Abrech­nungs­be­trug im Außen­dienst

abrechnungsbetrugEin Unter­neh­men setzt erfah­rungs­ge­mäß die bes­ten Ver­triebs­mit­ar­bei­ter im Außen­dienst ein, um den Umsatz der Fir­ma ste­tig wach­sen zu las­sen. Für Ihre Erfol­ge genie­ßen dann Mit­ar­bei­ter im Außen­dienst ganz beson­de­re Ver­güns­ti­gun­gen und Annehm­lich­kei­ten — wie etwa einen Fir­men­wa­gen, mobi­le Tele­fo­ne & Lap­tops und natür­lich auch vie­le Gele­gen­hei­ten, mit den Kun­den bei einem geschäft­li­chen Essen die Details der Ver­trä­ge zu bespre­chen.

Außendienst­mitarbeiter genie­ßen in Unter­neh­men ein ganz beson­de­res Ver­trau­en — basiert die Grund­la­ge der Abrech­nun­gen doch zum gro­ßen Teil auf dem Wahr­heits­ge­halt der Anga­ben und Bele­ge Ihres Mit­ar­bei­ters. Und natür­lich wird über so man­che Marot­te der erfolg­reichs­ten Mit­ar­bei­ter hin­weg gese­hen. Immer­hin geht es um das Errei­chen von Ver­triebs­zie­len, und die­ser Umstand geht stets mit jeder Men­ge Druck “von oben” ein­her. Bei Betrug jedoch soll­ten Sie drin­gend von Nach­sicht auf Kon­se­quenz umschal­ten, um Ihr Unter­neh­men vor grö­ße­ren finan­zi­el­len und mora­li­schen Schä­den zu bewah­ren.

Abrech­nungs­be­trug auf­klä­ren

Bei aller Tole­ranz gibt es Gren­zen, die weder ein Mit­ar­bei­ter noch ein Unter­neh­mer igno­rie­ren darf - und dies sind die Gren­zen von Spe­sen­be­trug und fal­schen Abrech­nun­gen. Soll­ten Sie als Mana­ger oder Geschäfts­füh­rer auf mani­pu­lier­te Kilo­me­ter­ab­rech­nun­gen, zwei­fel­haf­te Bewir­tungs­be­le­ge oder fri­sier­te Stun­den­zet­tel sto­ßen, ist zügi­ges und kon­se­quen­tes Han­deln das Gebot der Stun­de!

Ihr Außendienst­mitarbeiter nimmt im Fal­le eines Betru­ges wis­sent­lich in Kauf, Sie als Arbeit­ge­ber zu finan­zi­ell zu schä­di­gen. Dass er für die­se Straf­tat eine frist­lo­se Ent­las­sung ris­kiert, blen­det der betref­fen­de Mit­ar­bei­ter womög­lich dabei aus.

Was ist bei einem begrün­de­ten Ver­dacht auf Abrech­nungs­be­trug / Spe­sen­be­trug zu tun?

Damit Sie als Unter­neh­mer dem gewis­sen­lo­sen Mit­ar­bei­ter gegen­über hand­lungs­fä­hig sind, benö­ti­gen Sie stich­hal­ti­ge Bewei­se. Sicher­lich möch­ten Sie das ver­trag­lich fest­ge­leg­te Arbeits­ver­hält­nis mit die­sem Mit­ar­bei­ter schnellst­mög­lich been­den, um wei­te­ren Scha­den von Ihrem Unter­neh­men und vor allem auch auf das Team abzu­wen­den. In die­sem Fal­le gibt es kei­ne effek­ti­ve­re Mög­lich­keit der Auf­klä­rung, als unse­re erfah­re­ne Wirtschafts­detektei zu beauf­tra­gen, denn ein Anwalt kann Ihnen erst vor dem Arbeits­ge­richt wir­kungs­voll zur Sei­te ste­hen, wenn Sie ihm stich­hal­ti­ge und lücken­lo­se Bewei­se zur Ver­fü­gung stel­len kön­nen.

Wirtschafts­detektei Sil­ber klärt Abrech­nungs­be­trug auf

Die Wirt­schafts­de­tek­ti­ve unse­rer Detek­tei obser­vie­ren nach einem Ori­en­tie­rungs­ge­spräch mit Ihnen den ver­däch­ti­gen Außendienst­mitarbeiter und erstel­len für Sie einen aus­führ­li­chen Fest­stel­lungs­be­richt. Dabei doku­men­tie­ren die Detek­ti­ve wäh­rend der Obser­va­ti­on die zurück­ge­leg­ten Stre­cken, die Arbeits­zei­ten und Kun­den­ter­mi­ne auch mit­tels stich­hal­ti­ger und aus­sa­ge­kräf­ti­ger Foto- und/ oder Video­be­wei­se. Die Kos­ten für einen Detek­tiv­ein­satz sind erstat­tungs­fä­hig und von der ver­ur­sa­chen­den Per­son zu über­neh­men, wenn ein Betrug durch unse­re Detek­tei nach­ge­wie­sen wer­den konn­te, andern­falls sind Detektiv­kosten steu­er­lich absetz­bar.

Die Detek­tiv-Teams der Detek­tei Sil­ber sind bun­des­weit und über die deut­schen Gren­zen hin­aus für Sie ohne lan­ge Vor­be­rei­tungs­zeit aktiv. Pro­fun­de Erfah­run­gen im Bereich wirt­schaft­li­che Ermitt­lun­gen / Obser­va­tio­nen und unse­re bewähr­te Vor­ge­hens­wei­se gewähr­leis­ten eine hohe Erfolgs­quo­te bei der Auf­klä­rung von Abrech­nungs­be­trug und Spe­sen­be­trug von Außen­dienst­mit­ar­bei­ten.

Blog: Fallbeispiele und Kernkompetenzen der Detektei Silber

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