Überführung von Stalker durch unsere Detektei
Verfolgungen, nächtliche Telefonanrufe und Drohungen – dies sind nur einige der Handlungen, welche unter dem Begriff „Stalking“ (Engl.: „Nachstellen“) zusammengefasst werden. Doch nicht nur prominente Persönlichkeiten haben mit den Folgen von Stalking zu kämpfen. Das professionelle Detektiv Team unserer Detektei überführt für Sie den Stalker.
Neuesten Schätzungen zufolge wird jeder achte Bundesbürger mindestens einmal in seinem Leben zum Opfer eines Stalking-Zwischenfalls. Drohbriefe ohne Absender, ungewollte Geschenke, das permanente Gefühl, beobachtet zu werden oder ähnlich unangenehme oder sogar beängstigende Situationen – für viele Betroffene wird der Alltag durch die Handlungen Ihrer Stalker zur wahren Belastungsprobe, wobei, je nach Dauer und Intensität der Vorfälle, auch seelische und körperliche Schäden keine Seltenheit sind.
Die Detektive unserer Privatdetektei können eine langjährige Erfahrung in der Ermittlungs- und Observationsarbeit in Fällen von Stalking vorweisen und sind bundesweit innerhalb kurzer Vorlaufzeit für Sie einsatzbereit. Wenn sich der Verdacht auf Stalking bestätigen sollte, sind die Kosten für den Detektiveinsatz voll erstattungsfähig.
Was ist Stalking und wen betrifft es?
Stalking ist eine geschlechtsunabhängige Straftat, welche die Belästigung, Nötigung oder Nachstellung einer Person umfasst. Auch wenn die meisten Fälle von Stalking aus der Welt der Prominenten bekannt sind, tritt dieses Vergehen in sämtlichen Gesellschaftsschichten auf. Dabei kann diese Straftat unterschiedliche Ausmaße annehmen: Von der harmlosen, aber dennoch nervtötenden Liebelei über schwere Belästigung, Verfolgung und Nötigung, welche die Opfer eines Stalkers in ihrem Alltag einschränken und schwerwiegende psychische Schäden verursachen können, bis hin zu gefährlichen Gewaltausbrüchen, welche in schwerer Körperverletzung oder sogar mit Mord enden können.
Genau wie die Ausprägungen unterscheiden sich auch die Tatmotive der Stalker, auch wenn sich die meisten Motive, und somit auch ein Großteil der von unserer Detektei bearbeiteten Fälle, rund um das Thema Liebe drehen: Eine nicht akzeptierte Trennung, rasende Eifersucht oder schlicht und einfach die Tatsache, dass die eigenen Gefühle vom Opfer nicht erwidert werden – diese Gründe sind für zahlreiche Täter bereits ausreichend, um ihren Opfern das Leben sprichwörtlich zur Hölle zu machen.
So ist es auch kein Wunder, dass es sich bei der Mehrheit aller Stalking-Fälle um das Resultat einer zerbrochenen Beziehung handelt. Und genau aus diesem Grund kennen die meisten Stalker ihre Opfer sehr gut: Sie wissen, wo sie wohnen, wo sie arbeiten oder wo sie gerne ihre Freizeit verbringen – ideale Voraussetzungen, um seiner "Zielperson" nachzustellen oder diese sogar gezielt terrorisieren zu können.
Strafrechtliche Konsequenzen für Stalker – das Anti-Stalking-Gesetz
Auch wenn ein deutlicher Verdacht auf Stalking besteht, werden Polizei und Staatsanwaltschaft nicht zwangsläufig aktiv. Denn die staatlichen Organe verfolgen die sogenannte einfache Nachstellung nur auf Antrag, es sei denn, dass ein spezielles öffentliches Interesse (§ 238 Abs. 4 StGB) angenommen wird.
Gerade in schwerwiegenden Fällen ist es deshalb ratsam, sich die Hilfe einer professionellen Detektei zu suchen, welche die Schwere der Straftat lückenlos dokumentiert und so die Beweise beschaffen kann, welche Sie benötigen, um effektiv gegen die Stalking-Attacken vorgehen zu können.
Lange Zeit hatten Stalker keine ernsthaften rechtlichen Konsequenzen zu befürchten. Doch mit der Einführung des Anti-Stalking-Gesetzes (§ 238 StGB) hat sich die Situation maßgeblich verändert. Wer nun anderen Menschen beharrlich nachstellt, muss mit Geldstrafen und einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren rechnen, bei schwerwiegenden Folgen bis hin zum Tod drohen 10 Jahre Freiheitsstrafe. Bei besonders schweren Fällen von Stalking gibt es - infolge der gleichfalls erfolgten Anpassung des § 112a StPO – zudem vereinfachte Möglichkeiten, den Stalker in Untersuchungshaft nehmen zu lassen.
Wie können Stalker durch unsere Detektei überführt werden?
Unser Detektiv Team observiert Sie verdeckt und diskret in Ihrem Lebensalltag, sichert stichhaltige Beweise und dokumentiert lückenlos alle Handlungen oder Übergriffe der verdächtigen Person, welche dem Tatbestand des Stalking entsprechen. Unsere erfahrenen Observanten erkennen Gefahrensituationen, greifen in diesen sofort ein und verständigen die örtliche Polizei, damit eine Anzeige ertstattet werden kann.
Sollten Sie bereits vor Beginn der Ermittlungen wissen, von welcher Person Sie belästigt werden, wird diese ebenfalls observiert, um festzustellen, ob und in welchen Ausmaß diese Ihnen nachstellt. Sollte sich der Verdacht auf Stalking bestätigen, erhalten Sie von unserer Detektei einen ausführlichen Feststellungsbericht inklusive aussagekräftigem Foto- und/ oder Videomaterial, welcher auch vor Gericht Bestand hat. In solch einem Fall können die Detektivkosten in einem Zivilverfahren eingeklagt werden. Selbstverständlich stehen Ihnen auch alle am Einsatz beteiligten Ermittler als Zeugen zur Verfügung. So können Sie die Straftat eindeutig belegen, die notwendigen Schritte einleiten und sich wieder rundum sicher fühlen.