Über­füh­rung von Stal­ker durch unse­re Detek­tei

Ver­fol­gun­gen, nächt­li­che Tele­fon­an­ru­fe und Dro­hun­gen – dies sind nur eini­ge der Hand­lun­gen, wel­che unter dem Begriff „Stal­king“ (Engl.: „Nach­stel­len“) zusam­men­ge­fasst wer­den. Doch nicht nur pro­mi­nen­te Per­sön­lich­kei­ten haben mit den Fol­gen von Stal­king zu kämp­fen. Das pro­fes­sio­nel­le Detek­tiv Team unse­rer Detek­tei über­führt für Sie den Stal­ker.

stalkerNeu­es­ten Schät­zun­gen zufol­ge wird jeder ach­te Bun­des­bür­ger min­des­tens ein­mal in sei­nem Leben zum Opfer eines Stal­king-Zwi­schen­falls. Droh­brie­fe ohne Absen­der, unge­woll­te Geschen­ke, das per­ma­nen­te Gefühl, beob­ach­tet zu wer­den oder ähn­lich unan­ge­neh­me oder sogar beängs­ti­gen­de Situa­tio­nen – für vie­le Betrof­fe­ne wird der All­tag durch die Hand­lun­gen Ihrer Stal­ker zur wah­ren Belas­tungs­pro­be, wobei, je nach Dau­er und Inten­si­tät der Vor­fäl­le, auch see­li­sche und kör­per­li­che Schä­den kei­ne Sel­ten­heit sind.

Die Detek­ti­ve unse­rer Pri­vat­de­tek­tei kön­nen eine lang­jäh­ri­ge Erfah­rung in der Ermitt­lungs- und Obser­va­ti­ons­ar­beit in Fäl­len von Stal­king vor­wei­sen und sind bun­des­weit inner­halb kur­zer Vor­lauf­zeit für Sie ein­satz­be­reit. Wenn sich der Ver­dacht auf Stal­king bestä­ti­gen soll­te, sind die Kos­ten für den Detek­tiv­ein­satz voll erstat­tungs­fä­hig.

Was ist Stal­king und wen betrifft es?

Stal­king ist eine geschlechts­un­ab­hän­gi­ge Straf­tat, wel­che die Beläs­ti­gung, Nöti­gung oder Nach­stel­lung einer Per­son umfasst. Auch wenn die meis­ten Fäl­le von Stal­king aus der Welt der Pro­mi­nen­ten bekannt sind, tritt die­ses Ver­ge­hen in sämt­li­chen Gesell­schafts­schich­ten auf. Dabei kann die­se Straf­tat unter­schied­li­che Aus­ma­ße anneh­men: Von der harm­lo­sen, aber den­noch nerv­tö­ten­den Lie­be­lei über schwe­re Beläs­ti­gung, Ver­fol­gung und Nöti­gung, wel­che die Opfer eines Stal­kers in ihrem All­tag ein­schrän­ken und schwer­wie­gen­de psy­chi­sche Schä­den ver­ur­sa­chen kön­nen, bis hin zu gefähr­li­chen Gewalt­aus­brü­chen, wel­che in schwe­rer Kör­per­ver­let­zung oder sogar mit Mord enden kön­nen.

Genau wie die Aus­prä­gun­gen unter­schei­den sich auch die Tat­mo­ti­ve der Stal­ker, auch wenn sich die meis­ten Moti­ve, und somit auch ein Groß­teil der von unse­rer Detek­tei bear­bei­te­ten Fäl­le, rund um das The­ma Lie­be dre­hen: Eine nicht akzep­tier­te Tren­nung, rasen­de Eifer­sucht oder schlicht und ein­fach die Tat­sa­che, dass die eige­nen Gefüh­le vom Opfer nicht erwi­dert wer­den – die­se Grün­de sind für zahl­rei­che Täter bereits aus­rei­chend, um ihren Opfern das Leben sprich­wört­lich zur Höl­le zu machen.

So ist es auch kein Wun­der, dass es sich bei der Mehr­heit aller Stal­king-Fäl­le um das Resul­tat einer zer­bro­che­nen Bezie­hung han­delt. Und genau aus die­sem Grund ken­nen die meis­ten Stal­ker ihre Opfer sehr gut: Sie wis­sen, wo sie woh­nen, wo sie arbei­ten oder wo sie ger­ne ihre Frei­zeit ver­brin­gen – idea­le Vor­aus­set­zun­gen, um sei­ner "Ziel­per­son" nach­zu­stel­len oder die­se sogar gezielt ter­ro­ri­sie­ren zu kön­nen.

Straf­recht­li­che Kon­se­quen­zen für Stal­ker – das Anti-Stal­king-Gesetz

Auch wenn ein deut­li­cher Ver­dacht auf Stal­king besteht, wer­den Poli­zei und Staats­an­walt­schaft nicht zwangs­läu­fig aktiv. Denn die staat­li­chen Orga­ne ver­fol­gen die soge­nann­te ein­fa­che Nach­stel­lung nur auf Antrag, es sei denn, dass ein spe­zi­el­les öffent­li­ches Inter­es­se (§ 238 Abs. 4 StGB) ange­nom­men wird.

Gera­de in schwer­wie­gen­den Fäl­len ist es des­halb rat­sam, sich die Hil­fe einer pro­fes­sio­nel­len Detek­tei zu suchen, wel­che die Schwe­re der Straf­tat lücken­los doku­men­tiert und so die Bewei­se beschaf­fen kann, wel­che Sie benö­ti­gen, um effek­tiv gegen die Stal­king-Atta­cken vor­ge­hen zu kön­nen.

Lan­ge Zeit hat­ten Stal­ker kei­ne ernst­haf­ten recht­li­chen Kon­se­quen­zen zu befürch­ten. Doch mit der Ein­füh­rung des Anti-Stal­king-Geset­zes (§ 238 StGB) hat sich die Situa­ti­on maß­geb­lich ver­än­dert. Wer nun ande­ren Men­schen beharr­lich nach­stellt, muss mit Geld­stra­fen und einer Frei­heits­stra­fe von bis zu 3 Jah­ren rech­nen, bei schwer­wie­gen­den Fol­gen bis hin zum Tod dro­hen 10 Jah­re Frei­heits­stra­fe. Bei beson­ders schwe­ren Fäl­len von Stal­king gibt es - infol­ge der gleich­falls erfolg­ten Anpas­sung des § 112a StPO – zudem ver­ein­fach­te Mög­lich­kei­ten, den Stal­ker in Unter­su­chungs­haft neh­men zu las­sen.

Wie kön­nen Stal­ker durch unse­re Detek­tei über­führt wer­den?

Unser Detek­tiv Team obser­viert Sie ver­deckt und dis­kret in Ihrem Lebens­all­tag, sichert stich­hal­ti­ge Bewei­se und doku­men­tiert lücken­los alle Hand­lun­gen oder Über­grif­fe der ver­däch­ti­gen Per­son, wel­che dem Tat­be­stand des Stal­king ent­spre­chen. Unse­re erfah­re­nen Obser­van­ten erken­nen Gefah­ren­si­tua­tio­nen, grei­fen in die­sen sofort ein und ver­stän­di­gen die ört­li­che Poli­zei, damit eine Anzei­ge ert­stat­tet wer­den kann.

Soll­ten Sie bereits vor Beginn der Ermitt­lun­gen wis­sen, von wel­cher Per­son Sie beläs­tigt wer­den, wird die­se eben­falls obser­viert, um fest­zu­stel­len, ob und in wel­chen Aus­maß die­se Ihnen nach­stellt. Soll­te sich der Ver­dacht auf Stal­king bestä­ti­gen, erhal­ten Sie von unse­rer Detek­tei einen aus­führ­li­chen Fest­stel­lungs­be­richt inklu­si­ve aus­sa­ge­kräf­ti­gem Foto- und/ oder Video­ma­te­ri­al, wel­cher auch vor Gericht Bestand hat. In solch einem Fall kön­nen die Detektiv­kosten in einem Zivil­ver­fah­ren ein­ge­klagt wer­den. Selbst­ver­ständ­lich ste­hen Ihnen auch alle am Ein­satz betei­lig­ten Ermitt­ler als Zeu­gen zur Ver­fü­gung. So kön­nen Sie die Straf­tat ein­deu­tig bele­gen, die not­wen­di­gen Schrit­te ein­lei­ten und sich wie­der rund­um sicher füh­len.

Warum wir?

In der Rubrik "Warum wir" zählen wir Ihnen einige gute Gründe auf, die für Sie von Vorteil sind, unsere Detektei mit Ihrem Anliegen zu beauftragen.

Entscheiden Sie selbst nach einer ausführlichen Beratung zu Ihrem Fall, welche wir fernmündlich oder an einem Wunsch-Ort Ihrer Wahl realisieren.

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