Lohn­fort­zah­lungs­be­trug von Mitarbeitern durch unse­re Detek­ti­ve auf­de­cken las­sen

Hin­ter vor­ge­hal­te­ner Hand wird das “Krank­fei­ern” ( Lohn­fort­zah­lungs­be­trug ) noch all­zu oft als Kava­liers­de­likt oder Not­wehr im Fal­le nicht geneh­mig­ten Urlaubs gehan­delt. Schaut man sich aus unter­neh­me­ri­scher Sicht den Kos­ten­fak­tor die­ser ver­meint­li­chen Schum­me­lei an, wird der tat­säch­li­che Sach­ver­halt erschre­ckend deut­lich. Laut einer Sta­tis­tik der DAK fehl­te 2016 jeder in Deutsch­land Arbei­ten­de im Durch­schnitt 12,3 Tage krank­heits­be­dingt - Ten­denz stei­gend. Lag der durch­schnitt­li­che Kran­ken­stand im Jah­re 2007 noch bei 3,22% pro Arbeit­neh­mer, schoss die Sta­tis­tik in den fol­gen­den Jah­ren bis auf 4,9% im Jah­re 2017 an.

lohnfortzahlungsbetrugNeben ernst­haf­ten Erkran­kun­gen wie z.B. Rücken­lei­den, Mus­kel-Ske­lett-Erkran­kun­gen und Fäl­le von mas­si­ver psy­chi­scher Belas­tun­gen (Burn­out), die wir hier kei­nes­wegs klein­re­den wol­len, kön­nen wir als bun­des­weit agie­ren­de Wirtschafts­detektei aus Erfah­rung her­aus sagen, dass die Anzahl der auf­ge­klär­ten Betrugs­fäl­le im Kran­ken­stand durch unser Detek­tiv Team, eben­falls deut­lich zuneh­men.

Da der Arbeit­ge­ber für die ers­ten sechs Wochen die voll­stän­di­ge Lohn­zah­lung des Arbeit­neh­mers zu leis­ten hat, ist es nur ver­ständ­lich, dass sich immer mehr Unter­neh­men um eine detail­lier­te Auf­klä­rung bei einem Ver­dacht von Lohn­fort­zah­lungs­be­trug von Mitarbeitern bemü­hen und eine pro­fes­sio­nel­le Detek­tei damit beauf­tra­gen. Unse­re Obser­va­ti­ons­maß­nah­men berech­nen wir bun­des­weit stets erst ab dem jewei­li­gen Wohn­ort der zu über­prü­fen­den Per­son und gewähr­leis­ten mit einem pro­fes­sio­nel­len Detek­tiv Team eine dis­kre­te und gerichts­ver­wert­ba­re Beweis­mit­tel­si­che­rung.

Detek­tei erbringt den gerichts­re­le­van­ten Beweis beim Lohn­fort­zah­lungs­be­trug

Sie haben den Ver­dacht, dass einer Ihrer Mit­ar­bei­ter eine unge­recht­fer­tig­te Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gung ein­ge­reicht hat und nur vor­gibt, krank zu sein? Dann gelingt die Per­so­nal­ent­schei­dung in aller Kon­se­quenz nur mit lücken­lo­sen Bewei­sen, dass der betref­fen­de Mit­ar­bei­ter sich wäh­rend der Zeit der Arbeits­un­fä­hig­keit NICHT gene­sungs­för­dernd ver­hal­ten hat. Nicht sel­ten deckt unse­re bun­des­weit agie­ren­de Detek­tei aus Frank­furt im Zuge von ver­deck­ten Obser­va­ti­ons­maß­nah­men auch auf, dass ein Mit­ar­bei­ter sogar einer steu­er­lich nicht erfass­ten Neben­tä­tig­keit ( Schwarz­ar­beit ) nach­geht, oder uner­laub­ter Wei­se ein Neben­ge­wer­be ange­mel­det hat.

Um ein Unter­neh­men vor finan­zi­el­len Ver­lus­ten zu schüt­zen und den mora­li­schen Ver­fall unter den Kol­le­gen Ein­halt zu gebie­ten, ist der Ein­satz einer erfah­re­nen Detek­tei zu einer immer häu­fi­ger ein­ge­setz­ten Maß­nah­me gewor­den. Gut aus­ge­bil­de­te Detek­tiv Teams erbrin­gen die Bewei­se in Form von gerichts­ver­wert­ba­ren Tätig­keits­be­rich­ten und aus­sa­ge­kräf­ti­gem Bild- und Video­ma­te­ri­al, wenn sich der Ver­dacht auf Lohn­fort­zah­lungs­be­trug bestä­ti­gen soll­te. Hier­bei wird in der Regel mit 3-4 Obser­va­ti­ons­ta­gen gerech­net, damit die erbrach­ten Bewei­se gerichts­fest sind und die Detektiv­kosten gege­be­nen­falls erstat­tet wer­den kön­nen.

Unse­re Ermitt­ler arbei­ten auch in Koope­ra­ti­on mit Rechts­an­wäl­ten und ste­hen Ihnen als glaub­wür­di­ge Belas­tungs­zeu­gen vor dem Arbeits­ge­richt zur Ver­fü­gung. Soll­te der Lohn­fort­zah­lungs­be­trug dem Mit­ar­bei­ter durch unse­re Detek­tei nach­ge­wie­sen wer­den, sind in der Regel die ent­stan­de­nen Detektiv­kosten erstatt­bar. Hier­zu bera­ten wir Sie ger­ne in einem kos­ten­frei­en und selbst­ver­ständ­lich unver­bind­li­chen Bera­tungs­ge­spräch unter 0800 588 77 62 oder besu­chen Sie unse­re Web­sei­te https://www.detektei-silber.de

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