Ehe­bruch / Untreue durch Pri­vat­de­tek­tiv auf­klä­ren

Untreue, Fremd­ge­hen, Ehe­bruch, Ver­hält­nis oder Affä­re – es gibt vie­le Namen für die wohl schmerz­haf­tes­te Erfah­rung, die man in einer Bezie­hung erle­ben kann. Und so kann bereits der Ver­dacht, dass man mög­li­cher­wei­se vom Part­ner betro­gen wird, uner­träg­lich sein. Die dis­kre­ten Pri­vat­de­tek­ti­ve der Detek­tei Sil­ber ver­schaf­fen Ihnen Gewiss­heit.

ehebruch detekteiZeh­ren­de Zwei­fel und wach­sen­de Unge­wiss­heit – der Ver­dacht, dass man vom eige­nen Part­ner betro­gen wird, stellt für die meis­ten Men­schen eine har­te emo­tio­na­le Belas­tungs­pro­be dar, wel­che sich längst nicht nur auf den Bezie­hungs­all­tag aus­wirkt. Des­halb ist es beson­ders wich­tig, die Wahr­heit durch einen pro­fes­sio­nel­len Pri­vat­de­tek­tiv her­aus­zu­fin­den, sodass man den Umstän­den ent­spre­chend reagie­ren kann.

Dies ist häu­fig schwie­ri­ger als einem lieb ist, denn natür­lich ver­su­chen die meis­ten der "Fremd­gän­ger" mit aller Macht, ihre Liai­son geheim zu hal­ten. Eine offe­ne Kon­fron­ta­ti­on mit frag­wür­di­gen bzw. nicht stich­hal­ti­gen Bewei­sen, führt in den sel­tens­ten Fäl­len zum gewünsch­ten Ergeb­nis und ver­ur­sacht meist mehr Pro­ble­me anstatt Klar­heit zu schaf­fen. Daher emp­feh­len wir, wenn Sie den Ver­dacht auf ein Fehl­ver­hal­ten in der Part­ner­schaft haben, kei­ne eige­nen Recher­chen anzu­stel­len, oder uner­fah­re­ne Per­so­nen wie z.B. Freun­de oder Ver­wand­te, damit zu beauf­tra­gen.

Wie kann man also Gewiss­heit erlan­gen, ohne dass der Part­ner etwas von dem Ver­dacht bemerkt? Schließ­lich kann auch ein letzt­end­lich unbe­grün­de­ter Ver­dacht unan­ge­neh­me Kon­se­quen­zen für eine Bezie­hung haben, wenn der eigent­lich loya­le Part­ner bemerkt, dass Sie an ihm gezwei­felt haben. Ger­ne ste­hen wir von der Detek­tei Sil­ber für ein kos­ten­frei­es und selbst­ver­ständ­lich dis­kre­tes Bera­tungs­ge­spräch zur Ver­fü­gung.

Mög­li­che Anzei­chen für Ehe­bruch / Untreue

Der Ver­dacht, dass man betro­gen wird, ent­steht sel­ten über Nacht. Viel­mehr sind es meist gewis­se Beob­ach­tun­gen oder Anzei­chen über einen län­ge­ren Zeit­raum, wel­che den Ver­dacht auf Ehe­bruch oder Untreue nahe­le­gen. Dabei kann es sich um deut­li­che Hin­wei­se, aber auch um fei­ne Details bzw. Ver­än­de­rung von bekann­ten Gewohn­hei­ten des Part­ners wie folgt han­deln:

  • unge­wohn­te und teil­wei­se viel­leicht sogar befremd­li­che Han­dy- oder Com­pu­ter-Akti­vi­tä­ten
  • plötz­li­che Häu­fung von Über­stun­den oder Geschäfts­rei­sen
  • ver­däch­ti­ge Abbu­chun­gen und Abhe­bun­gen vom Kon­to
  • emo­tio­na­ler Rück­zug des Part­ners

Dies sind nur eini­ge Bei­spie­le für mög­li­che Anzei­chen bezüg­lich eines Fehl­ver­hal­tens in der Part­ner­schaft. Häu­fen sich die­se Hin­wei­se, liegt es in der Natur des Men­schen, begrün­det durch Miss­trau­en und wach­sen­de Zwei­fel, dass sich das Ver­hal­ten gegen­über dem Part­ner stark ändert. Da das Ver­trau­ens­ver­hält­nis maß­geb­lich dabei gestört wird, kann ein even­tu­ell grund­lo­ser Ver­dacht schnell zur ech­ten Gefahr für eine Bezie­hung wer­den.

Das pro­fes­sio­nel­le Detek­tiv-Team der Detek­tei Sil­ber kön­nen Sie auch beauf­tra­gen, wenn die Treue des Part­ners auf Urlaubs- oder Geschäfts­rei­sen über­prüft wer­den soll.

Bevor Sie zulas­sen, dass Ihre Bezie­hung unter mög­li­cher­wei­se unbe­grün­de­ten Zwei­feln lei­det, soll­ten Sie die­se belas­ten­de Situa­ti­on drin­gend von einer erfah­re­nen Detek­tei auf­klä­ren las­sen – und sich so Klar­heit ver­schaf­fen. Die Auf­trag­ge­ber unse­rer Pri­vat­de­tek­tei sind den aus­füh­ren­den Obser­van­ten und Ermitt­lern selbst­ver­ständ­lich nicht bekannt, da sie nur jene Infor­ma­tio­nen erhal­ten, wel­che für eine effek­ti­ve Auf­trags­durch­füh­rung benö­tigt wer­den.

Beauf­tra­gen Sie das Pri­vat­de­tek­tiv Team der Detek­tei Sil­ber

In einem per­sön­li­chen und aus­führ­li­chen Bera­tungs­ge­spräch wird zunächst geklärt, wann Ihr Part­ner die zeit­li­chen Mög­lich­kei­ten für einen Sei­ten­sprung hat. Auf Basis Ihres Ver­dachts bespre­chen wir mit Ihnen anschlie­ßend die Anzahl der ein­zu­set­zen­den Pri­vat­de­tek­ti­ve und den Zeit­raum, über den Ihr Part­ner von uns ver­deckt obser­viert wer­den soll. Über die Detektiv­kosten wer­den Sie vor Ver­trags­ab­schluss detail­liert auf­ge­klärt, wobei Sie im Ver­trag auch ein Kos­ten­li­mit set­zen kön­nen.

ehebruch detektivGrund­sätz­lich wer­den die Obser­va­ti­ons­maß­nah­men (Beob­ach­tun­gen) von pro­fes­sio­nel­len Berufs­de­tek­ti­ven mit dem nöti­gen Fein­ge­fühl und dem höchs­ten Grad an Dis­kre­ti­on durch­ge­führt, sodass gewähr­leis­tet ist, dass die zu obser­vie­ren­de Per­son nichts von der Maß­nah­me mit­be­kommt. Denn wir wis­sen genau, wel­che Fol­gen eine ent­deck­te Obser­va­ti­on der Ziel­per­son bei nicht bestä­tig­tem Ver­dacht für die Kun­den unse­rer Detek­tei haben kann.

Selbst­ver­ständ­lich kön­nen Sie auch wäh­rend der Dau­er des Auf­tra­ges jeder­zeit den aktu­el­len Ermitt­lungs­stand bei dem per­sön­li­chen Ansprech­part­ner erfra­gen, oder uns wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum Fall über­mit­teln. Nach Been­di­gung der Obser­va­ti­ons­maß­nah­me, erhal­ten Sie von uns einen aus­führ­li­chen Abschluss­be­richt inklu­si­ve gege­be­nen­falls stich­hal­ti­ger Bewei­se und aus­sa­ge­kräf­ti­gem Foto- und / oder Video­ma­te­ri­al. Zudem erstel­len wir einen über­sicht­li­chen Rap­port zu den geleis­te­ten Detek­tiv­stun­den.

Soll­ten die erlang­ten Erkennt­nis­se einer Obser­va­ti­on durch unse­re Detek­tei zu einer Unter­halts­an­ge­le­gen­heit füh­ren, hat der Nach­weis des ein­ma­li­gen "Fremd­ge­hens" meist kaum Gewicht. Obwohl das Schuld­prin­zip in Deutsch­land am 01.07.1977 eigent­lich durch das Zer­rüt­tungs­prin­zip ersetzt wur­de, kann der Nach­weis durch einen Pri­vat­de­tek­tiv bezüg­lich einer fort­ge­setz­ten ehe­li­chen Untreue, unter Umstän­den einen „Unter­halts­ver­wir­kungs­tat­be­stand“ erfül­len. Dem­nach kann die „Schuld­fra­ge“ bei Fol­ge­sa­chen z.B. dem Unter­halt, immer noch eine wich­ti­ge Rol­le spie­len. Daher kann es in die­sem Fall not­wen­dig sein, eine lücken­lo­se Beob­ach­tung über einen län­ge­ren Zeit­raum durch­füh­ren zu las­sen. Die beauf­trag­ten Detek­ti­ve ste­hen dann auch als zuver­läs­si­ge Zeu­gen zur Ver­fü­gung, wenn die Ange­le­gen­heit bei einem Fami­li­en­ge­richt geklärt wer­den muss.

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