug der Ein­satz­mög­lich­kei­ten unse­rer Pri­vat- und Wirtschafts­detektei:

Sie möch­ten uns in einer ande­ren Ange­le­gen­heit beauf­tra­gen? Stel­len Sie bit­te Ihre Anfra­ge über unser Kon­takt­for­mu­lar, oder kon­tak­tie­ren Sie uns über die gebüh­ren­freie Ser­vice-Num­mer. Wir bera­ten Sie ger­ne!

Warum wir?

In der Rubrik "Warum wir" zählen wir Ihnen einige gute Gründe auf, die für Sie von Vorteil sind, unsere Detektei mit Ihrem Anliegen zu beauftragen.

Entscheiden Sie selbst nach einer ausführlichen Beratung zu Ihrem Fall, welche wir fernmündlich oder an einem Wunsch-Ort Ihrer Wahl realisieren.

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  • kostenfreie Erstberatung
  • pers. Ansprechpartner
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  • keine versteckten Kosten
  • kostenfreie Berichte
  • und Bilddokumentation
  • Pauschalhonorar möglich

Vorsicht vor versteckten Kosten!

Bevor Sie eine Detektei beauftragen, achten Sie auf versteckte Kosten im Vertrag. Einige unserer Mitbewerber locken mit einem günstigen Stundensatz und berechnen Zusatz-Kosten. Achten Sie auch auf die Anzahl der vereinbarten Detektive für den Auftrag.

In unserer Rubrik "FAQ" haben wir Ihnen Antworten auf oft gestellte Fragen rund um das Thema Beauftragung einer Detektei bereitgestellt.

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